was bekomme ich an geld?

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Beitrag von burny - 09.06.07 - 16:06 Uhr

hallo, bin jetzt 7+0. von dem kv trenne ich mich gerade, da wir einfach nicht zusammen passen. mein arbeitsvertrag läuft in 4 monaten aus, somit bin ich zum zeitpunkt der geburt arbeitslos!
was bekomme ich eigentlich an geld? irgendwie hab ich davon gar keine planung!!

Beitrag von pontia_pilata - 09.06.07 - 16:13 Uhr

Ganz einfach , bis 6 Wochen vor der Geburt bekommst du AlG2.
Ab der Zeit bekommst du Unterhalt vom KV bis das Kind 3 ist! das Kind bekommt natürlich auch Unterhalt vom KV bis es 18 ist und seine Lehre abgeschlossen hat oder bis es das Studium mit spätestens 27 abgeschlossen hat. Übrigens wenn euer Kind 18 ist musst du dem Kind auch Barunterhalt leisten.

Beitrag von rosali25 - 09.06.07 - 16:48 Uhr

Bekommt sie nicht erst ein Jahr lang ALGI? Oder fällt das weg, wenn man schwanger ist?

LG Lena + Boy inside 20. Woche

Beitrag von pontia_pilata - 09.06.07 - 16:56 Uhr

Hast Recht, hatte ich überlesen, Natürlich erst AlG1!!! Sorry.

Beitrag von rosali25 - 09.06.07 - 17:10 Uhr

Kann ja passieren, bei den vielen Harz IV-Fragen hier ;-)

LG Lena + Boy inside 20. Woche

Beitrag von die_schnute - 09.06.07 - 17:13 Uhr


najaaaaaaaaaa sie kann ja elterngeld bekommen. ca. ein halbes jahr während der anrechnungszeit hat sie ja gearbeitet....!?
dann noch kindergeld sowieso.

das ALG1 gibt es nämlich nur, wenn sie dem arbeitsmarkt auch zur verfügung steht ;-)
nimmt sie die 3 jahre voll, dann gibts unterhalt vom vater oder wenn der dazu nicht in der lage ist ALG2 (und/oder eben elterngeld).


LG
schnuti

Beitrag von jymena - 09.06.07 - 21:03 Uhr

Hallo habe da mal ne frage wie kommst ihr immer darauf das der kv unterhalt für die frauen bezahlen muss?? 1. er muss für das kind zahlen das stimmt.
2. er muss nur für die frau zahlen wenn sie verheiratet waren oder mindestens 13 monate zusammen gelebt haben und dann auch nur wenn er genug verdiend. habe das alles selber durch gekaut mich hat der anwalt meht gekostet als alles ander unhd bekommen habe ich trotzdem nichts nur meine tochter und das auch nur 3.5 jahre weil er dann der meinung war nur noch schwarz arbeiten gehen zu müssen.

lg jymena

Beitrag von pontia_pilata - 09.06.07 - 21:06 Uhr

Tja, dann hast du einne blöden Anwalt und b. keine Ahnung!

Der KV muss von 6 Wochen vor der Geburt bis 3 Jahr danach zahlen.

Beitrag von jymena - 09.06.07 - 21:10 Uhr

wenn du das meinst du solltest dich mal besser erkundigen denn wenn es immer so wäre dann frage ich mich warum wir in deutschland so viele alleinerziehnde mütter haben die von hart4 keben müssen wenn doch die männer alles zahlen wie du ja sagst. und zur info ich hatte deswegen nicht nur einen anwalt am laufen.

Beitrag von pontia_pilata - 09.06.07 - 21:24 Uhr

Weil viele Frauen entweder zu blöd sind oder Angst haben das der KV was sagt.

Beitrag von juliafranziska - 10.06.07 - 00:51 Uhr

Hallo,

es ist schon bitter, dass Dein Anwalt offensichtlich das BGB nicht gut genug kennt, um eine Mandantin korrekt zu vertreten.

