Hallo.
Ich habe gestern einen Brief von der Arge bekommen, in dem steht:
"Sie beziehen laufend Leistung zur Sicherung Ihres Lebensunterhalt..., ich bitte Sie, ... folgende Unterlagen vorzulegen: bla, bla..."
Da stell ich mir wiklich die Frage, wer oder was in dem Verein arbeitet.
Ich geh ganz normal für mein Lohn arbeiten und bekomme nichts von der Arge. Wozu auch? Was soll ich also mit dem Brief? Sind die wirklich zu dumm einen PC zu bedienen oder zu lesen was auf dem Monitor steht?
Meine Freundin hat einen Antrag auf ALG2 gestellt, im Februar und hat immer noch kein Bescheid bekommen. Immer wieder bekommt sie Aufforderungen Unterlagen nachzureichen. Es sind jetzt fast 4 Monate in denen sie kein Geld bekommen hat und diese Idioten bekommen es nicht auf die Reihe mal den Bescheid fertig zu machen.
Meine Freundin geht seit 1.6. wieder arbeiten (der Job kam logischer Weise nicht vom Amt),und die Höhe ist ja wohl, das mitte letzte Woche eine Aufforderung kam, sie solle doch mal eine Gehaltsabrechnung schicken. Da kann ich nur sagen : wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn im Arbeitsvertrag steht, daß das Gehalt Mitte des folgenden Monat gezahlt wird und den Arbeitsvertrag hat die Arge vorliegen.
Da sieht man mal wieder das die zu nichts zu gebrauchen sind, selbst zum lesen sind sie zu blöd. Wenn ich meinen Job so machen würde wie die Mitarbeiter in der Arge, dann wäre ich schon lange arbeitslos.
Armes Deutschland, so dauert es nicht mehr lange bis zum totalen Untergang.
In diesem Sinne...
Arge
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Beitrag von mr.acer - 10.06.07 - 07:27 Uhr
Beitrag von teufelchen24 - 10.06.07 - 07:46 Uhr
Hallo,
also wenn ich alles richtig verstanden habe, ist eigentlich alles korrekt 
"Ich geh ganz normal für mein Lohn arbeiten und bekomme nichts von der Arge"
"Meine Freundin hat einen Antrag auf ALG2 gestellt"
Ihr seit so gesehen eine Bedarfsgemeinschaft und du beziehst dann sehr wohl ALG 2 mit.......
"letzte Woche eine Aufforderung kam, sie solle doch mal eine Gehaltsabrechnung schicken"
ist doch wunderbar, die prüfen FREIWILLIG ob ihr eventuell noch Anspruch auf ergänzendes ALG2 habt 
"Es sind jetzt fast 4 Monate in denen sie kein Geld bekommen hat "
"Immer wieder bekommt sie Aufforderungen Unterlagen nachzureichen"
Wäre sie den Aufforderungen nach gekommen, hätte sie vielleicht auch schon ALG2 bekommen 
Ich verstehe wirklich nicht wo das Problem nun sein soll? Da wird mal was im Amt korrekt gearbeitet und jemand anderes macht es dann nieder 
Lg 
Sab
Wundert mich auch ehrlich gesagt dass die den ganzen Fall nicht wegen "mangelnder Mitwirkung" eingestellt haben 
Beitrag von mr.acer - 10.06.07 - 07:59 Uhr
Hallo,
das zählt auch für Dich: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!
Sie geht seit 1.6. abeiten, soll bis 23.6. die Gehaltsabrechnung vorlegen, bekommt diese aber erst mitte JULI, jetzt verstanden?
Wäre es nicht sinnvoll erstmal den 1. Antrag abzuschliessen bevor man den 2., noch nicht mal gestellten beginnt?
Und nochmal, ich habe keinen Antrag auf ALG2 gestellt und es bezieht immer nur der Leistung, der sie beantragt hat.
Das ich mit eingerechnet werde ist klar. Ausserdem haben die alle Unterlagen. Erst wollen sie einen Nachweis das und wieviel ich Unterhalt an mein Kind aus einer anderen Beziehung zahle, Kontoauszug laut Arge-Brief ausreichend. Jetzt wollen sie auf einmal die Berechnung haben, obwohl sie eine Kopie des Titels vorliegen haben.
Das gleiche Spiel bei der KFZ und auch bei meiner Lebensversicherung.
