hallo
also ich verstehe es echt nicht!
in thüringen bekommt man vom 2-3 lebensjahr des kindes monatlich 150 euro thüringer erziehungsgeld - wenn man das kind zuhause betreut.
geht das kind in einen kiga, gehen die 150 euro an die einrichtung (kiga gebühren zahlt man aber trotsdem noch)
SO... nun lese ich STÄNDIG überall und habe auch eine bekannte, die ebenfalls aus thüringen bekommt und ein kind hat die mir es ebenfalls bestätigt.
folgendes.
wie ist es denn nun wenn ein kind zwischen 2 und 3 (indem zeitraum kann man das thüringer erzg.geld beziehen)
H A L B T A G S in den kiga geht???????????????????????????
überall lese ich das dann nur 100 euro an die einrichtung gehen und die restlichen 50 die eltern bekommen.
auch bei meiner bekannten ist es so.
ihr kind geht halbtags in den kiga.. sie bekommt noch 50 euro thüringer erziehungsgeld.
mein kind geht 4 stunden am tag in den kiga und bei mir gehen die ganzen 150 euro an die einrichtung.
als ich damals nachfragte sagte man das ist immer so. esspielt keine rolle wie lange das kind in den kiga geht.
sobald es in einen kiga geht fallen die 150 euro weg.
was stimmt denn nun???? wer kennt sich aus???
die dame von der stadtverwaltung sagt mir immer das es das nicht gibt, die 150 fallen immer weg wenn ein kind in eine einrichtung geht.
aber es kann doch nicht sein das andere,die genau die gleiche situation haben noch 50 euro monatlich bekommen
verstehe das echt nicht!
hier ein paar auszüge die ich im Inet gefunden habe:
""""Das Problem: Das Geld gibt es nur dann in voller Höhe, wenn die Kinder nicht in den Kindergarten gehen. Besucht der Nachwuchs die Kita halbtags, wird das Erziehungsgeld gekürzt.""""
hier steht nur das das geld GEKÜRZT wird, nicht automatisch ganz weg fällt.
"""""""""Frage:
Muss ein Teil des Landeserziehungsgeldes an die Kindertagesstätte abgeführt werden? Wenn ja wie viel? Wie ist dafür die Vorgehensweise geregelt? Wird die Zuzahlung zur Kindertagesstätten-Gebühr dann direkt von der Erziehungsgeldstelle an die Kindertagsstätte gezahlt oder müssen dies die Eltern tun?
Antwort:
Bei einer Inanspruchnahme eines Platzes in einer Kindertagesstätte müssen 150 € an deren Träger abtreten werden. 50 € bekommen Sie monatlich als Anspruchsberechtigte durch die Gemeinde oder die kreisfreie Stadt direkt ausgezahlt. Soll das Kind nicht für die volle Zeit in die Einrichtung gehen, also z.B. halbtags, dann haben Sie Anspruch auf den entsprechenden Teil des Thüringer Erziehungsgeldes, also in unserem Beispiel auf die Hälfte. Dieser Betrag wird Ihnen durch den Träger ausgezahlt (der die Summe wahrscheinlich gleichzeitig mit dem Elternbeitrag verrechnet).""""""""""""
""""Thüringer Erziehungsgeld
Grundsätzlich gilt: Das Thüringer Erziehungsgeld nach dem neuen Familienfördergesetz wird das Landeserziehungsgeld zum 1. Juli 2006 ablösen.
Es wird dann kein einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld mehr geben.
Das neue Thüringer Erziehungsgeld richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern danach, ob Eltern ihr Kind im Alter von 2-3 Jahren in die Kita oder zu einer Tagesmutter geben oder ob nicht.
Wenn sie das tun, müssen sie 150 Euro des Erziehungsgeldes an die Kommune abtreten und zusätzlich die Kita-Gebühren bezahlen (falls sie nicht von diesen befreit sind).