Die Unterhaltspflicht (Betreeungsunterhalt) gegenüber der nichtehelichen Mutter ist hier nachzulesen:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html

Dass "so viele" alleinerziehende Mütter von Alg II leben (nicht von "Hartz IV" - das bekommt kein Mensch, das es das Gesetz zur Leistung ist!), hat sicher verschiedenste Ursachen (z.B. unzureichende Angebote an Kinderbetreuung, junge Mütter ohne Ausbildung und und und...).
Bezogen auf die Unterhaltspflicht der Kindsväter liegt das daran, dass der Unterhaltsanspruch der Mutter, sollte die Alg II berechtigt sein, auf die ARGE übergeht und den Unterhalt zunächst anstelle des Kindsvaters übernimmt.
Das wurde so eingerichtet, da Unterhaltsansprüche für die Kindsmutter in den seltensten Fällen sofort geregelt sind und gezahlt werden und die Kindsmutter ja schlecht ohne Auskommen da stehen kann.
Die ARGE kann den Anspruch auf die Kindsmutter rückübertragen, damit sie sich selbst per Anwalt um den Unterhalt kümmert.
Dieser Rückübertragung kann, muss man aber nicht zustimmen.

Sämtliche Zahlungen, die die ARGE ab 6 Wochen vor der Geburt bis zum 3. Lebensjahr des Kindes leistet, holt sie sich vom Kindsvater zurück (so wie sich das Jugendamt z.B. auch den Unterhaltsvorschuß zurückholt), sprich, die Zahlungen laufen als Schulden beim Kindsvater auf.

Meinst Du ernsthaft, die ARGE würde das so machen, wenn es dafür keine gesetzliche Grundlage gäbe???

Ich würde Deinen Anwalt mal fragen, an was für einer "Baum"-Uni er angeblich Rechtswissenschaften studiert hat.

In diesem Sinne,
juliafranziska

Beitrag von bi_di - 10.06.07 - 06:30 Uhr

Keine Ahnung was bei Dir schiefgelaufen ist und Juristin bin ich auch nicht, aber ich zwei Fälle in meinem Bekanntenkreis, wo das genau so ist. Frau schwanger, gar nicht oder nur kurz mit dem Mann zusammen und Mann muss Unterhalt auch für sie zahlen, bis das Kind 3 ist.
Da der eine Bekannte ein Mann ist, der Stein und Bein schwört, das Kind sei nicht von ihm, die Frau habe behauptet zu verhüten (das erst nach dem Vaterschaftstest) und er das Kind ja nicht mal sehen dürfte (sie wohnen 400 km auseinander) habe ich die ganze juristische Auseinandersetzung um ihren Unterhalt fast live miterleben dürfen: Er muss zahlen und weil er gut verdient 'ne Menge ;).

Grüsse
BiDi

Beitrag von here.i.am - 10.06.07 - 10:36 Uhr

Ob eine Kindsmutter Unterhalt vom Kindsvater erhält, hängt garantiert nicht davon ab, ob sie verheiratet waren oder mind. 13 Monate zusammengelebt haben.

Selbstverständlich ist der Kindsvater der Kindsmutter gegenüber unterhaltspflichtig, wenn sie sich in den ersten 3 Jahren um die Erziehung kümmert/kümmern muss.

Steht im BGB. Das würde ich mal dem Anwalt, der dich vertreten hat, empfehlen.

Beitrag von burny - 10.06.07 - 14:16 Uhr

hallo, danke für die vielen antworten,
unterhalt werde ich nicht bekommen vom KV, es würde mir auch nie im traum einfallen, dies zu verlangen!!!
wenn mein job auslaüft, bekomm ich ja erst mal arbeitslosengeld.und dann ? bekomm ich das die ganze zeit bis alg2 weiter? bekomm ich elterngeld/mutterschaftsgeld? wieviel kindergeld gibts beim ersten?

Beitrag von pontia_pilata - 10.06.07 - 14:29 Uhr

Dir würde nicht im Traum einfallen Unterhalt zu verlangen!

Wie gut das es nicht nach dir geht sondern das die ArGe sich jeden Cent den sie an dich zahlt vom KV widerholt!

DU MUSST UNTERHALT VERLANGEN! Genau wie Kindesunterhalt oder meinst du nur weil du keine Lust hast Stress mit dem KV zu bekommen soll die Allgemeinheit für dich zahlen!

Beitrag von here.i.am - 10.06.07 - 14:46 Uhr

"unterhalt werde ich nicht bekommen vom KV, es würde mir auch nie im traum einfallen, dies zu verlangen!!!"

Was ist das denn für eine Einstellung?

Sollten Kindergeld und Elterngeld nicht zu deinem Lebensunterhalt genügen, hat dann wohl gefälligst der Staat einzuspringen?

Falsch gedacht: an erster Stelle hat der Kindsvater mit Unterhalt für dich und dein Kind zu sorgen. Sollte das dann noch immer nicht reichen, ist ergänzendes ALGII eventuell möglich.
Vorher würde ich da an deiner Stelle nicht mal dran denken.

