Hallo zusammen,
Situation:
Kind (geb. Sept. 08),
Ich, die Mutter, habe alleiniges Sorgerecht, regelmäßiger Umgang findet mit dem Vater an einem Nachmittag und einem vollen Tag vom Wochenende pro Woche (beide Male mit Übernachtung) - ich habe ihm die gemeinsame Sorge schon öfter angeboten, wollte er nicht. Wir haben ein sehr entspanntes, freundschaftliches Verhältnis zueinander, unser Junge freut sich auch immer auf Papa.
Ich selber lebe mit meinem "neuen" Partner zusammen, wir sind verheiratet und erwarten nächsten Monat unser gemeinsames Kind. Das ist der Hauptgrund, aus dem ich die Frage hier aufwerfe - meine erste Geburt war sehr kritisch für mich, ich lag danach im Koma und hätte genauso gut auch sterben können, war alles ziemlich knapp. Vor dem Hintergrund macht man sich natürlich Gedanken darüber, dass es ja nun zum 2. Mal ansteht... und fragt sich:
WAS passiert mit dem "Großen", sollte ich (bei/nach der Geburt oder sonstwo) sterben?
Ich meine, Mini-Baby ist klar, das bleibt bei meinem Mann.
Ich denke (und das wäre auch mein Wunsch), den "Großen" würde sich meine Mutter holen.
Aber wie ist das rechtlich, was passiert mit dem Kind direkt nach meinem Ableben, so rein theoretisch? Bleibt das bei meinem Mann? Geht es zum Papa? Ist es egal, wo es ist, wenn sich alle einig sind?
Ich habe wie gesagt, meinem Ex-Partner das gemeinsame Sorgerecht schon mehrfach angeboten, damit er in so einem Fall mehr Mitsprache hätte (er würde das Kind auch zu meiner Mutter geben und den Umgang weiter so wahrnehmen wie bisher, er ist psychisch nicht in der Lage, sich alleine in vollem Umfang um ein Kindergartenkind zu kümmern und das weiß er selber auch) - aber er will es nicht.
Ich will es ihm auch nicht aufzwingen, frage mich aber, wie die Rechtslage in unserem Fall wäre.
Macht eine notarielle Willenserklärung im Todesfall hier Sinn?
Und was ist genau das "kleine Sorgerecht", das fand ich irgendwie beim rumgooglen und das scheint meinen Mann zu betreffen?
Danke für eure Hilfe.
Vater, Stiefvater, Verwirrt was die "Sorge" angeht. Weiß es jemand genau?
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Hallo,
also diese Gedanken kamen mir auch mal durch den Kopf.
Ich habe damals bei meinem Jugendamt nachgefragt, im falle meines Ablebens, egal ob durch Krankheit oder Unfall.
Also es würde dann so aussehen, dass das Kind vorläufig in eine Pflegefamilie käme, da alle Familienmitglieder mit der Trauer beschäftigt wäre, frag mich nicht wieso.
Dann wird der leibliche Vater gefragt ob er sein Kind zu sich nehmen kann.
Da du aber verheiratet bist und da ein Geschwisterchen kommt, denke ich mal, das die Kinder nicht auseinander gerissen werden.
Ansonsten solltest du ein Testament machen und da deinen letzten Willen aufschreiben, wo du ausdrücklich möchtest das die Kinder zusammen bei deinem Mann bleiben und die Geschwister nicht auseinander gerissen werden sollen.
Hört sich doof an...aber denke nicht an das schlimmste. Jede geburt verläuft anders und ich denke mal was deine erste Geburt war, so schlimm sie für euch gewesen ist...aber di zweite musst du dir einfach einreden, das die schneller, schöner und komplikationslos verläuft.
Nur wenn du positiv denkst, dann wirds auch so verlaufen.
Wünsche dir alles Gute für deine Geburt.
Hallo.
Diese Dokument könnte Dich weiterbringen:
http://www.verfuegungszentrale.org/cms/upload/pdf/Formulare/DVZ_Sorgerechts_II_M_nichtdruckbar.pdf
Sowie die Infos hier:
http://www.umstaendehalber.com/recht/mediation.asp#testament
Es wäre zudem ratsam, wenn Ihr Euch eh einig seid (der Vater Deines großen Kindes und Du), dass Ihr zusammen eine notarielle Verfügung aufsetzt.
LG

