Hallöchen
habe im Mai mein kind bekommen und nun bekomme ich Hartz4
ich und der kindsvater wohnen nicht zusammen!!!
haben einen Unterhaltstitel für den kleinen
nun zu meinem anliegen:
er hat ein schreiben bekommen wo er Auskunft über sine persönl. und Wirtschaftl. Verhältnisse geben muß...
doch leider blicken wir bei den Paragrafen nicht durch...
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__60.html
ist in folgenden paragrafen der kindesunterhalt oder betreuungsunterhalt gemeint????
hoffe ihr könnt mir helfen
LG
Ivonne
wichtig!!! Hartz4 und Unterhaltszahlungen
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Beitrag von saphira_2004 - 10.06.07 - 22:17 Uhr
Beitrag von nightingale1969 - 10.06.07 - 23:12 Uhr
Beides.
Beitrag von pontia_pilata - 10.06.07 - 23:12 Uhr
Ich sag es dir auf gutem Deutsch:
Er soll seine Gehalts und Vermögenswerte offenlegen da er für euer Kind und auch für dich unterhaltspflichtig ist. Nicht mehr und nicht weniger.
