Kennt sich hier einer mit Rechtsdingen aus ??

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Beitrag von julia2010 - 09.02.12 - 16:24 Uhr

Bin gerade einer Frau beim Anfahren ganz ganz leicht aufs Auto hinten drauf gefahren. Sehen tut man an beiden Autos nix, aber bei ihr fühlt man ganz minimal eine ganz ganz kleine Delle. Sie hatte es eilig und wollte nur meinen Namen und die Telefon-Nr.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig, falls sie sich meldet?
Sie ist zig mal angefahren und dann doch nicht gefahren ... klar bin ich schuld, wenn ich ihr rein fahre, aber wenn sie weiterfährt ohne zu klären was ist, wie läuft das dann?
Inzwischen kann die ja alles mögliche mit dem Auto anstellen ....

Danke für Eure Antworten!

Beitrag von deserteur - 09.02.12 - 16:38 Uhr

Da sie beweisen muss, dass du einen eventuellen Schaden verursacht hast, hat sie schlechte Karten. Sie hätte die Polizei rufen müssen.

Ich würde alles abstreiten.

Ich hätte ihr aber auch gar nicht meinen richtigen Namen und meine richtige Telefonnummer gegeben.

Beitrag von mamelina - 09.02.12 - 16:47 Uhr

@ deserteur wow bist du aber ein ehrlicher mensch #augen.

wieso hast du denn nicht auf sofortige klärung bestanden? ich hätte ihr gleich gesagt entweder wir klären das hier und jetzt oder garnicht.vieleicht hättest du dann die polizei rufen müssen oder sollen.anstellen kann die im nachhinein garnix denn es lässt sich alles
beweisen heutzutage ;-). vieleicht meldet sie sich auch garnicht mehr. da musst du halt jetzt abwarten. gruss

Beitrag von mamavonyannick - 09.02.12 - 18:52 Uhr

Ein ehrlicher Menshc mit "Klasse". Hat er ja unten bereits gezeigt, von welcher Klasse er spricht.

Beitrag von mamavonyannick - 09.02.12 - 18:51 Uhr

Hallo,

wenn ncihts passiert ist, wie kommt dann die Geschädigte an Name und Telefonnummer der Verursacherin? Glaskugel?

m.

Beitrag von corny123 - 09.02.12 - 20:48 Uhr

Ne, übers Kennzeichen. Kann man z.B. hier herausfinden: http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html

Beitrag von mamavonyannick - 09.02.12 - 20:57 Uhr

Quatsch. Über den Zentralruf bekommt man lediglcih die Versicherung des Autos raus. Die sagen einem aber nicht, wer da gerade den Unfall verursacht hat und welche Telefonnummer derjenige hat.

Beitrag von corny123 - 09.02.12 - 21:21 Uhr

Ja gut. Dann warst Du jahrelang Verkehrssachbearbeiter und nicht ich. Ich hab bei denen immer die Halteranschrift bekommen und die Versicherungsdaten.

Beitrag von mamavonyannick - 09.02.12 - 21:25 Uhr

Und ich bin Versicherungsangestellte. Und weder mir oder dem VN, der bei mir war wurde jemals die persönlichen Daten gegeben.

WAs ist ein verkehrssachbearebiter? Vllt hast du einfach mehr Kompetenzen. Wäre ja furchtbar, wenn jeder Dahergelaufenen raus bekommen könnte, wer im Auto vor ihm fährt und welche Telefonnumer der hat. Datenschutz?

Beitrag von corny123 - 09.02.12 - 22:35 Uhr

Ich bin Rechtsanwaltsfachangestellte und hab jahrelang Verkehrsunfälle abgewickelt. Und wenn ich eine Anfrage beim Zentralruf mache, bekomme ich Versicherung + Nummer sowie die Halteranschrift... Allerdings müssen auch die Unfalldaten angegeben werden, weil der Abgefragte benachrichtigt wird.

Beitrag von mamavonyannick - 10.02.12 - 13:14 Uhr

Das ist dann doch auch etwas ganz anderes. Aber Lieschen Müller, von Beruf Bäckerei Fachverkäuferin bekommt nicht diese Daten, sie bekommt nur die Versicherung des Verursachers, damit sie dort den Schaden melden kann. Und wenn du googelst, wirst du sehen, dass ich da Recht habe.;-)

Beitrag von corny123 - 09.02.12 - 20:48 Uhr

Bullshit. In den meisten Städten kommt die Polizei gar nicht, wenn kein Personenschaden vorliegt.

Beitrag von yanis82 - 09.02.12 - 23:26 Uhr

Dazu habe ich eine Frage.

Vor ein paar Monaten hatte ich einen Unfall. Unsere Tankstelle hat soviel Platz, dass, wenn einer an der Tanksäule steht, trotzdem noch jemand daneben herfahren kann.

Ich war mit Tanken fertig und wollte an der Frau an der Säule vor mir vorbei fahren.

Plötzlich zog sie raus und fuhr mir voll rein. Man sah nur einen großen Kratzer, mehr nicht. Sie wollte aber die Schuld nicht einsehen, sondern meinte, ich sei zu schnell gefahren (dabei war ich doch auch grad erst angefahren und sie hätte nen Schulterblick machen müssen!).

Da mein Auto schon per Handschlag verkauft war und mein neues Auto bestellt, war ich auf den Verkaufserlös angewiesen.

