Hallo,
darf ich als Privatperson eine Rechnung ausstellen ?
Habe bei Ebay etwas versteigert und der Käufer braucht jetzt eine Rechnung fürs Amt.
Eigentlich müßte eine Quittung das ich das Geld erhalten habe doch genügen, oder. Wei das jemand ?
Gruß Zicke
Rechnung ?
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Beitrag von zickenalarm123 - 06.06.07 - 10:57 Uhr
Beitrag von teufelchen24 - 06.06.07 - 11:11 Uhr
Hallo,
gute Frage
ich würde einfach sowas wie eine Bestätigung schreiben...........
Hiermit bestätige ich dass Herr/Frau X am XX.XX.XX für 00,00€ einen ? von mir erworben hat.
So sind eigentlich alle wichtigen Infos geschrieben.
Oder zumindest eben irgendwas in der Richtung, vielleicht kennt sich ja jemand besser aus 
Lg
Sab
Beitrag von ina_bunny - 06.06.07 - 11:13 Uhr
Wir haben mal Felgen verkauft. Allerdings nicht bei ebay sondern bei autoscout. Der Käufer wollte auch eine Rechnung von uns für seine Versicherung. Wir haben ihm einen Einzeiler geschrieben und gut war.
LG Ina
Beitrag von bezzi - 06.06.07 - 11:14 Uhr
Rechnung ist problematisch. Damit outest Du Dich als Gewerbetreibende.
Ausdruck der ebay Auktion Kopie der Überweisung oder Kontoauszug sollten doch dem Käufer bzw. dem Amt genügen.
Beitrag von rosali25 - 06.06.07 - 11:18 Uhr
Schreib nicht "Rechnung" drüber, sondern KAUFVERTRAG. Schreib den Namen des Käufers und des Verkäufers rein, die Kaufsache und den Kaufpreis.
LG Lena + Boy inside 19. Woche
Beitrag von rudi333 - 06.06.07 - 17:02 Uhr
Eine Privatperson kann lediglich den Betrag quittieren, den sie erhalten hat (egal für was)
Das kann auf einem quittungsblock oder formlos sein (auch Kaufvertrag), Mwst. darf nicht extra ausgew. sein, sonst gibt es ärger mit dem fa
