Hallöchen ihr Lieben
Alsi leider ist es so, dass mein Mann uns nach 7 Jahren Beziehung und 4 Jahren Ehen trennen wollen. Sind nicht nicht verstritten oder so...wir haben uns regelrecht entliebt :(
Haben eine fast 4 Jährige Tochter!
Ich möchte mit meiner Tochter in eine eigene Wohnung und frage mich nun wie der Ablauf sein wird!!??
Ich habe leider keine Arbeit und habe von dem Gehalt meines Mannes mit gelebt!
Den Unterhalt für seine Tochter will er natürlich zahlen ( Hut ab, er ist ein super Papa, war er immer )
Ich möchte keinerlei Geld von ihm und scheiden steht nicht an vorerst. Bin seit Januar auf Arbeit suche aber habe leider noch nix gefunden!
An wen kann ich mich wenden? ARGE? Anspruch auf ALG 1 habe ich nicht mehr..eine Arbeit wäre natürlich super aber die Kleine wird nur nachmittags im KIGA betreut...
Ehrlich gesagt möchte ich so schnell wie möglich eine räumliche Trennung aber finanziell geht es eigenltich nicht :(
Wer kann mir helfen in dieser unschönen Situation?
LG
Schnubbi83
Trennung nach 7 Jahren, Ehe..was nun ?
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Wenn Du den Ehegattenunterhalt durch Deinen Mann ausschlägst, dann wirst Du auch Deinen Anspruch auf ALGII verwirken. Zunächst bist Du verpflichtet, alle Möglichkeiten auszuschöpfen um an Geld zu kommen, bevor Du "vom Amt" was bekommst. Dazu könnte auch gehören, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, beispielsweise indem Eure Tochter auch am Vormittag die KiTa besucht. Da müsstest Du zur Arge gehen und nachfragen, die sagen Dir dafür dann aber auch, welche Bedingungen die neue Wohnung erfüllen muss (Größe, Preis).
Lass Dich doch mal beraten, beispielsweise bei neutralen Stellen wie Diakonie oder Pro Familia oder bei einem Anwalt. Dann weisst Du, was du von Deinem Mann/Ex zu erwarten hast und kannst schon planen, wie es mit einer eigenen Wohnung weiter gehen soll.
Alternativ gründest Du mit Deinem Mann erstmal eine WG, was bedeutet, Ihr trennt Euch innerhalb der Wohnung von Tisch und Bett. Dazu müsste er aber finanziell mitspielen und Dir den Dir zustehenden Betrag auf Dein eigenes Konto überweisen.
Genau so ist es! Schlägst Du den Unterhalt deines Mannes aus, hast Du keinen Anspruch auf Zahlungen vom Amt!

