Hallo, Ihr Lieben!
Kennt sich jemand mit dem Erziehungsgeld gut aus?
Meine Geschichte ist allerdings etwas kompliziert:
Meine 1. Tochter ist jetzt 1 1/2 Jahre alt. Sie ist in England geboren, 2 Monate später sind wir allerdings zurück nach Deutschland gezogen, wo ich auch Erziehungsgeld für sie bekommen habe (das alte, weil ja vor 2007).
Meine Arbeit in Deutschland habe ich im Juni 2004 wegen des Umzugs nach England gekündigt, und seither habe ich hier auch nicht mehr gearbeitet.
Momentan habe ich gerade etwas Bammel, wieder schwanger zu sein. Wißt Ihr, ob man für das neue Erziehungsgeld, das ja irgendwie vom Lohn des letzten Jahres berechnet wird, auch mindestens ein Jahr gearbeitet haben muß (das würde sich nun ja nicht mehr so recht ausgehen...)? Würde ich dann nur den Mindestsatz kriegen oder nicht mal den?
Vielen, vielen Dank für jeden Hinweis!
Behnji + Aruna Ji *28.11.05
Erziehungsgeld nach Erziehungszeit?
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Beitrag von behnji - 09.06.07 - 23:42 Uhr
Beitrag von sunjoy - 10.06.07 - 08:44 Uhr
Die 300 euro wirdst du sicher bekommen. Ob du unter Umständen mehr bekommst, kann ich dir leider nicht sagen
LG
