Hallo!
Ich habe meinen Arbeitsvertrag vor mir liegen. Jetzt wollte ich erst nochmal alles überprüfen bevor ich ihn unterschreibe.
Also es steht, dass es für die Dauer des Urlaubs keine Lohnfortzahlung gibt. Das muss ich wohl so akzeptieren.
Jetzt wollte ich nachfragen, ob es eine Lohnfortzahlung gibt, wenn ich krank bin. Es gibt nämlich einen punkt Arbeitsverhinderung. Da steht drin, dass man den Betrieb unverzüglich darüber informieren muss wenn man verhindert ist und dass Freistellungen aus PERSÖNLICHEN Gründen (lt. BGB § 616) nicht vergütet werden. Fällt krankheit unter persönliche Gründe? Ansonsten steht nichts über Krankheit drin. Wie sieht es damit aus? Da ich ja einen kleinen Sohn hab kann es ja auch mal vorkommen, dass er krank wird und ich ausnahmsweise mal daheim bleiben muss. Wie sieht es da aus?
Dann hab ich noch eine Frage zu Lohnsteuer. Ich weiß ja, dass normalerweise bei einem 400 Euro-Job brutto=netto gilt. Da ich aber in Lohnsteuerklasse 5 bin, bin ich mir nicht sicher ob ich nicht doch steuern zahlen muss. Der Arbeitgeber verlangt keine Lohnsteuerkarte.
Es gibt auch noch einen Zusatz in dem Vertrag wegen einer freiwilligen Rentenversicherung. Also man müsste 7,5% des Gehaltes der Versicherung zahlen um volle Ansprüche zu erhalten. Was versteht man unter volle Ansprüche? Dass die ca. 400 Euro dann so gerechnet werden, als hätte ich sie in einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erhalten? Lohnt sich das denn, wenn man 30 Euro von 400 Euro für die Versicherung bezahlt. Nicht dass das für die spätere Rente überhaupt nichts ausmacht ob man die 7,5% jetzt gezahlt hat oder nicht.
Wie sind die gesetzlichen Mindestkündigungsfristen?
Meine letzte Frage (ja endlich 

): Lt. Arbeitgeber müssen Fehlbeträge der Kasse aus der eigenen Tasche bezahlt werden. Davon steht jetzt aber im Vertrag zumindest so deutlich nichts drin. Wie sieht das denn gesetzlich aus? Ich nehme an da kann man auch keine Versicherung abschließen. Es gibt zwar so gut wie nie Fehlbeträge, aber wenn dann doch mal einer da ist, dann zahl ich ja zum schluss noch drauf!!
Also wer bis hier hin gelesen hat 

darf mir jetzt gern eine so genaue Antwort wie möglich geben 

Liebe Grüße und schönes Wochenende
von der völlig ahnungslosen Denise
400-Euro-Job - einige Fragen
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Beitrag von dumbina - 09.06.07 - 14:18 Uhr
Beitrag von goldtaube - 09.06.07 - 16:07 Uhr
Auch bei einem 400 Euro Job muss für Krankheitstage und Urlaubstage Lohnfortzahlung geleistet werden. Ist wie beim normalen Job.
Wende dich mal an die Minijobzentrale, die können dir das bestätigen.
Hier kannst du auch schon mal nachlesen:
http://www.400-euro.de/400/arbeitsrecht.html
und hier steht auch einiges:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10958/DE/1__AN/8__arbeitsrecht/InhaltsNav.html__nnn=true
Beitrag von carminia - 09.06.07 - 16:49 Uhr
Das nutzt einem nur alles nichts, wenn der AG nicht zahlen will und das so im Vertrag festlegt.
Dann bleibt die "Wahl" : Akzeptieren oder den Job nicht bekommen
Beitrag von paulfort35 - 09.06.07 - 21:41 Uhr
Das ist so nicht richtig: auch AG müssen sich ans Gesetz halten. Bezahlter Erholungsurlaub z.B. steht jedem zu. Es gibt ja auch Gerichte.
Beitrag von the_love_of_agony - 09.06.07 - 21:51 Uhr
Ich habe auch einen 400€ Job. ich bekomme weder Krank noch Urlaub bezahlt.
Das kommt drauf an ob du nach Arbeitsleistung, sprich nach gearbeiteten Stunden bezahlt wirst oder einen festen Lohn von 400€ hast.
Das kan man eben als 400€ -Job oder als "400€"-Job verstehen. In letzterem Fall eben aus maximal 400€ resultierend.
Wenn ich weniger als die für 400€ nötigen Stunden arbeite, bekomme ich auch dementsprechend weniger Geld.
LG,
Agony
Beitrag von paulfort35 - 09.06.07 - 22:26 Uhr
Der Urlaubsanspruch ergibt sich aus der Anzahl der gearbeiteten Wochentage.
Paule
Beitrag von carminia - 09.06.07 - 21:53 Uhr
Was ich geschrieben habe, ist richtig, es passiert so.
Dass das nach dem Gesetz nicht richtig ist, weiß ich.
Vor allem bei privaten Arbeitgebern (Haushaltshilfe), denn die wollen nicht einen Euro mehr zahlen, als unbedingt nötig.
