Teufelskreis Hartz4 und Beschwerde formulieren

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Beitrag von st.michael - 06.06.07 - 20:56 Uhr

Sooooo, ich platze bald. Mittlerweile kann ich verstehen das es Menschen gibt, auch welche die eine gute Bildung haben und sich nicht auf Staatskosten leben ausruhen wollen, irgendwann aufgeben...............

Die 2Jahre ergänzendes ALG2 haben mich so langsam echt mürbe gemacht. Klar Fehler gibts überall usw,. die Mitarbeiter da sind auch nur Menschen, aber auch der Ton macht die Musik. Bei uns lief 75% aller Bearbeitungen falsch und das trotz kompletter Unterlagen!!! Wir geben wenn was gefordert wurde es innerhalb weniger Tage max einer Woche persönlich ab und es passiert nur Mist. Änderungen geben wir sofort an und jeden Pfennig (z.B: Steuererklärung) geben wir an. Bearbeitungszeiten um Fragen/Widersprüche erklärt zu bekommen sind mittlerweile in unserer ARGE bei 6!!!!Monaten!!!! Solange können sie einem trotzdem die Sanktionen usw verpassen.....:-[

Mittlerweile sind schon 500e Rüchzahlung wegen Fehler in der Berechnung zu zahlen. Zahlen die brav ab obwohl wir nicht nachvollziehen können bzw trotz Anwalt/Widerspruch usw. keine konkrete Stellungnahme es erklärt.
Nun habe ich Anfang Mai durch Schließung der Filiale meinen Kündigung bekommen. Das ist mit allen Unterlagen sofort eingereicht worden und ich war sofort beim Arbeitsamt. Die Liste die ich zur Beantragung des ALG1 hab ich bekommen und sofort alle Unterlagen wegen Gehalt an die ex Arbeitgeber gesendet. Konnte erst 22.5. bei einem Termin beim Arbeitsamt mein ALG1 berechnen lassen und dies hab ich wiederrum umgehend eingereicht...............

So zum eigentlichen warum Beschwerde. Heute bekomme ich einen Brief, wieder diesen Standardscheiß

"sie haben die Überzahlung verursacht, da Sie eine für den Leistungsanspruch erhebliche Änderung in ihren Verhältnissen verspätet angezeigt haben" - habe ich nicht, da alles sofort gemeldet, zum Glück mit Kopien und Stempel

Und was heißt bitte
" Soweit ein befristeter Zuschlag nach dem Bezug von ALGgem. 24 SGB 2 zusteht, kann dieser zusätzlich in die Aufrechnung einbezgen werden."

Mir geht diese Art von Schreiben und Androhungen von Sanktionen so gegen den Strich! Das können die an Leute senden die ihren Allerwertesten nicht bewegen, Unlagen nicht einreichen usw. aber gibt es wirklich keinen anderen Text???KLar muss die Gesetzesbelehrung rein, aber der Ton!!!!

Dann das nächste Problem. Mein letztes Gehalt habe ich am 31.5 bezogen. Für Juni haben wir dann was bei 850irgendwas an ALG2 bekommen, weil sie mein Gehalt ja nicht mehr eingerechnet haben.
ALG1 wird ja erst am 1.7. (?laut Arbeitsamt) gezahlt. So das wir diesen Monat nur das Einkommen meines Freundes und KIndergeld haben. Nun fordern die die komplette Summe des ALG2 zurück....... Ich kanns aber null nachvollziehen.
Theoretisch müsste es doch erst ab dem 1.7 mit dem ALG1 verrechnet werden oder?
Ich kann doch kein Geld zurück zahlen was ich zu viel hatte...... Wovon denn das noch?

Zudem kommt das wir eventuell durch das Einkommen meines Freundes, KIgeld und mein ALG1 aus dem ALG2 Bezug fallen (wird noch berechnet) und dann müssen wir die KV meines Freundes in Form von 136e selber zahlen, frage mich nur wovon das noch???

WIr drehen uns im Kreis und es ist kein Ende in Sicht,:-( werden noch dafür gestraft das wir wenigstens das was wir bisher an Stellen bekommen haben an Einkommen beisteuern bestraft. So langsam muss ich gestehen weiß ich nicht mehr wie es weiter gehen soll, wenn sich jobmäßig nicht endlich was tut.............. Schulden wenns denn mit dem neuen Bescheid da gilt, sind dann ca. 1200e bei der ARGE :-(
Haben nie Schulden gemacht und dann das! Ich bete langsam echt das sich was mit Jobs tut.Gucken schon ausserhalb, geht ja nciht mehr anders....:-(

Beitrag von nightingale1969 - 07.06.07 - 00:16 Uhr

In die Sachfragen steige ich morgen mal näher ein, eins nur zum Ton der Schreiben, siehe hier:

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&tid=926332&pid=5942439&bid=28

Das ärgert mich stellenweise auch total.

"dann müssen wir die KV meines Freundes in Form von 136e selber zahlen, frage mich nur wovon das noch"

Don't panic, da gibt es auch über die ARGE evtl. weiter Hilfe. Morgen mehr.

Gruß
Ch.

Beitrag von st.michael - 07.06.07 - 07:38 Uhr

Danke, wenigstens ein wenig Mutmache. Drehen uns nämlich komplett im Kreis.:-(
Laut der ARGE bekommt er wohl keine Hilfe wenn wir als Bedarfsgemeinschaft unseren Anspruch verlieren. Hatte beim Arbeitsamt und beim Jobcenter gefragt.
Hätten dann 862e ALG1, Kigeld und das Geld von seinem Job 400e (ev.nu 325e ausgezahlt). Liegen mit Pech minimal drüber oder auch nicht......Die Berechnung dauert noch an.