Hallo ichfrage für meine freundin sie hat vor paar wochen ein betrug begangen bei ebay es geht um 1100€ nun hat sie eine anzeiige deswegen sie soll aussagen was passiert den mit ihr.
Das geld hat sie nicht sie will es aber zurück zahlen gibt es denn eine möglichkeit ihr tut das alles leid.
danke in vorraus schon mal.
wegen betrug
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Beitrag von lea51 - 07.06.07 - 07:10 Uhr
Beitrag von joy1975 - 07.06.07 - 08:12 Uhr
Wenn sie das Geld hätte, dann hätte sie noch die Chance das alles abzuwenden, indem sie bezahlt und die Gegenseite die Klage zurückzieht.
So wird es zum Verfahren kommen und am Ende wird sie eine Strafe wegen Betrugs erhalten.
Das heißt, sie wird verurteilt, die Summe zu zahlen. Außerdem trägt sie aber noch die Gerichts- und Anwaltskosten der Gegenseite. Das dürften auch nochmal so 400€ sein.
Verbrechen lohnt sich halt nicht.
Ich weiß nicht genau, ob diese Verurteilung ins polizeiliche Führungszeugnis kommt. Wird auch arg davon abhängen, ob sie Ersttäterin ist oder so etwas schon mal (aktenkundig) gemacht hat.
Beitrag von lea51 - 07.06.07 - 08:15 Uhr
nein sie wurde noch nie verurteilt...
Beitrag von joy1975 - 07.06.07 - 08:29 Uhr
Dann dürfte es jetzt soweit sein.
Beitrag von lea51 - 07.06.07 - 08:34 Uhr
muß sie den im knast deswegen oder kann sie die zahlung auch in raten zahlen ich meine so auf 2 mal
Beitrag von bienchen807 - 07.06.07 - 08:37 Uhr
Knast auf keinen Fall. Wird wohl maximal zu einer Bewährungsstrafe kommen, mehr auf keinen Fall. Geldstrafe auf jeden Fall.
Beitrag von joy1975 - 07.06.07 - 11:09 Uhr
sehe ich auch so. Knast nicht bei reuigen Ersttäter. Die Gefängnisse sind eh überfüllt, wird eher 'ne satte Geldstrafe werden
Beitrag von r3dd3vil - 07.06.07 - 13:46 Uhr
Sie wird Geldstrafe bekommen und verpflichtet werden die Schadenssumme zu zahlen + diverse Auslagen der gegenseite und Gerichtskosten. Das kann sie per Raten machen, muss wegen der Strafe eh Gehalt und so offenlegen, denn daran wird gemessen wie hoch die Tagessätze sind und dann wieviele Tagessätze Strafe sie bekommt.
Beitrag von bezzi - 07.06.07 - 17:01 Uhr
"Wenn sie das Geld hätte, dann hätte sie noch die Chance das alles abzuwenden, indem sie bezahlt und die Gegenseite die Klage zurückzieht."
Da bist DU offensichtlich nicht richtig informiert. Betrug ist ein Offizialdelikt. Da kann man die Anzeige (wieso Klage ?) als Geschädigter nicht einfach zurückziehen. Wenn die Ermittlungen laufen, laufen sie bis die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen abgeschlosen hat, Strafbefehl erlassen hat oder bis es zum Verfahren kommt.
Beitrag von moehre74 - 07.06.07 - 19:40 Uhr
kann bezzi nur zustimmen!
du verwechselst hier offenbar straf- und zivilrecht! der käufer kann seinen strafantrag zurückziehen, nichtsdestotrotz entscheidet dann aber immernoch die staatsanwaltschaft über einstellung des verfahrens!
bei dem strafrechtlichen verfahren gehts nur um die strafe! dadurch bekommt der geschädigte aber nicht sein geld wieder!
was du meinst, ist wohl eher der zivilrechtliche teil... der geschädigte kann sein geld einklagen, da hat aber weder die polizei noch die staatsanwaltschaft was mit zu tun! er muss selber tätig werden!
im zivilrecht entscheidet der richter, ob sie das geld zurückzuzahlen hat! im strafrecht würde ein richter über die zu zahlende strafe entscheiden! davon bekommt der geschädigte aber nichts, sondern der staat!
zwei völlig unterschiedliche dinge!
eine verurteilung im strafverfahren kommt ins führungszeugnis... eine zivilrechtliche entscheidung natürlich nicht!!
gruß
dani
Beitrag von anne78 - 07.06.07 - 11:50 Uhr
Wie kann man sich nur so verhalten....?
