Mein Vater hat Angst Arbeitsvertrag zu verlangen

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von ciocia - 06.06.07 - 23:37 Uhr

Abend zusammen,

also meine Eltern regen mich etwas auf! Mein Vater war zwei Jahre arbeitslos. Im Sommer letzten Jahres hat er bei einer Leasingfirma angefangen, wurde dann entlassen, gleichzeitig von einer Firma übernommen. Arbeitet als LKW-Fahrer. Er ist fast 59. Macht jeden Tag Überstunden, bekommt aber immer genau 8 pro Tag bezahlt. Bis jetzt hat er keinen AV erhalten(wurde im Januar eingestellt) Er weiß nicht genau für wieviel er arbeitet (verdient das Minimum, weniger geht nicht mehr) keine Urlaubregelung usw. Meine Mutter meint, er soll es so lassen, sonst wird er noch entlassen wenn er nach einem Vertrag fragt.

Ist das ein Argument? Nur, weil man älter ist? Er arbeitet doch genauso wie jüngere Leute.Theoretisch kann er von einem Tag auf den anderen entlassen werden, er hat nichts in der Hand!

lg
Eva

Beitrag von nightingale1969 - 07.06.07 - 00:14 Uhr

Nein, kann er nicht. Mit dem ersten Arbeitstag Deines Vaters ist ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen und es gelten in allen Bereichen die gesetzlichen Regelungen.

Ich denke trotzdem, dass er durchaus nach einem Vertrag fragen sollte.

Gruß
Ch.

Beitrag von alpenbaby711 - 07.06.07 - 19:30 Uhr

HAb ich das jetzt richtig gelesen, 8 Euro prooooooooo tag und dann noch lauter Überstunden????

Ela

Beitrag von here.i.am - 07.06.07 - 19:49 Uhr

"Macht jeden Tag Überstunden, bekommt aber immer genau 8 pro Tag bezahlt"

Von 8 Euro war keine Rede, eher von 8 bezahlten Arbeitsstunden pro Tag ;-)

Beitrag von alpenbaby711 - 08.06.07 - 07:50 Uhr

Ach sooooooooooooooooo dann muss ich mir wohl mal an den Kopf klatschwen weil ich das nicht gechekkert habe, lach.
Dankeeeeeee

Ela

Beitrag von here.i.am - 07.06.07 - 19:48 Uhr


Habe mal etwas gegooglet, weil mein Mann und ich uns nicht einig waren, ob ein Arbeitsvertrag mündlich reicht oder in schriftlicher Form vorliegen muss.

War etwas unsicher, weil ich im Internet widersprüchliche Aussagen gefunden habe.

Aber das hier ist korrekt:


http://www.anwalt-im-netz.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag.html

http://bundesrecht.juris.de/nachwg/__2.html


Den Inhalt vom Link Nr. 2 (Bundesrecht.Juris.de) finde ich 1:1 in der 70. Auflage 2007 im "ArbG" (haben wir hier in Buchform). Das Gesetz stammt vom 20.07.1995 und wurde zuletzt am 13.07.01 geändert.

Beitrag von manavgat - 08.06.07 - 15:13 Uhr

Ich würde warten bis 6 Monate um sind und dann per Brief freundlich darauf hinweisen, dass es "wohl untergegangen ist" dass er noch keinen Vertrag hat.

Gruß

Manavgat