Beitrag von klau_die - 10.06.07 - 16:33 Uhr

"unterhalt werde ich nicht bekommen vom KV, es würde mir auch nie im traum einfallen, dies zu verlangen!!! "

Warum auch Kohle von demjenigen verlangen, der verantwortlich für Deine Situation ist. Sag Bescheid, wenn es soweit ist, ich arbeite dann gern paar Stündchen mehr für Dich und Deinen Nachwuchs - alle anderen arbeitenden Mitglieder unserer wunderbaren Solidargesellschaft selbstverständlcih auch.

Fällt Dir gar nicht auf, wie unverschämt Du Dich hier verhältst?

Beitrag von burny - 10.06.07 - 15:01 Uhr

also ich meinte damit unterhalt für mich!!!
er kann doch nichts dafür, das wir nicht zueinander passen, jetzt kann ich ihn doch nicht bestrafen, das er noch geld für mich zahlen soll!!!!!

Beitrag von pontia_pilata - 10.06.07 - 15:18 Uhr

Nein, also willst du die Allgemeinheit dafür strafen das du dir den falschen Kerl gesucht hast!

Falscher Ansatz. Ihr habt ein Kind, also muss er für dich auch zahlen oder du bewegst dich und arbeitest selbst!

Beitrag von here.i.am - 10.06.07 - 15:21 Uhr

#pro

Ich habe das Gefühl, die TE will oder kann nicht begreifen.

Wenn hier sogar schon Gesetzestexte verlinkt werden, und sie sich noch immer so naiv anstellt, ist ihr irgendwie einfach nicht zu helfen.

Beitrag von pontia_pilata - 10.06.07 - 15:29 Uhr

Absolut merkbefreit!!!


#liebdrueck

Petra

Beitrag von here.i.am - 10.06.07 - 15:20 Uhr

Begreifst du das nicht oder willst du das nicht begreifen?

Es spielt keine Rolle, ob es dir oder ihm passt oder nicht passt.
Er hat während der ersten 3 Jahre, die du zuhause bei deinem Kind bleibst, an dich Unterhalt zu zahlen.

Solltest du mit dem Kindesunterhalt, Kindergeld und Elterngeld auskommen, dann verzichte auf den Unterhalt an dich. Dir irgendwas begreiflich zu machen, scheint sowieso nicht zu funktionieren.

Aber: solltest du mit den oben genannten Geldern nicht hinkommen, dann heul nicht rum und renn zur ArGe um ALGII zu beantragen, sondern kümmer dich darum, das du vom Kindsvater den dir zustehenden Unterhalt bekommst.

juliafranziska hatte heute bereits einen Link gepostet. Ich mach es nochmal:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1615l.html

Wir reden hier nicht von wollen oder nicht wollen. Wir reden hier von Gesetzen.

PS: Der Staat kann erst recht nichts dafür, das ihr nicht zueinander passt.

Beitrag von klau_die - 10.06.07 - 16:35 Uhr

Nee, er muß nicht dafür zahlen, dass Ihr nicht zueinander paßt, sondern dafür, dass Ihr beide nicht schlau genug wart, ordentlich zu verhüten, bis Ihr das von selbst bemerkt habt.
Du kannst doch wegen der mit durch ihn verursachten Schwanger- und Mutterschaft nicht für Dich selbst aufkommen!

Beitrag von theda - 10.06.07 - 20:16 Uhr

Irgendwie verstehe ich nicht wie man mit einem Mann ein Kind zeugen kann und einem dann hinterher einfällt: och, irgendwie passen wir nicht zusammen...geht`s noch? ihr zeugt ein Leben!!!Manchmal habe ich den Eindruck Kinder zeugen ist zum FUN geworden bei Einigen...Dann viel Erfolg bei der Volksabzocke;-)

Beitrag von burny - 10.06.07 - 15:40 Uhr

OH, man das ist aber ein freundliches Forum!!!

Habe ich einmal erwähnt das ich Geld sorgen habe ? Oder das ich den Staat abzocken will?? Ich wollte nur wissen was man so gesetzlich bekommt, z.bsp. mutterschaftsgeld/Elterngeld, Kindergeld........

Es ist auch meine Meinung, das ich vom KV kein unterhalt will, ich verstehe aber, das es der staat so gesetzlich verankert hat!!!!

Darf man hier keine meinung äußern??????
Warum greift ihr mich gleich an, ihr stellt mich hier hin als hätte ich keinen IQ!!!!!!!!!!!!!
Ich glaube das war das letzte mal, das ich in diesem Forum hier gepostet habe!!! Scheinbar gibt es hier keine Höflichkeitsregel!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!