Kindergeld wofür ist das genau gedacht....

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Beitrag von andreag1302 - 07.06.07 - 10:33 Uhr

Kann mir jemand sagen wofür genau das Kindergeld gedacht ist??
Wem genau steht es zu?
Den Eltern oder dem Kind/Jugendlichen?
Muss es dem Jugendlichen ausgezahlt werden?

Beitrag von christinamarie - 07.06.07 - 10:40 Uhr

Kindergeld ist eine staatliche Zahlung an die Erziehungsberechtigten und steht den ELtern zu. Es muss den Jugendlichen nicht ausgezahlt werden.

Anders kann es sich im Studium verhalten. Bei Bafögbezug und dementsprechend fehlender Geldleistung der eigentlich unterhaltspflichtigen Eltern bei auswärts wohnendem Kind, kann das Kindergeld von der Familienkasse direkt an den Studierenden gezahlt werden.

LG
Christina

Beitrag von jamey - 07.06.07 - 10:44 Uhr

ich würd mal sagen es ist für die eltern gedacht, damit sie die kosten, die durch ein kind entstehen, besser tragen können. klar kann man davon das taschengeld rausrücken... aber einem zuhause lebendem kind/jugendlichen steht das kindergeld eigentlich in dem sinne nicht zu. die sache würde ich aber anders bewerten, wenn das kind nicht im haushalt lebt, wobei man auch da auf die umstände eingehen muss

Beitrag von r3dd3vil - 07.06.07 - 11:02 Uhr

Wohnt ein Kind nicht mehr bei den Eltern, dann wird es zu seinen Einkünften gezählt, also stehts dem Kind dann in voller Höhe zu.

LG Mona

Beitrag von devadder - 07.06.07 - 12:00 Uhr

Hi!

Das stimmt so nicht. Die Eltern sind dem kond gegenüber unterhaltspflichtig, es steht weiterhin den Eltern zu und wird nicht auf das Konto des Kindes gezahlt.

Gruß

Beitrag von r3dd3vil - 07.06.07 - 13:37 Uhr

Wenn ein Jungendlicher 18 Jahre alt ist und keine Ausbildung macht, sind die Eltern NICHT unterhaltspflichtig und dem Kind werden z.B. bei ALGII Antrag das Kindergeld VOLL angerechnet als Einkommen, weil Anspruch besteht.

Beitrag von devadder - 07.06.07 - 16:58 Uhr

Wie kommst Du denn auf diese Idee, daß Eltern nicht unterhaltspflichtig sind?

Beitrag von goldtaube - 07.06.07 - 19:27 Uhr

Natürlich sind die Eltern unterhaltspflichtig auch, wenn das Kind über 18 ist und keine Ausbildung macht. Nämlich auf jeden Fall so lange wie es sich bemüht eine Ausbildung zu finden, also z. B. ausbildungssuchend gemeldet ist.
Beim ALG II sind Eltern so lange unterhaltspflichtig bis das Kind 25 ist. So lange kann auch von dem Kind verlangt werden, dass es bei den Eltern wohnen bleibt.

Das Kindergeld können nur die Eltern beantragen. Zieht das Kind aus, wird das Kindergeld mit dem Unterhalt verrechnet. So dass im Prinzip indirekt das Kindergeld ans Kind geht.
Zahlen die Eltern einfach keinen Unterhalt oder können keinen zahlen, steht dem Kind aber das Kindergeld zu. Die Eltern müssen es dann dem Kind auszahlen oder aber dafür sorgen, dass das Geld direkt dem Kind aufs Konto überwiesen wird.

Beitrag von schimmelreiter - 07.06.07 - 12:36 Uhr

Quatsch (mit Soße) !

Beitrag von pontia_pilata - 07.06.07 - 11:03 Uhr

Wenn ein Jugendlicher allein lebt steht es ihm zu. Ansonsten ist es für die !Aufzucht", sprich Miete, Essen , Kleidung etc. zu verwenden.

Beitrag von schimmelreiter - 07.06.07 - 12:36 Uhr

Auch Quatsch!

Beitrag von r3dd3vil - 07.06.07 - 13:38 Uhr

Schreib Fakten und nicht immer nur Quatsch!!! Du hast keine Ahnung!!!

Beitrag von pontia_pilata - 07.06.07 - 13:48 Uhr

Kein Quatsch! Das Kindergeld kann zwar nur durch die Eltern beantragt werden ist aber im Rahmen des zu leistenden Unterhaltes an das "Kind" auszuzahlen. Also erst schlau machen dann meckern oder einfach mal die Fresse halten!

