Arbeitsgericht

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Beitrag von lillyjean - 05.06.07 - 09:26 Uhr

Guten Morgen,
ich habe da mal eine frage. Mein chef hat mich gekündigt, mir aber eine unmögliche#schock kündigung geschickt.:-[

jetzt wollte ich wissen wie das mit den kosten vom Arbeitsgericht ist wenn man keine <rechtschutzversicherung hat.

muß ich das zahlen und wenn ja wie viel wird das sein#kratz.


Chrissi

Beitrag von joy1975 - 05.06.07 - 09:36 Uhr

Was ist denn eine 'unmögliche' Kündigung?
Das würde mich ja doch mal interessieren.

Grundsätzlich würde ich mir -je nach Sachlage- einen Anwalt nehmen. Wenn der Fall klar ist, dann zahlt die Kosten dafür am Ende des Verfahrens sowieso Dein Ex-Arbeitgeber.

Beitrag von flocke123 - 05.06.07 - 09:43 Uhr

Hallo,

wenn Du der Meinung bist, daß die Kündigung nicht in Ordnung ist, mußt Du innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim ArbG erheben.

Voraussetzung ist, daß Kündigungsschutz besteht, dh. mehr als 10 Mitarbeiter (oder 5, wenn Du schon länger beschäftigt bist) und Du länger als 1/2 Jahr dort arbeitest.

Falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast, mußt Du die Kosten für den Anwalt - auch wenn Du den Prozeß gewinnst - in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht selbst tragen. Es findet keine Kostenerstattung durch den Gegner statt!

Die Gebühren hängen ab vom Gegenstandswert, dh. durchschnittliches Bruttogehalt.

Falls Du den Anwalt nicht finanzieren kannst, weil Dein Einkommen zu gering ist, steht Dir ggf. Prozeßkostenhilfe zu.

Die andere Möglichkeit ist, daß Du eine Klage bei der Rechtsberatungsstelle zu Protokoll erklärst, die nehmen das dort auf und Du brauchst keinen Anwalt.

An Deiner Stelle würde ich mich aber zumindest mal anwaltlich beraten lassen, um abzuklären, ob eine Klage Erfolg hätte. Für die Beratung kannst Du Dir, wenn Dein Einkommen gering ist, beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein ausstellen lassen.

VG
Susi

Beitrag von lillyjean - 05.06.07 - 10:02 Uhr

eine unmögliche kündigung ist.


in dr kündigung steht das ich dauerhaft unentschuldigt gefehlt habe.#augen
was aber nicht so ist.
vor ca 5 wochen war ich mit meiner tochter (15 monate), 10 tage krankgeschrieben selbstverstädlich habe die meinen krankenschein auch erhalten.
Aber in den 10 tagen krankschreibung hatte ich einen Autounfall#schock und war wieder 3 wochen krankgeschrieben und auch da habe ich alle bescheide an meinen <arbeitgeber geschick.

ich habe keine ahnung warum der so was mit mir macht.
da bin ich aber nicht dien erste, viele meiner ex kollegen eigentlich fast alle waren bein arbeitsgericht weil er immer so schlechte beurteilungen schreibt.

mein chef ist da schon bekannt wie ein bunter Hund, selbst die auf der ARGE schicken niemanden mehr dort hin.

Beitrag von mariella70 - 05.06.07 - 12:58 Uhr

Hallo Lillijean,
wwenn du Gewerkschaftsmitglied bist, dann genießt du vollen Arbeitsrechtschutz und bekommst einen guten Anwalt vermittelt. Wenn nicht, dann frage dennoch bei deiner zuständigen Gewerkschaft nach einer Anwaltsempfehlung und lasse ihn sofort die Kündigung anfechten.
Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr den Prozess gewinnt ist recht hoch, wenn alles so stimmt, wie du es geschrieben hast und deine Krankmeldungen immer fristgemäß vorlagen. Du musst den bösen "verhaltensbedingten" Kündigungsgrund in einen "guten" wie "betriebsbedingt" umwandeln. Wahrscheinlich kommt es darüber zum Vergleich und du erhältst eine Abfindung.
Liebe Grüße
Mariella

Beitrag von kti2805 - 05.06.07 - 14:29 Uhr

Hallo Chrissi,

bis wann wurde die Kündigung ausgestellt "fristlos" ?
Falls Du eine fristlose Kündigung erhalten hast, ist es wichtig Deinem Chef auch weiterhin Deine Arbeitskraft zur Verfügung stellst, auch wenn er dich wieder heimschickt.

Falls Du in einer Gewerkschaft bist, wende dich umgehend an diese.

Du musst dich innerhalb 7 Tagen (nach Zustellung der Kündigung) beim Arbeitsamt melden, auch wenn Du klagen solltest. Wenn Dein Chef das Gehalt einstellt, springt das Arbeitsamt ein.

Wenn Du Deine Krankmeldungen rechtzeitig eingereicht hast (innerhalb 3 Werktagen) ist diese Kündigung nicht rechtens, das es sich um eine personenbezogene Kündigung handelt. Falls er diese in eine betriebsbedingte Kündigung umwandelt, gilt die Sozialauswahl.

Ich würde auf jeden Fall einen Rechtsanwalt aufsuchen (falls Du nicht Gewerkschaftmitglied bist). Wenn Du den Prozess gewinnst, muss normalerweise Dein Chef die Unkosten tragen.

Gruss
Kerstin

Beitrag von mork - 05.06.07 - 17:15 Uhr

Hallo,

zunächst vorweg.

Vor dem Arbeitsgericht zahlt man seinen Anwalt immer selbst. Egal ob man gewinnt oder nicht (Soweit kein Rechtsschutz besteht). Anderslautende Auskünfte sind falsch. Manche verwechseln dies Wohl mit Streitigkeiten vorm Amtsgericht.

Das hat den Vorteil bei einer Niederlage auch keinen Anwalt des AG zahlen zu müssen.

Reiche innerhalb von drei Wochen Kündigungschutzklage ein.

Dies geht auch ohne Anwalt.

Die Klage kann man wenn es schlecht läuft immer noch in der Güteverhandlung zurücknehmen dann ist die ganze Sache kostenfrei.

mork