habe folgendes problem....
mein sohn ist am 9.7.2005 geboren, beziehe also jetzt bis zum 9.7.2007 erziehungsgeld und bin für diese zeit über das erziehungsgeld krankenversichert.
der entbindungstermin unseres zweiten kindes ist der 25.7.2007, für welches ich dann 1 jahr elterngeld bekommen werde.
das heisst: vorraussichtlich 16 tage differenz zwischen den beiden geburtstagen.
da mein mann soldat ist, muss ich mich nun in diesen 16 tagen freiwillig versichern.
würde das zweite kind nun vor dem zweiten geburtstag meines ersten sohnes kommen, würde ich auch während des elterngeld des zweiten kindes übers elterngeld versichert.
da, ich mich in diesen 16 tagen aber wie gesagt nun freiwillig versichern muss, muss ich mich auch während des elterngeldes freiwillig versichern.
sehr ungerecht, aber laut recherchen absolut richtige auskunft.
jetzt meine frage...
würde ich mich also quasi ab einen tag vor dem zweiten geburtstag meines ersten kindes arbeitslos melden (8.7.2007) wäre ich doch übers arbeitsamt versichert, oder??
dann könnte ich mich doch ab geburt meines zweiten kindes wieder arbeitslos abmelden und hätte dadurch keine lücke in der versicherung, also ich müsste mich nicht freiwillig versichern.... somit müsste ich dann doch auch während des elterngeldes über das elterngeld versuchert sein...
ODER???
ich hoffe es ist halbwegs verständlich?!?!?!
ich würde mich riesig über hilfreiche antworten freuen!!
freiwiilig versichern????
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Beitrag von schurkin - 05.06.07 - 15:23 Uhr
Beitrag von rudi333 - 05.06.07 - 15:27 Uhr
Du stehst aber dem Arbeitsmarkt defintiv nicht zur Verfügung, also bist Du auch nicht über ALGI versichert.
da hat das ganze Timing wohl nicht so recht geklappt.
Beitrag von muggles - 05.06.07 - 15:29 Uhr
Wenn Du Dich arbeitslos meldest, musst Du dem Arbeitsmarkt zur Verfuegung stehen (was mit einem Saeugling schwer vermittelbar waere.
Frag doch mal bei der Krankenkasse nach - die sollten Bescheid wissen.
Beitrag von klau_die - 05.06.07 - 15:40 Uhr
17 Tage vor der Entbindung? Im Mutterschutz dürfte das nicht funktionieren, da Du ja dem Arbeitsmarkt definitiv in dieser Zeit nicht zur Verfügung stehst.
Gruß,
Andrea
Beitrag von here.i.am - 05.06.07 - 15:45 Uhr
"würde ich mich also quasi ab einen tag vor dem zweiten geburtstag meines ersten kindes arbeitslos melden (8.7.2007) wäre ich doch übers arbeitsamt versichert, oder??"
Mein Gedanke dazu:
Du müsstest der Agentur für Arbeit glaubhaft machen, das du auf den vorgeburtlichen Mutterschutz verzichtest und wirklich ein mögliches Arbeitsangebot annehmen würdest.
Ich denke nicht, das die Sache so einfach zu regeln sein wird.
Hast du das schon mit deiner Krankenkasse besprochen?
Hatten die dir gesagt, das es keine andere Möglichkeit als freiwillig versichern geht?
Hoffentlich verwechsel ich jetzt nichts: war es nicht mal möglich, das man seine Beiträge für die gesetzliche KKV selber zahlt? Falls ja, müsste es doch auch möglich sein, das danach deine KKV über das Elterngeld läuft?!
Beitrag von pontia_pilata - 05.06.07 - 18:06 Uhr
Es machen sich alle viel zuviele Gedanken. Du bist 6 Wochen mindestens über deine Krankenkasse versichert auch wenn du NICHT freiwillig versichert bist und auch keine andere versicherung hast. Danach ist es wieder ganz "normal". Also, mach dir keinen Kopf.
Beitrag von sunnies22 - 05.06.07 - 18:15 Uhr
hi, ich muß mich auch selber freiwillg versichern weil mein mann beim bund ist und ich keine arbeit habe oder besser gesagt finde!
aber wie meine vorschreiberinnen schon sagen, da du dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung stehst, bekommst du auch kein alg 1 und somit--keine bezüge von denen--keine versicherung.
aber frag doch mal auf der kk nach, vllt. könnt ihr ja wegen der paar tage etwas regel, außerdem stehst du doch in mutterschutz für diese zeit, das müßte doch dann auch wieder anders geregelt werden?
also ich zahle pro monat 115,15 bei der bkk.
wenn es bei dir ja nur 1 monat wäre ginge das ja noch vom geld her.
ich drück dir ganz fest die daumen, das ihr was vernünftiges regeln könnt.
kannst ja mal bescheid geben wenn du weißt wie ihr es dann geregelt habt, weil wir uns ja leider nicht bei unseren männern mitversichern können.
lg jessi
Beitrag von mausdd - 05.06.07 - 21:13 Uhr
Geh zum Arbeitsamt und zur Krankenversicherung informiere dich mal vorsichtshalber. Bei einer längeren Zeit hätte ich gesagt du bist übers ALG 1 Versichert, aber da du ja bereits im Mutterschutz bist kann es auch sein das du vieleicht wenn du Glück hast wieder über die Kv versichert bist.
Beitrag von schurkin - 06.06.07 - 20:45 Uhr
da ich allerdings in keinem arbeitsverhältnis stehe, habe ich auch keinen anspruch auf mutterschutz... sonst wäre es natürlich was anderes...
das ist ja die sauerei an der ganzen sache!!!
