krank geschrieben, was darf ich in meiner Freizeit?

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Beitrag von vb_82 - 09.02.12 - 15:48 Uhr

Huhu Mädels,

ich hab da mal eine Frage:

Ich bin momentan krank geschrieben. Nun wurde ich von einer Kollegin gefragt, ob ich zum Tupperabend kommen möchte? Nun bin ich ehrlich gesagt völlig überfragt, ob ich hingehen darf oder nicht #kratz

Möchte keinen Ärger riskieren, aber bin ja auch nicht ans Bett gefesselt und sonst immer daheim....

Allgemein weiß ich gar nicht, was ich im Krankheitsfall darf oder nicht - Party etc. ist mir klar, arbeiten woanders auch nicht, aber Essen gehen, Kino oder sowas?????

Hoffe mir kann jemand sagen, ob ich das darf oder nicht?

#danke

Jenny mit #ei 18.SSW

Beitrag von mjfan - 09.02.12 - 15:50 Uhr

Ich bin der Meinung, dass du, solange du nicht bettlägerig geschrieben bist, auch zum Tupperabend, ins Kino oder essen gehen darfst.

Beitrag von elsi84 - 09.02.12 - 15:52 Uhr

Eigentlich darfst du alles machen was deiner Genesung nicht im Weg steht, ich persönlich würde allerdings deiner Kollegin absagen... Kollegin ist im gleichen Betrieb, und da gibt es nur Rederei. Ich würde es lassen.

Beitrag von baerchie89 - 09.02.12 - 15:52 Uhr

Man sagt man darf krankgeschrieben alles machen was der arzt nicht verboten hat. DU darfst raus dich mit freunden treffen, ins kino, essen gehen selbst in die Disco dürftest du. Denn es geht ja darum das du gesund wirst dich erholst wie du das tust kann deinen chefs egal sein.

Beitrag von schneewittchen.77 - 09.02.12 - 15:56 Uhr

Jetzt mal im Ernst... das mit der Disko ist ein Scherz oder? Sie ist krankgeschrieben weil sie sich ausruhen soll. Und dann ab in die Disko und dancen bis in die frühen Morgenstunden. Das wäre ein bisschen kontraproduktiv ;-)

Beitrag von baerchie89 - 09.02.12 - 16:03 Uhr

schneewittchen reinrechtlich darf sie solang sie nicht ins bett verdonnert wurde!

Wir hatten das im letzten jahr der Ausbildung letztes jahr ;)

Beitrag von schneewittchen.77 - 09.02.12 - 17:08 Uhr

Ok, rein rechtlich vlt. Aber jetzt stell Dir mal vor Du wirst krank geschrieben vlt. nur wegen einer Kleinigkeit. Ansteckenende Bindehautentzündung oder leichte Bronchitis. Fühlst Dich fit und gehst tanzen. Wenn Dich dann Dein Chef/ Kollege sieht, kann ich mir nicht vorstellen dass er das für gutheißt und es ohne weitere Konsequenzen abläuft.

Ich hatte mal eien Kollegin in der Apotheke, hat sich den Knöchel verknaxt. Verband dran, ja und sie könnte ja nicht laufen und an der Theke stehen. Krank geschrieben. Am Wochenende wurde sie dann gesehen fröhlich in der Disko. Sie war auch nicht ans Bett gefesselt. Mein Chef hat es nicht toleriert, hat sich erkundigt und weg war sie.
Man muss da höllisch aufpassen, am Schluß sitzt der Chef immer am längeren Hebel, da habe ich schon viel erlebt.

Grüße

Beitrag von baerchie89 - 09.02.12 - 22:44 Uhr

Na mit dem schmerzenden Fuß würde ich jetzt wirklich nicht tanzen gehen. Es geht ja auch bei der Userin hier nicht um einen Fuß gerade..

Mein Ex-Chef wollt mich auch kündigen weil ich nach meinem Blinddarm unterwegs war einkaufen, Fäden ziehen und ich muss eben auch mit meinem Hund raus. Ich hatte keinen der das mal eben für mich machen konnte. Da mein Hund ein "Listenhund" ist konnte ich nich mal eben meinen Mann mit ihm schicken. Ich war frisch operiert!

Wie dem auch sei man darf alles was einem bei der genesung hilft machen! Ob Party sein muss ist die eine sache aber man dürfte in die Disco je nach erkrankung natürlich ;)

Beitrag von viviane1209 - 09.02.12 - 15:53 Uhr

Hey du :-)

Klar kannst du das machen, solange wie du halt schon sagtest

nirgendswo anders arbeiten gehst, Party etc...
Denn frische Luft tut immer gut und es gibt auch Gerichtsurteile

darüber, dass man das darf :-)

Vivien mit #ei

Beitrag von mora25 - 09.02.12 - 15:54 Uhr

Die Bezeichnung "krank geschrieben" oder "Krankschreibung" gibt es offiziell eigentlich so nicht... Leider sehr missverständlich und arbeitgeberfreundlich :-)

Auf Deiner "Krankschreibung" steht wahrscheinlich "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung". Dass heißt im Klartext, dass Du nicht ARBEITEN darfst...die Freizeit betrifft das erstmal nicht... deshalb gibt es ab und zu ärger mit Arbeitnehmern weil jeder denkt Du bist krank also hast du im Bett zu liegen und wehe jemand sieht Sich draußen! :-)

Beitrag von friedasusanna - 09.02.12 - 15:56 Uhr

Hallo!

Es kommt drauf an, warum der Arzt Dich krank geschrieben hat. Wenn Du Dich gut fühlst und nicht im Bett bleiben sollst, darfst Du machen, was Du möchtest. Das schließt auch den Tupperabend mit ein oder mal Kino oder Essen gehen!
Mein Chef hatte das damals sogar auch zu mir gesagt. Ich hatte von der 7. -13. SSw Krankenschein auf Grund von Rückenschmerzen und Übelkeit, danach bekam ich ein Beschäftigungsverbot. Ich arbeite mit Kindern und meine Blutwerte (Titer) von verschiedenen Krankheiten waren nicht die besten, sodass ich daheim bleiben muß.

LG!

Beitrag von freudenfest - 09.02.12 - 16:08 Uhr

Du bist ja wegen der SS krank geschrieben und deshalb kannst du was dir da gut tut machen.
Sonst dürften ja Leute die wegen psychischer Probleme (z.B. Burn Out) krank geschrieben sind auch nicht mehr vor die Tür.
Was einem hilft, damit man sich besser fühlt, das darf man machen!
Grüßle#winke

Beitrag von vb_82 - 09.02.12 - 17:14 Uhr

Vielen lieben Dank für eure Meinungen :-)

Also in die Disco könnte ich sowieso nicht, da ich nicht lange stehen kann :-P

Ich werd es jetzt so machen und mich erkundigen, wer alles so kommt, dann entscheide ich, ob ich hingehe oder nicht.

Nun bin ich wenigstens schlauer ;-)

#danke

Jenny