Unmöglich?
Sollte Leute gehören für mich ins Gefängniss... Leider sind diese Überfüllt....
Zum Kotzen solche Leute
Beitrag von heffi19 - 07.06.07 - 12:12 Uhr
Mich interessiert jetzt mal warum sie das gemacht hat? Und wie? Geld kassiert und nichts weggeschickt oder wie?
Beitrag von r3dd3vil - 07.06.07 - 13:47 Uhr
Das spielt doch keine Rollen. Sie hat einen Fehler gemacht, leider zu spät nachgedacht und wird sich jetzt dafür verantworten. Dazu gibt es Gesetze und Richter. Die entscheiden nämlich wie sie bestraft wird. Und Selbstjustiz würde keinem helfen.
Beitrag von heffi19 - 07.06.07 - 13:55 Uhr
Es interessiert mich aber, also frage ich mich was du da für ein Problem mit hast?
Beitrag von moehre74 - 07.06.07 - 14:52 Uhr
hallo,
sie sollte sich sofort mit dem käufer in verbindung setzen, eine ratenzahlung vereinbaren und auch sofort mit der rückzahlung anfangen! ich denke, der käufer ist froh über jeden cent! vor allem soll sie sich auch an die raten halten!!!
ob sie letztendlich aussagen will, ist ihre sache! aber wenn es ihr wirklich leid tut, steht dem ja nichts im wege! dort kann sie auch den nachweis (kontoauszüge) über bereits erfolgte zahlungen angeben!
nach ihrer verantwortlichen vernehmung wird die anzeige zur staatsanwaltschaft geschickt, die entscheidet über den weiteren verlauf! vermutlich wird sie deiner freundin nen strafbefehl zuschicken! hat sie die strafe gezahlt, ist die sache erledigt, zahlt sie nicht, wird die staatsanwaltschaft anklage erheben und es geht vors gericht! der richter entscheidet dann in letzter instanz über die strafe!
entscheidet sich deine freundin gegen eine rückzahlung, wird der käufer das geld einklagen müssen (unabhängig von dem strafverfahren)! das kann dann bis zur kontopfändung etc gehen...
aber da es ihr ja soooo leid tut, sollte sie besser schon gestern angefangen haben, jeden cent zurückzuzahlen!!
ach so, bei ebay wird sie natürlich gesperrt und sollte auch in zukunft die finger davon lassen!!
berichte mal, was sie so vor hat!
gruß
dani
Beitrag von kaptainkaracho - 07.06.07 - 16:23 Uhr
Hallo
Ich kenne auch wen der das gemacht hat (allerdings handelt es sich hierbei um ca. 600€). Es war mein bester Freund (Geldmangel...so ein Depp!)
Trotzdessen das das Geld zurück zum Besitzer kam muste er zur Polizei Aussage machen.
Nachdem alle Aussagen aufgenommen wurden musste er Fingerabdrücke abgeben, es wurden Fotos gemacht und Narben ect vermerkt. Eben Karteimässig aufgenommen und bekam dann per Post (also keine Verhandlung!) einen Strafbefehl in Höhe von etwa 1000€, die er dann monatlich in Raten bezahlen konnte
Egal warum, wieso weshalb man so doof ist bei Ebay Betrug zu begehn, es lohnt sich nicht! Man wird des Betruges Vorbestraft.
Betrug ist kein Kavaliersdelikt.
Am Besten ganz ehrlich zur Polizei sein und dann die Dinge ihren Weg gehen lassen.
Gruß Alexa
Beitrag von manavgat - 08.06.07 - 15:10 Uhr
Bei einer Straftat würde ich dringend! davon abraten, ohne Anwalt zu versuchen die Situation zu meistern!
Gruß
Manavgat
Beitrag von blueerskyy - 10.06.07 - 02:21 Uhr
uaaaah! Gebe Manavgat vollständig recht!! Ab zum Anwalt und zwar schnell! Wenn Deine Freundin kein oder wenig Einkommen hat kann sie Prozeskostenhilfe bekommen, da wird sich dann aber der Anwalt drum kümmern und nur der kann auch erst mal Akteneinsicht beantragen, das kann man selbst nicht!
Und bis dahin: AUSSAGE VERWEIGERN!!! Zur Polizei muss Deine Freundin NICHT hingehen, auch nicht wenn sie irgendwelche Voradungen bekommt! Der einzige, der sie verbindlich laden kann sind Staatsanwalt und Richter, sonst niemand!!
