Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, weil er in der gleichen/ähnlichen Situation ist/war:
Aufgrund einer Depression in der Schwangerschaft war ich über drei Monate krankgeschrieben und habe Krankengeld erhalten. Krankengeld wird ja nicht auf das Elterngeld angerechnet, es sei denn, die Krankheit war schwangerschaftsbedingt.
In meinem ärztlichen Attest steht als Diagnose "Depression in Schwangerschaft", nicht jedoch "schwangerschaftsbedingte Depression".
Wird die Elterngeldstelle dieses Attest trotzdem anerkennen oder muß ich mit einer drastischen Kürzung des Elterngeldes rechnen?
Vielen Dank schon mal für Eure Antworten!
Depression als schwangerschaftsbedingte Krankheit für Elterngeld?
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Beitrag von nachtengel - 05.06.07 - 18:24 Uhr
Beitrag von klau_die - 06.06.07 - 09:54 Uhr
Ich denke nicht, dass dieses Attest anerkannt wird, es steht ja nicht drin, dass die Depression schwangerschaftsbedingt war. War sie das denn nachweislich? Dann hätte der Arzt das aber sicher auch so attestiert, oder?
Gruß,
Andrea
Beitrag von nachtengel - 06.06.07 - 11:16 Uhr
Nun, es ist so, dass ich aufgrund der Schwangerschaft keine Antidepressiva nehmen durfte und daher arbeitsunfähig war.
Wäre ich nicht schwanger, hätte ich Medikamente bekommen und arbeiten gehen können.
Die Depression wurde nicht direkt durch die Schwangerschaft ausgelöst, konnte aufgrund der Schwangerschaft jedoch auch nicht richtig behandelt werden.
Beitrag von sistergoldenhair78 - 07.06.07 - 12:10 Uhr
Hallo,
ich bin in der Elterngeldberatung tätig und kann Dir definitv sagen das diese Zeit sofern Du Krankengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung bezogen hast nicht in die Elterngeld Berechnung einfließt. Das heißt konkret: Für diese Monate musst Du als Einkommen 0 Euro eintragen, bekommtst keine 67 Deines Nettos und auch den Sockelbetrag auch nicht.
Sorry....
In welchen Wochen warst Du AU? Es gibt durchaus Medikamente die auch in der SS genommen werden können....
Beitrag von moehre74 - 07.06.07 - 22:08 Uhr
zufällig lese ich gerade, dass du in der elterngeldberatung tätig bist! paßt jetzt nicht zum ausgangsposting, aber ich frag trotzdem mal!
folgender sachverhalt:
eine frau bekommt im februar 2006 ein kind und geht nach mutterschutz ganz normal in elternzeit! jetzt ist sie wieder schwanger und bekommt ihr 2. kind im sommer! für dieses 2. kind hätte sie also anspruch aufs elterngeld! jetzt wollte sie mir weißmachen, dass ihr anspruch anhand der zeit vor ihrer elternzeit berechnet wird, also, als sie noch gearbeitet hat!??
das ist doch schwachsinn oder? ich meine, es werden doch immer, ohne ausnahme die letzten 12 monate vor der geburt als berechnungsgrundlage genommen, ne?
demnach müßte sie den sockelbetrag von 300 euro bekommen oder?
ich konnte mir das einfach nicht vorstellen! aber sie hat es so vehement vertreten!!
danke schonmal für deine antwort 
gruß
dani
Beitrag von nachtengel - 08.06.07 - 16:21 Uhr
Hallo,
ja, das hatte ich fast befürchtet. Wobei ich auch gehört habe, dass es Auslegungssache des Sachbearbeiters ist bzw. die nicht berechtigt sind, bei einem ärztlichen Attest Nachforschungen anzustellen.
Also werde ich mich dumm stellen und das Attest einfach mal einreichen und dann abwarten ;o)
Ich war von Beginn der SS an depressiv und gerade in den ersten drei Monaten sollte man nicht anfangen, Medikamente einzustellen. Da eine Einstellung auch ca. 8 Wochen dauern kann wäre es nach den 12-16 Wochen auch nicht mehr lohnenswert gewesen.
Außerdem konnten wir mit der AU das Schlimmste abwenden, so dass Medikamente nicht nötig waren.
Aber dieses tolle Elterngeld ärgert mich sowieso maßlos. Ich habe im letzten Jahr zwei Monate Insolvenzgeld erhalten und auch das wird mit 0 Euro angerechnet. Insgesamt werden mir also fünf Monate mit 0 Euro berechnet, da wird leider nicht mehr viel Elterngeld übrig bleiben. Immerhin bekomme ich mind. den Sockelbetrag von 300 Euro (so wie jede Hausfrau)...
