2. Erziehungsjahr, kein Erziehungsgeld trotzdem Anspruch auf Hartz IV

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Beitrag von ivonella - 08.06.07 - 19:39 Uhr

Hallo,

ich hab mal eine Frage.
Ich bin mit meiner Tochter 2 Jahre im Erziehungsurlaub, habe aber nur für ein Jahr Erziehungsgeld beantragt (450,- Euro). Jetzt bin ich im 2. Erziehungsjahr, danach gehe ich dann wieder arbeiten.

Habe ich im 2. Erziehungsjahr, obwohl ich kein Erziehungsgeld mehr bekomme noch Anspruch auf Hartz IV.

Danke im voraus

LG Ivonne & Anna Celine

Beitrag von teufelchen24 - 08.06.07 - 19:49 Uhr

Hallo,

warum solltest du das nicht haben? Erziehungsgeld hat nichts mit ALG2 zu tun. Du könntest bis zum 3. Lebensjahr deines Kindes zuhause bleiben.

Mach dir keine Sorgen #klee

Lg

Sab

Beitrag von ivonella - 08.06.07 - 20:00 Uhr

Hallo,

es geht darum, das ich heute Post von der ARGE hatte und da drin steht

folgende Unterlagen bzw. Nachweise vorlegen:

ALGI-Bescheid bzw. Verdienstnachweis ab April 2007

Sie haben nur bis zum 09.03.2007 Erziehungsgeld erhalten. Sollten sie nicht im Beschäftigunsverhältnis stehen, fordern wir sie auf, sich in der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld I zu beantragen.
Bis zur Nachreichung der geforderten Unterlagen stellen wir die Zahlung vorläufig ein.

Da ich ja in einem Arbeitsverhältnis stehe und nur im Erziehungsurlaub bin, kann ich mich ja nicht arbeitslos melden bzw. kann ich keinen Verdienstnachweis bringen, da ich nicht arbeite.

Ich werde dann Montag zur ARGE gehen und mal sehen was die sagen.

Toll ist immer das man die Briefe immer Freitags oder Samstag bekommt, sodaß man sich das ganze Wochenende einen Kopf macht.

Danke für deine Antwort

LG Ivonne

Beitrag von silusch - 08.06.07 - 21:20 Uhr

Hallo,

<<Sollten sie nicht im Beschäftigunsverhältnis stehen, fordern wir sie auf, sich in der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden und Arbeitslosengeld I zu beantragen. >>

Wie das Arbeitsamt das formuliert, nehmen die ja nur an, das du keine Arbeit hast. Ich weiß nur, das man nach der Erziehungsgeldzeit Anspruch auf ALGI hat.

LG Silke

Beitrag von teufelchen24 - 09.06.07 - 07:54 Uhr

Hm.... #kratz

"Bis zur Nachreichung der geforderten Unterlagen stellen wir die Zahlung vorläufig ein"

Typisch!

So eine Unverschämtheit :-[

Da ist es wirklich das beste wenn du dort anrufst oder gleich persönlich vorbei gehst.

Wünsch dir viel Erfolg und lass dir das WE nicht versauen #blume

Lg

Sab

Beitrag von goldtaube - 09.06.07 - 08:21 Uhr

Ist natürlich nicht schön, wenn die gleich die Zahlung einstellen. Darum solltest du dich so schnell wie möglich drum kümmern.
Du musst nur hingehen und denen mitteilen, dass du ja noch im Arbeitsverhältnis bist, aber im Erziehungsurlaub.

ALG I bekommen kannst du nicht, da du im Erziehungsurlaub bist und du somit dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst.
ALG I könntest du nur bekommen, wenn du vermittelt werden kannst.

Beitrag von goldtaube - 09.06.07 - 08:34 Uhr

Ach so und ob du ALG II bekommst oder nicht, hat nichts mit dem Erziehungsgeld zu tun. Beim ALG II zählt nur ob ihr unter eurem ALG II Bedarf liegt. Da dem ja so ist und der Wegfall des Erziehungsgeldes daran nichts ändert, gibts weiterhin ALG II. Die müssen aber prüfen ob dir eben jetzt ALG I zusteht. Da dem aber nicht so ist gibt es weiterhin ALG II.

Beitrag von tascha3577 - 09.06.07 - 08:25 Uhr

Hallo Ivonne,
ich bekomme auch Hartz IV zwar nur 100 Euro aber besser als nichts. Mir wurde es damals so erklärt das das Erziehungsgeld nichts damit zu tun hat da es nicht angerechnet wird. Ich habe nämlich gefragt weil unsres im Januar wegfällt aber das Hartz erhöht sich nicht :-( muß wohl dann arbeiten gehn ob ich will oder nicht ( wäre gern 3 Jahre für meinen Sohn dagewesen)
Die Arge sagte mir auch das ich Hartz IV bekomme obwohl ich ja nicht arbeitslos bin sondern Mama :-) ! Das Gehalt meines Mannes wird angerechnet von dem muß auch jeden Monat die Abrechnung gefaxt werden damit sie sehn das sich da nichts verändert hat.

ciao tascha