Hier ein paar Beispielrechnungen für
Kinder im Alter zwischen 2 und 3 Jahren:
Eltern mit geringem Einkommen:
Inanspruchnahme eines Ganztags-Kita-Platzes
Bis jetzt:
Bezug des einkommensabhängigen Landeserziehungsgeldes (das es für ein halbes Jahr gibt, im Alter von 2,5 bis 3 Jahren gibt es kein Geld mehr):
max. 307 Euro im Monat im Alter von 2 – 2,5 Jahren + 1.842 €
kein Landeserziehungsgeld im Alter von 2,5 – 3 Jahren 0 €
Kita-Gebühren – ca. 70 Euro / Monat – bei 12 Monaten - 840 €
Finanzieller Gewinn für die Eltern des 2-3-jährigen Kindes + 1.000 €
Ab 1.7.2006:
kein Landeserziehungsgeld 0 €
kein Thüringer Erziehungsgeld für das erste Kind
das Thüringer Erziehungsgeld muss an die Kommune
abgetreten werden, die Eltern behalten also beim
ersten Kind nichts davon übrig  0 €
Kita-Gebühren für ein Jahr, z.B. 70 Euro im Monat (diese
fallen an, obwohl die 150 € an die Kommune gegeben werden
müssen) - 840 €
Finanzieller Aufwand für die Eltern des 2-3-jährigen Kindes - 840 €
Wenn die Eltern also nicht mehr den Gewinn aus dem Landeserziehungsgeld haben, aber trotzdem die Kita-Gebühren bezahlen müssen, bedeutet das:
keine 1.000 € - 1.000 €
Kita-Gebühren (z.B.) - 840 €
Verlust: im Jahr für Eltern mit geringem Einkommen. - 1.840 €
Inanspruchnahme eines Halbtags-Kita-Platzes
Kein Landeserziehungsgeld 0 €
Thüringer Erziehungsgeld - 75 Euro im Monat + 900 €
Kita-Gebühren für ein Jahr, z.B. 70 Euro im Monat - 840 €
Zusätzliche Förderung in diesem Jahr + 60 €
"""""
thüringer erziehungsgeld, ich versteh das einfach nicht!!!
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Beitrag von litalia - 08.06.07 - 13:35 Uhr
Beitrag von nuckelspucker - 08.06.07 - 13:47 Uhr
huhu,
ich versteh zwar nur bahnhof, kann aber daran liegen, dass es so heiß ist hier

was ich nicht verstehe:
jahrelang gelten eltern als rabeneltern, weil sie ihr kind nach einem jahr in die KITA stecken.
auf einmal gibts das neue elterngeld als anreiz, nur ein jahr bzw. 14 monate zu hause zu bleiben und dann schnell wieder zu arbeiten.
und dann gibts das thüringer landeserziehungsgeld, das mütter belohnt, die drei jahre zu hause bleiben.
mir tut der KIGA-beitrag nicht sonderlich weh bzw. ich spare lieber anderswo, weil der KIGA meinem sohn gut tut. aber ich zahle diesen beitrag und die 150 euro gehen an die KIGA.
wo ist denn da die logik?
claudia
Beitrag von litalia - 08.06.07 - 13:55 Uhr
naja, ich versteh das heck meck auch nich.
ich habe mein kind auch vor dem 3. lebensjahr im kiga angemeldet weil ich glaubte es tut ihr sehr gut... und das ist auch so! sie geht sehr gern hin.
es ging mir nicht um die 150 euro die ich bekommen hätte wenn sie bis 3 zuhause bleibt.
ich komme mir nur irgendwie total verarscht vor *ggg*
erstensmal finde ich es schon eine frechheit das die 150 euro an die einrichtung gehen UND man noch die vollen kiga gebühren zahlen muss.
naja, was solls.
mir geht es aber hauptsächlich darum wie es ist wenn ein kind nur HALBTAGS in den kiga geht.
ich lese ständig das mir dann anteilig auch noch das erziehungsgeld zusteht und das möchte ich nur mal 100% geklärt haben.
das macht mich echt langsam sauer.
vorallem weil ich von meiner bekannten weiß das sie nur 100 euro vom erziehungsgeld an die einrichtung zahlen muss und die restlichen 50 stehen ihr zu.. weil ihr kind eben nur halbtags geht.
und bei mir?? mein kind geht auch nur halbtags (4 std) und da ist es nicht so.
finde das nur etwas ungerecht und irgendwas kann doch da nicht stimmen.
Beitrag von nuckelspucker - 08.06.07 - 13:58 Uhr
hallo,
wie hoch die zuzahlung ist, regeln die gemeinden, glaube ich, selbst.
die 150 euro können die einrichtungen gut gebrauchen, weil gelder gestrichen wurden für die KIGAs.
lg claudia
Beitrag von litalia - 08.06.07 - 14:00 Uhr
regeln die gemeinden?
wo steht das?? *ggg*
es muss doch dazu irgend eine feste regelung geben?
Beitrag von nuckelspucker - 08.06.07 - 14:05 Uhr
das weiß ich leider nicht. da bleibt dir wohl nur, im KIGA oder bei der heimatgemeinde oder beim jugendamt nachzufragen.
claudia