Beitrag von teufelchen24 - 10.06.07 - 08:06 Uhr
hihi manche Sachen kommen mir bekannt vor
Ja klar ist schon teilweise stressig, aber in deinem Ausgangsposting kommt es eher so rüber als wolltet ihr kein Geld mehr 
Dann setzt doch einfach einen kurzen Brief auf dass es unmöglich ist die Frist bis zum 23.6 einhalten kann, da sie die Lohnabrechnung erst Anfang Juli (Folgemonat) erhält. Aber natürlich unaufgefordert nachreicht.
Lg 
Sab
Beitrag von mr.acer - 10.06.07 - 08:16 Uhr
Kannst oder willst Du mich nicht verstehen?
Und wo liest Du in dem Beitrag das wir kein Geld haben wollen?
Die haben den Arbeitsvertag vorliegen, in dem steht wann und auch wieviel Gehalt gezahlt wird.
Und das hat auch nicht viel mit Stressig zu tun, Unvermögen seitens der Arge ist die bessere Bezeichnung. Wenn jemand nen Antrag stellt, alle geforderten Unterlagen einreicht und sich an alle Termine hält, dann kann es doch nicht sein das jedes mal was anderes gefordert wird anstatt mal den Bescheid fertig zu machen.
Seit 4 Monaten geht das nun so und wenn ich morgen dort bin werde ich sie mal fragen wie sie beim einkauf bezahlt, vieleicht kennt sie ja nen Laden wo wir mit Kieselsteinen bezahlen können.
Beitrag von teufelchen24 - 10.06.07 - 08:21 Uhr
Das wegen dem Satz etwas so rüber:
"Da stell ich mir wiklich die Frage, wer oder was in dem Verein arbeitet.
Ich geh ganz normal für mein Lohn arbeiten und bekomme nichts von der Arge. Wozu auch? Was soll ich also mit dem Brief? Sind die wirklich zu dumm einen PC zu bedienen oder zu lesen was auf dem Monitor steht? "
Du hattest nur geschrieben, dass die ganze Zeit Aufforderungen kommen aber nicht dass er diese auch erfüllt. Und dadurch versteht man es dann schnell mal falsch 
"Wenn jemand nen Antrag stellt, alle geforderten Unterlagen einreicht und sich an alle Termine hält, dann kann es doch nicht sein das jedes mal was anderes gefordert wird anstatt mal den Bescheid fertig zu machen."
Wenn es so ist, dann könnten die aber echt mal was in Gang setzen.
Lg
Sab
Beitrag von mr.acer - 10.06.07 - 08:26 Uhr
Wenn wir diese nicht erfüllt hätten, würde ich mich auch nicht aufregen, ist doch wohl klar.
Beitrag von teufelchen24 - 10.06.07 - 08:32 Uhr
ich habe mich ja schon selbst etliche Male über die ARGE aufgeregt. Ich habe mal selbst Leistungen bezogen, mich an alles gehalten, und mein "super" Sachbearbeiter stellt gerne einfach mal so die Leistungen ein
Man rennt jeden Tag zur Bank, fragt sich warum es so lange dauert.......bla bla bla .....weil der noch nicht einmal in der Lage war die Einstellung durch einen Brief mitzuteilen....
Also ich würde an eurer Stelle mal einen Brief aufsetzen, und auch erwähnen dass ihr alles fristgemäß erfüllt habt und nun auch die Leistungen haben möchtet die euch gesetzlich zustehen....usw.
Lg
Beitrag von teufelchen24 - 10.06.07 - 08:08 Uhr
P.S. im Ausgangsposting hast du die Frist aber nicht erwähnt
Beitrag von mr.acer - 10.06.07 - 08:23 Uhr
Es sollte bekannt sein, das es Fristen gibt und die sind keine 10 wochen.
Beitrag von teufelchen24 - 10.06.07 - 08:26 Uhr
nicht immer, das hätte ja eine Aufforderung für Juli sein können 
Wenn es euch so nervt am besten persönlich vorbei gehen......
Beitrag von goldtaube - 10.06.07 - 08:15 Uhr
Es ist nicht richtig, dass nur der Leistungen bezieht, der sie beantragt hat. In einer Bedarfsgemeinschaft beziehen alle die Leistung, egal wer sie beantragt hat. Es sind ja auch immer alle in der Bedarfsgemeinschaft dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, die Hilfebedürftigkeit zu beenden.