Beitrag von r3dd3vil - 07.06.07 - 13:53 Uhr

Verstehst du es auch nicht??? Wenn ein Jugendlicher 18 ist und keine Ausbildung macht, sind die Eltern nicht UNTERHALTSPFLICHTIG, der 18 jährige beantragt ALG II und das Kindergeld wir als Einkommen ihm angerechnet!!!!! Also kann er seine Eltern dazu verpflichten das Kindergeld ihm auszuzahlen oder bei der Kindergeldkasse seine Kontonummer angeben!!!!!!

Beitrag von pontia_pilata - 07.06.07 - 13:54 Uhr

Bei 18 bis 25 jährigen greift kein AlG2 sondern die Eltern sind nach wie vor unterhaltspflichtig!

Beitrag von schimmelreiter - 07.06.07 - 14:07 Uhr

Ein Jugendlicher, der zu f*** ist seinen A+++ in B####....

OK, ich fang nochmal neu an:

Ein Jugendlicher, der über 18 ist und keine Ausbildung macht, hat entweder genug Geld (Lotto?) oder sollte keines kriegen ohne zu arbeiten!

Beitrag von schimmelreiter - 07.06.07 - 14:19 Uhr

Das hast du aber nicht geschrieben. Zitat:

"Wenn ein Jugendlicher allein lebt steht es ihm zu. Ansonsten ist es für die !Aufzucht", sprich Miete, Essen , Kleidung etc. zu verwenden. "

Das ist definitiv nicht richtig - oder umgangssprachlich ausgedrückt: "Quatsch"

Beitrag von schimmelreiter - 07.06.07 - 12:42 Uhr

Wie immer ein paar richtige, ein paar falsche und ein paar "ich denke, dass.." Antworten.

Neulich ging hier so ein Link rum. Dort stand es eindeutig:

Kindergeld ist für die Eltern bzw. Bezugsberechtigten (Stiefeltern, Großeltern, Pflegeeltern...).
Niemand kann aber für sich selbst KG beantragen. Es gibt auch keine Verpflichtung KG an die Kinder (auch Erwachsen, Studenten) weiterzugeben.

Es gibt aber auch die Unterhaltsverpflichtung der o.g. Personen. Diese erhalten KG, damit sie ihrer Unterhaltspflicht nachkommen können. Das können Sie aber ggf. sogar in Naturalien tun!

Gruß, S.

Beitrag von baby1997 - 07.06.07 - 13:04 Uhr

Hallo,

woher beziehst du denn deine Informationen?

Folgender Fall (aus 2003): Ich habe ein Kind. Meine Eltern sind mir dadurch nicht mehr unterhaltsverpflichtet. Das Kindergeld (meins) wird mir als Einkommen bei der Sozialhilfe angerechnet, aber meine Eltern wären nicht verpflichtet mir das Geld auszuzahlen? Das kann nicht sein, oder hat sich was geändert in den letzten Jahren?

Hätte gern mal Infos (rein aus Interesse).

Gruß Christiane

Beitrag von r3dd3vil - 07.06.07 - 13:41 Uhr

Nein, hat es nicht. Es ist beim ALG II immernoch so!!!!!!!!!

Was die hier schreiben ist alles Quatsch. Wird als Einkommen angerechnet, und Eltern müsen es auch zahlen. Dass nur die Eltern beantragen können, hat mir meine auch gesagt, aber man kann die Auszahlung auf das Konto des Jungendlichen veranlassen.

Beitrag von schimmelreiter - 07.06.07 - 14:16 Uhr

So, damit sich nicht alle Halbwissenden hier die Köpfe heißspekulieren, habe ich hier den Link:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf

Erstmal durchlesen und dann erledigen sich die meisten Fragen von selbst.

Übrigens: Es geht hier ausschließlich um das Kindergeld und dessen Auszahlung. Es geht nicht um die Berücksichtigung bei Sozialleistungen, davon hab ich nämlich zum Glück keine Ahnung :-p

Beitrag von renes.engelchen1 - 07.06.07 - 22:41 Uhr

Hallo,

also die Antworten die du bekommen hast sind fast alle rechtlich nicht korrekt.

Ich habe das beruflich gemacht und finde manche Antworten echt süß.

Einige gehen in die richtige Richtung aber mehr auch nicht.

Solange dein Kind unter 18 Jahre ist kannst du mit dem Geld machen was du willst...

Und danach können verschiedene Fälle eintreten worauf ich hier nicht eingehen kann. Grundsätzlich sind Eltern immer Unterhaltspflichtig. Und noch was grundsätzliches Ein kind kann nie für sich selbst Kindergeld beantragen.

lg