2. Kind in Elternzeit des 1. - gibts dann nur das Grundgeld 300 Euro?

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Beitrag von mimpi - 04.06.07 - 15:19 Uhr

Hallo!

Ich wollte nochmal fragen weil ich nicht ganz sicher bin ob das so stimmt:

wenn ein zweites Kind während der Elternzeit des ersten kommt, gibt es nur den Grundsatz von 300 Euro fürs zweite Kind, oder? Also keine Berücksichtigung mehr des Einkommens vor der Elternzeit.
Was wäre denn wenn man zwischen beiden Kindern z.B. nochmal sechs Monate arbeiten geht, zählen dann 6 Monate Gehalt + 6 Monate kein Gehalt geteilt durch 12 Monate fürs Elterngeld?

Dann wäre es ja finanziell am sinnvollsten, auf jeden Fall möglichst ein Jahr lang zwischen beiden Kindern arbeiten zu gehen, oder? Zumindest bekäme man dann nochmal den vollen Satz Elterngeld, hätte aber auch gleichzeitig einen großen Abstand zwischen den Kindern...

Wäre toll wenn das jemand beantworten kann!!!!

Danke und liebe Grüße
mimpi

Beitrag von bleathel - 04.06.07 - 16:52 Uhr

kommt drauf an, wann das 1.Kind geboren wurde.

Für Kinder, die nach dem 1.1.2007 geboren wurden, gilt, dass bei Geburt eines weiteren Kindes die Monate, in denen Elterngeld bezogen wurde, NICHT in die Berechnung des Elterngeldes für das neue Kind einbezogen werden.
d.h. man geht für jeden dieser Monate einen Monat zurück, bis zum Zeitraum VOR der GEBURT DES 1.KINDES.

Für Kinder, die vor dem 1.1.2007 geboren wurden, gilt das nicht --> 300 Euro + evtl Geschisterbonus.

Beitrag von mimpi - 04.06.07 - 17:59 Uhr

Hallo und danke für Deine Antwort!!!

Nur nochmal zum Verständnis, nehmen wir an ich bekomme im November 2007 ein Baby (#freu) und sagen wir mal im Februar 2009 (während die Elternzeit noch läuft) nochmal eines. Dann würde das Elterngeld beim zweiten Baby ebenfalls 67% des Nettogehaltes vor der Elternzeit entsprechen?

Das kann ich ja kaum glauben, das wäre ja wirklich sehr positiv...

Danke und liebe Grüße
mimpi

Beitrag von bleathel - 04.06.07 - 18:18 Uhr

Hi,

nun ja,nicht ganz. wenn du im November 2007 ein Baby bekommst, kannst du ja max. bis Oktober 2008 Elterngeld beziehen.
Mutterschutz bei Geburt im Februar beginnt im Januar --> Also wird Januar bis Dezember 2008 für Elterngeldberechnung herangezogen.
--> bis Oktober 2008 hast du Elterngeld bezogen.

Also wird 10 x altes Gehalt + 2 mal nichts oder Teilzeit, je nachdem, berechnet.

Wenn du schneller bist, erhältst du für das 2. Kind auch volles Elterngeld, allerdings wird alles, was du gleichzeitig beziehst, aufeinander angerechnet. Sprich das Elterngeld fürs neue Kind, wird, soweit es über 300 Euro liegt, als Entgeltersatzleistung auf das Elterngeld für erste Kind angerechnet, dieses wird somit gekürzt.

Beitrag von mimpi - 05.06.07 - 08:37 Uhr

Ich wieder, ich hoffe Du liest nochmal...

Danke für Deine ausführliche Antwort.
Ich habe vor das Elterngeld auf zwei Jahre zu splitten, deshalb habe ich so gerechnet (also ich werde wirklich im November Mama :-)).

Weißt Du ob es in diesem Fall genauso ist, also wenn ich zwei Jahre lang die Hälfte des Elterngeldes beziehe?

Vielen Dank!!!
mimpi

Beitrag von bleathel - 06.06.07 - 20:23 Uhr

Hi,

da hast du Glück, dass es e-mail Benachrichtigung gibt ;-)
Elterngeldsplittung hat für diese Regelung KEINERLEI Bedeutung.
D.h., es wird so gerechnet, als hättest du das Elterngeld "normal" bezogen.
Die Splittung wirkt sich nur evtl. steuerlich aus.
Du wirst also beim 2. Kind genauso gestellt, wie jemand, der das Elterngeld für jeden Monat voll ausgezahlt bekommt.

Beitrag von mimpi - 07.06.07 - 23:12 Uhr

Danke nochmal für die Antwort!!!

Heißt das wirklich wenn ich 24 Monate wähle, schon nach 12 Monaten mein Einkommen - also null - mitgezählt wird? Dann bin ich ja nach den 24 Monaten auf jeden Fall zum Mindestbetrag runtergerutscht...

Vielen Dank für Deine Mühe mit den Antworten!!
So ausführlich habe ich das noch nirgendwo gelesen, auch nicht bei elterngeld.net. #freu

Liebe Grüße
mimpi

Beitrag von bleathel - 08.06.07 - 08:31 Uhr

HI,

ja, das heißt es.

Ich arbeite ja auch beim ZBFS,habe genug mit Elterngeld zu tun. ;-)