2. ist es normal, dass man seine Gehaltsabrechnung einreichen soll. Wenn sie sie zu dem Zeitpunkt nicht hat, dann muss sie dort Bescheid geben, dass sie diese sobald sie sie im Juli bekommt unaufgefordert nachreicht und dass sie der ARGE unaufgefordert mitteilt, an welchem Tag das 1. Gehalt auf dem Konto und wieviel das ist. Denn ab diesem Tag wird es mit angerechnet (nach Abzug des Freibetrages).
Es reicht im übrigen statt der Gehaltsabrechnung auch, wenn der Arbeitgeber das Zusatzblatt fürs Einkommen ausfüllt und das der ARGE statt der Lohnabrechnung einreicht. Wenn sie immer das gleiche Gehalt bekommt, muss der Arbeitgeber ein Kreuzchen machen, dass sie jeden Monat dasselbe Gehalt bekommt und auch eintragen zum wievielten das immer überwiesen wird. Vorteil von diesem Zusatzblatt ist einfach, dass man bei gleichbleibendem Gehalt nicht jeden Monat eine Gehaltsabrechnung einreichen muss.
Beitrag von nightingale1969 - 10.06.07 - 11:00 Uhr
"und es bezieht immer nur der Leistung, der sie beantragt hat."
Das ist nicht richtig! Der Antragsteller beantragt das ALG II für die gesamte BG. Folglich beziehst DU AUCH ALG II.
Siehe § 38 SGB II:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__38.html
Zum Rest sage ich nichts. Jemandem der vor sich hinmault und ohne Rechtskenntnisse unqualifiziert lospoltert, opfere ich nicht weitere Freizeit.
Beitrag von juliafranziska - 10.06.07 - 12:22 Uhr
... boh, hast Du einen Ton am Leib.
Wenn man sich Dein Zwiegespräch mit "Teufelchen24" durchliest, kann man "Teufelchen24" nur bewundern, dass sie nicht auf Deine Puperei von wegen "das zählt auch für Dich: Wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!", "Kannst oder willst Du mich nicht verstehen?" usw. eingeht - scheint eine langmütige Userin zu sein.
Ansonsten schließe ich mich inhaltlich "nightingale1969" - besonders im letzten Absatz!
In diesem Sinne,
juliafranziska
P.S.
"Armes Deutschland, so dauert es nicht mehr lange bis zum totalen Untergang" - was dann aber weniger an der ARGE, sondern an mauligen, polternden und fachlich unwissenden Menschen wie Dir liegen könnte, die mit solch polmischen und dummen Sätzen um sich werfen.
Nichts für ungut...
Beitrag von teufelchen24 - 10.06.07 - 14:38 Uhr
Hallo Juliafranziska,
wenn jemand schon von Grund an so einen Ton hat, nehme ich sowas nicht persönlich
Lg 
Sab
Beitrag von mr.acer - 10.06.07 - 19:23 Uhr
Wie Du schon schreibst, "Zwiegespräch". Wo liegt da Dein Problem?
Eine Diskusion ist doch nicht dafür da, das ich den anderen in den Hintern krieche und allen Recht gebe. Ich bin nicht beleidigent geworden und wem es nicht passt was ich schreibe brauch nicht zu antworten.
Beitrag von juliafranziska - 10.06.07 - 19:46 Uhr
Ohne Worte...Wie die Axt im Walde!
Wenn Du den gleichen Ton (ich sprach von Ton, NICHT von Beleidigungen - wer lesen kann, ist klar im Vorteil, ne?!) bei der ARGE anschlägst, wird Dein Begehr sicherlich Gehör finden...
Ende DIESES Zwiegespräches - Ich ziehe eine andere Diskussionskultur vor (und das hat wahrlich nichts mit "in den Hintern kriechen zu tun)!
Mann, Mann, Mann... Rhetorik und Argumentation wie ein 5-jähriger!
In diesem Sinne,
juliafranziska
Beitrag von mr.acer - 10.06.07 - 20:11 Uhr
Ich weiß schon, wo ich wie reden kann und soll.
Antworte doch nicht wenn es dir nicht gefällt was du liest.
Beitrag von liesschen_1980 - 10.06.07 - 12:46 Uhr
Hallo,
auch wenn ich mir jetzt Feinde mache,
ich hab Ähnliches erlebt.
