hallo ihr lieben
werde vorraussichtlich im januar mein erstes kind bekommen.nun haben wir gehört das man am jahresende steuern zurückzahlen muß und einige sich das elterngeld deshalb auf zwei jahre auszahlen lassen.war das schon immer so und gilt das auch für nicht verheiratete paare?
vielen dank im vorraus
elterngeld
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von schnurbs - 06.06.07 - 14:52 Uhr
Beitrag von susaheld - 07.06.07 - 19:39 Uhr
Hallo,
diesen Sinn versteh ich jetzt nicht.
Das Elterngeld wird nach dem Nettolohn der letzten 12 Monate errechnet (also nach Lohnzettel), und nicht nach dem tatsächl. Fam.-Einkommen (was doch bei einem Bescheid errechnet wird) wie beim Erziehungsgeld.
Einige lassen es sich auf 2 Jahre verteilen, damit sie länger davon haben.
Susanne
Beitrag von mausimaus1281 - 07.06.07 - 22:33 Uhr
Hi,
es ist so, dass Elterngeld grundsätzlich steuerfrei ist. Es unterliegt aber als Entgeltersatzleistung (wie z.B. auch Krankengeld, Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld) dem Progressionsvorbehalt. Man muss in seiner Steuererklärung angeben wieviel Entgeltersatzleistungen man erhalten hat und dadurch wird ein höherer (!) Steuersatz errechnet, der dann auf das zu versteuernde Einkommen (ohne Entgeltersatzleistungen) angewendet wird.
Je mehr Elterngeld man erhält, desto höher wird der Steuersatz. Und deshalb kann es dann passieren, dass man Steuern nachzahlen muss. Deswegen lassen es sich manche auf zwei Jahre auszahlen.
Das war schon immer so, dass bestimmte Entgeltersatzleistungen dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Elterngeld gibt es ja aber erst seit 2007. Das Erziehungsgeld, das es für Kinder die vorm 1.1.2007 geboren wurden gab, unterlag (glaube ich) nicht dem Progressionsvorbehalt.
Ich hoffe, ich habe mich nicht zu kompliziert ausgedrückt.
LG, Stephie
