elterngeldgrundlage 12 Monate vor ET oder vor Beginn Mutterschutz?

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Beitrag von monibln - 04.06.07 - 17:30 Uhr

Hi,

ich hätte da jetzt auch mal eine Frage zum Elterngeld.
Mein ET ist der 29.07.
Welcher Zeitraum wird denn zur Berechnung des Elterngeldes genommen? Juli06 - Juli07 oder dann Juni06-Juni 07?
Oder werden die 6 Wochen Mutterschutz abgezogen, also Mai06- Mai 07? #kratz
Das Blöde ist, dass mein Arbeitsvertrag erst August06 begonnen hat. Juli 06 war ich arbeitslos (AlgI), davor war ich bis Mai 06 in der Ausbildung.
Daher hätte ich ja für die Elterngeldberechnung im Juli 06 kein Einkommen (da Alg I), und davor wg Ausbildung nur sehr wenig und dann würde ich echt wenig Elterngeld bekommen.

Ich hoffe jemand versteht was ich meine, und kann mir helfen. Hab auf der Seite vom Elterngeld irgendwie nichts passendes gefunden.

LG
Moni + #baby 32+1

Beitrag von xrmph - 04.06.07 - 19:59 Uhr

Hallo,

auf elterngeld.de kann man das nachlesen:

"Der Normalfall beim Elterngeld:

Auszug aus dem Gesetzentwurf: "Elterngeld wird in Höhe von 67 Prozent des in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommens aus Erwerbstätigkeit gezahlt"

12 Monate vor der Geburt wäre somit 01.07.06 -30.06.07. So würde ich das jedenfalls interpretieren.

Beitrag von mausimaus1281 - 04.06.07 - 21:33 Uhr

Hallo Moni,

es wird der Zeitraum vor Beginn des Mutterschutzes genommen!!!

Meine Maus ist am 29.03.07 geboren, Mutterschutz ab 16.02.07. Maßgeblich war bei mir Februar 2006 - Januar 2007, da ich im Februar bereits Mutterschaftsgeld bezogen habe.

Wenn dein ET der 29.07. ist, bist du ab Mitte Juni im MuSchu. Das bedeutet das bei dir die Monate Juni 2006 - Mai 2007 (12 Monate) zugrunde gelegt werden.

LG, Stephie