In Elternzeit hatte ich ergänzend HartzIV beantragt, mein mann war in der zeit ca. 1,5 Monate arbeitslos, also nur für den zeitraum.
Die Bearbeitung ging ganz gut, nachdem ich telefonisch nochmal nachgehakt habe und ich hatte auch eine ganz nette Frau, die uns/mich bearbeitet hat und mir alles erklärt hat. Da mal ein Lob.
So:
In dem Antrag stand ganz oft, dass ich zu dem zeitpunkt in Elternzeit war, also NICHT arbeitslos etc., ich hatte extra ein Blatt vorneweg geschrieben in grossen Lettern und habe das Ding ausgefüllt. Die Adresse meines AG stand drin usw.....
Nunja, im November -1/2 Jahr nach Bearbeitung des Antrags und nachdem ich schon lang wieder arbeiten war, kam ein Schrieb, ich hätte mich strafbar gemacht, durch Überschneidung von Mitteilungen der Sozialvers.träger hätte die Arge bemerkt, dass ich ja bei XXX angestellt war zu besagtem zeitpunkt.
Meine Firma musste mir eine Bescheinigung ausstellen, was ich in den Monaten für Geld bekommen habe........... nämlich "0 EURO"!
Man war ich sauer, war mir auch in gewisser Weise peinlich meinem AG gegenüber. Denen einen Schrieb vorzulegen zum Ausfüllen, in dem man auf betrug hingewiesen wird fand ich nicht sehr angenehm!
Vor allem, weils so oft im Antrag stand und extra mit Deckblatt....
Ich habe mich auch gefragt, warum ich mir die Mühe gemacht habe.
Wer lesen kann ist also klar im Vorteil.
Und anschliessend ist der Brief von mir in den weiten der Post oder Arge abhanden gekommen und die ganze Prozedur nochmal...
Also ich hatte genauso wie Du die Schnauze voll.
Wenn ich so arbeiten täte, wie irgendeiner der MA dort, würde ich schon lange auf der Strasse sitzen. Ist leider so!
LG Anne
Beitrag von nightingale1969 - 10.06.07 - 12:57 Uhr
Tja, hätte man gleich zu Beginn eine Bestätigung des Arbeitgebers eingereicht, dass man in Elternzeit und hierbei auch nicht stundenweise für den AG tätig ist (Elternzeit heißt nämlich NICHT: "kein Einkommen vorhanden"!), wäre das nicht passiert.
"kam ein Schrieb, ich hätte mich strafbar gemacht, durch Überschneidung von Mitteilungen der Sozialvers.träger hätte die Arge bemerkt, dass ich ja bei XXX angestellt war zu besagtem zeitpunkt."
Kann gar nicht sein, in den Briefen zum Datenabgleich steht zunächst mal nichts von wegen "Sie haben sich strafbar gemacht" - sowas stellt nämlich ein Gericht fest und nicht eine Behörde.
"Wenn ich so arbeiten täte, wie irgendeiner der MA dort, würde ich schon lange auf der Strasse sitzen."
1. Tuten tut der Dampfer.
2. Wenn Du einen Job wie wir hättest, nämlich in völlig unterbesetzten ARGEN, mit teils bis zu 350 Kunden, mit Klientel, das zumeist auch nicht unbedingt einfach ist, mitt immer neuen Durchführungsanweisungen, gesetzlichen Regelungen, neuen Gerichtseintscheidungen (denn das Gesetz krankt an allen Ecken und Enden und ist noch lange nicht "fertig") - ja, Du wärest auf der Straße. Weil Du nämlich davonGERANNT wärest.
Auch hier: Unqualifiziert und ohne Hintergrundwissen maulen ist ja sooooo einfach.
Beitrag von liesschen_1980 - 10.06.07 - 13:11 Uhr
Tja, hätte man gleich zu Beginn eine Bestätigung des Arbeitgebers eingereicht, dass man in Elternzeit und hierbei auch nicht stundenweise für den AG tätig ist (Elternzeit heißt nämlich NICHT: "kein Einkommen vorhanden"!), wäre das nicht passiert.
--> war alles mit dabei, wenn Dus wissen möchtest!!!! KOMISCH, NICHT?
Wenns Dich so brennend interessiert, kann ich Dir die kopierten Unterlagen ja zukommen lassen 
Tja...
Dann lassen wir den Dampfer mal weiter tuten...
Ich dürfte SO nicht arbeiten!!!!