Ich habe also die Polizei gerufen, damit ich zu meinem Recht komme---dass nämlich die Versicherung der Frau meinen Schaden zahlt. Sie hatte ihren Mann dabei, ich war allein.
Zu mir kamen aber unaufgefordert zwei Leute, die sich als Zeugen meldeten und bestätigten, dass sie mir reingefahren ist.

Die Polizei kam, darüber war die Frau sehr, sehr böse...die Polizei meinte auch zu mir, ich hätte sie nicht rufen brauchen. Es wurde aber die Schuld der Dame festgestellt und sie musste ein Verwarngeld zahlen.

Wie hätte ich sonst der Versicherung meine Version glaubhaft machen können, wenn sie die Schuld abstreitet? Durch die Zeugen? Was, wenn man keine hat?

Falls du dich auskennst wär es nett wenn du das erklären könntest...danke #blume

LG
Yanis

Beitrag von corny123 - 10.02.12 - 08:32 Uhr

Kein Problem.

Die Polizei hat ja lediglich Eure Aussagen protokolliert, nachdem die Polizisten nicht beim Unfall dabei waren, haben sie keine Zeugenkraft. Und Eure Aussagen würden nicht anders aussehen, wenn Ihr sie direkt für die Versicherungen niedergelegt hättet....

Beitrag von yanis82 - 10.02.12 - 08:50 Uhr

Dankeschön!

Klar waren die Polizisten nicht dabei, aber die Frau musste als Unfallverursacherin ein Verwarngeld (oder Bußgeld, was auch immer) zahlen.

Ist es dann nicht so, dass die Versicherungen das dann auch eher akzeptieren, als wenn es nur zwei unterschiedliche Aussagen gibt?

LG!

Beitrag von mamutschka2011 - 09.02.12 - 22:14 Uhr

Hach herrlisch....

du bedienst auch wirklich alle Klischees....alles abstreiten, weil man ja so viel Arsch in der Hose hat...ich krieg mich gard vor Lachen nicht mehr ein....du Würstchen....

ich seh´s vor mir: mein Name ist Bond....James Bond....#rofl und der Wagen ist nicht blau..das ist blasslila...

Ich könnt mich kringeln! #rofl#rofl#rofl

Beitrag von pinky82 - 10.02.12 - 21:45 Uhr

Jaa, wer weiss, wer mit ihrem Kennzeichen gefahren ist...#augen

Beitrag von clementi - 09.02.12 - 16:56 Uhr

Hallo,

das hatte ich auch mal.

Die junge Frau meinte, das Auto würde ihrem Freund gehören und der sollte sich das ansehen.

Sie hat sich allerdings nie wieder gemeldet. Das Auto, das ich da gefahren bin, fährt inzwischen schon jemand anders.

GLG

Beitrag von miau2 - 09.02.12 - 16:59 Uhr

Hi,
für so etwas sollte man immer einen Photoapparat oder ein Handy mit Photoapparat dabei haben. Dann wäre zumindest die Frage "inzwischen kann sie ja alles mögliche anstellen" vermutlich noch klärbar.

Wird ziemlich kompliziert, wenn die irgendwann eine andere Geschichte erzählt als du. Hast du denn ihr Autokennzeichen, Modell, Farbe notiert?

Wie du dich richtig verhältst? Kommt darauf an, wie es abläuft.

Idealfall: sie fährt zum Ausbügeln der Delle (wenn möglich), hat eine realistische Rechnung, die dann eigentlich nicht wirklich hoch sein sollte. Du entscheidest, ob du der Meinung bist dass du alleine Schuld wärst, wenn ja übernimmst du die Rechnung (und wirst die vermutlich nicht bei der Versicherung einreichen) und die Sache ist erledigt. Wenn nein - Anwalt...

Alles andere würde ich in so einer Situation einem Anwalt übergeben und die Kosten an meine Rechtschutzversicherung weiterreichen. Auch, weil ich mich in Rechtsdingen NICHT auskenne ;-). Und auch nicht so tue als ob...

Ach so, vielleicht noch so viel und absolut ohne jede Gewähr: auch wenn man nicht der Unfallverursacher ist kann man m.W. nach Fahrerflucht begehen. Und so, wie du es beschreibst klingt es doch sehr danach, als wäre DAS ein gutes Argument, um eventuellem Ausnutzen der Situation ihrerseits entgegenzuwirken.

Viele grüße und viel Glück,
Miau2

Beitrag von mamavonyannick - 09.02.12 - 18:57 Uhr

Hallo,

nun warte doch erstmal ab.
Am besten du rufst deine Versicherung an und meldest vorsorglich diesen Schaden. Sollte sie sich nicht melden, dann wird der Schaden unbelastend geschlossen.
Meldet sie sich, dann habt ihr 2 Möglichkeiten:

1) ihr einigt euch und du zahlst den schaden selbst. Das müsstest du dir dann schriftlich dokumentieren lassen und kannst dann den schaden bei deiner versicherung wieder schließen lassen

2) Sie will es über die versicherung laufen lassen oder die schadenssumme erscheint dir zu hoch. Dann gibst du ihr die Schadensnummer, die du von deiner Versicherung bekommen hast und bittest sie, sich dort zu melden.

Im Übrigen ist es nicht immer so einfach einen Schaden zu faken. Denn wenn sie jetzt plötzlich einen größeren Schaden hat, dann muss das Schadensbild ja auch zu deinem Auto passen. Aber mach dir erstmal nicht so viel gedanken und warte ab. Beim nächsten Mal am besten Fotos machen oder auf Polizei bestehen.

vg, m.