Meinst Du, ich kenne keinen Arbeitsstress wegen Unterbesetzung usw.??
Meinst Du, nur Arge-MA arbeiten hart??
Ich kann Dir versichern, es ist nicht so.
Finde es komisch, wenn Du Dich persönlich angegriffen fühlst und mich persönlich angreifst!!!
Meinst Du, ich kenne keinen Arbeitsstress wegen Unterbesetzung usw.??
Meinst Du, nur Arge-MA arbeiten hart??
Ich kann Dir versichern, es ist nicht so.
Und ist es mir strengstens verboten, mich zu ärgern, wenn andere Leute etwas überlesen haben und mich des Betrugs bezichtigen??????????????????????????
ich denke, selbst mir steht das zu - egal, für wie unqualifiziert DU mich hälst.
Sorry, aber anscheinend nimmst Du da etwas ZU PERSÖNLICH.
Beitrag von nightingale1969 - 10.06.07 - 13:15 Uhr


Beitrag von liesschen_1980 - 10.06.07 - 13:21 Uhr
"Der Klügere gibt nach - eine traurige Wahrheit, sie begründet die Weltherrschaft der Dummheit." (M. v. Ebner-Eschenbach)
Beitrag von snowy - 10.06.07 - 14:14 Uhr
Du bekommst den Brief von der ARGE weil ihr als eine Bedarfsgemeinschaft angesehen werdet.
Bedarfsgemeinschaft = füreinander einstehen u.s.w....
Könnte es sein, dass deine Freundin aufgrund deiner, wie auch hier in den Postings zu sehenende, wenig aufkommende Kopperation mit den Ämtern deine Gehaltsbescheinigung nicht vorgelegt hat? Allein schon, weil du ja der Meinung ist, dass nur SIE die Leistungen erhält 
Somit kann das Amt nicht anständig berechnen. Ihr habt mal wieder gezeigt, dass es doch möglich ist, dass eine evtl. hilfebedürftige Bedarfsgemeinschaft auch ohne ergänzendes ALG2, 4 Monate überleben kann.
Im übrigen, wäre ein Anspruch auf ergänzendes ALG2 gegeben, so hätte man einen Vorschuss erfragen können, bis der Bescheid und das Geld da ist. Vor Arbeitsaufnahme hätte man auch einen Antrag stellen können auf Mobi.
Ich hab mal eine ganz andere Frage an dich.
Wieso verdienst du nicht einfach genug, damit ihr kein ergänzendes ALG2 benötigt
Ich weiß, weil Firmen lausig bezahlen, doch das ist genauso wie du hier einfach mal Leute vom Amt als Idioten hinstellst. Menschen wie dich als "Kunden" benötigt kein Amt, denke ich mal.
Wenn du wieder zum Amt gehst, so hoffe ich für die Sachbearbeiter, dass sie die Ruhe weg haben, denn das scheint bei deiner Person sehr schwer zu sein, wie ich grad fest stelle.

Beitrag von mr.acer - 10.06.07 - 19:18 Uhr
*g*
Da wir ab 1.6.07 ein Jahr zusammenleben, zählen wir ab dem Datum als Bedarfsgemeinschaft, das haben wir auch schriftlich von der Arge.
Es geht um den Zeitraum Februar bis ende Mai, da zählten wir noch nicht als Bedarfsgemeinschaft und für genau diese 4 Monate hat sie noch keinen Bescheid bekommen.
Und für alle Oberschlauen, meine Gehaltsabrechnung liegt schon ne Weile dort.
Was denken hier manche? Das wir nicht alle Unterlagen einreichen? Wenn dies der Fall wäre, würde ich mich nicht darüber aufregen, sonder mich für meine eigene Dummheit in den Hintern beisen. Fakt ist, es liegen dem Amt alle Unterlagen vor, nur wollen sie immer wieder eine andere Bescheinigung wie Kontoauszug der LV oder Autoversicherung uä. .
Damit habe ich auch kein Problem, sowas kann man doch aber in EINEM Brief schreiben und nicht erst schreiben das ein Kontoauszug von mir reicht und 3 Wochen später reicht er nicht mehr.
Ich fahr morgen zur Arge um es zu klären, was bleibt mir denn auch anderes übrig, telefonisch ereicht man ja nur die Empfangsdame.
In diesem Sinne... schlaft nachher alle schön ;)
