Elterngeld!

Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.

Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.

Beitrag von pasa79 - 10.06.07 - 23:47 Uhr

Hallo,

meine Schwester befindet sich momentan in einem befristeten Arbeitsverhältnis bis november diesen jahres. Nun ist sie schwanger und ihr voraussichtlicher entbindungstermin ist januar 2008. Höchstwarscheinlich wird sie nicht übernommen wegen schwangerschaft. Wie ist es mit dem Elterngeld? Sie arbeitet in dieser Firma seit einem Jahr, allerdings ist Sie bis zum entbindungstermin circa 2 monate arbeitslos. Wie hoch ist ihr elterngeld? bekommt sie 300euro ein jahr lang? Oder von Ihrem jetzigen einkommen 67% oder von arbeitslosengeld?
Wäre nett wenn mir jemand antworten kann!

Viele Grüße
pasa79

Beitrag von anarchie - 11.06.07 - 07:35 Uhr

Hallo!

Elterngeld wird anhand der letzten 12 Monate berechnet..also 10x ihr Gehalt rechnen und durch 12 teilen..davon dann 67%, mind. aber 300EUR!

Geht sie übrigens in ein Berufsverbeot, werden 2 frühere Monate zur Berechnung herangezogen....

lg

melanie

Beitrag von anarchie - 11.06.07 - 07:36 Uhr

achso, wenn sie ALG 1 bekommt, nimmst du natürlich 2x das und 10 mal gehalt und dann geteilt durch 12.....


lg

Beitrag von lieserl - 11.06.07 - 08:52 Uhr

Hallo!

Das stimmt so nicht! Für ALG muss man 0 rechnen, das wird beim Elterngeld nicht als Einkommen berücksichtigt!

Grüße
Lieserl

Beitrag von anarchie - 11.06.07 - 10:21 Uhr

Hi!

Ehrlich?

Ich dachte, das gelte nur für ALG 2...#gruebel

lg

melanie, die immer gerne dazulernt;-)

Beitrag von nachtengel - 11.06.07 - 11:10 Uhr

Hallo,

man berechnet die letzten 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes.

Hier werden mind. 67 % des Nettogehaltes genommen, ALG I und II, Krankengeld, Mutterschaftsgeld etc. wird mit 0 Euro berechnet.

Wenn Sie bis Ende November befristet ist und im Januar entbindet, ist sie aber doch nicht arbeitslos sondern in Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbildung)?

D. h. sie rechnet ihr Nettogehalt der letzten Monate zusammen, teilt dies durch 12 Monate, zieht pro Monat ca. 78 Euro Bewerbungskosten ab und nimmt davon 67 %. Dies entspricht dann ungefähr dem Elterngeld.

Achtung: Wenn das durchschnittliche Nettoeinkommen geringer ist als 1000 Euro bekommt sie mehr als 67 % (Geringverdienerkomponente). Aber es sind in jedem Fall mehr als die 300 Euro Sockelbetrag!!!

Einfacher geht die Berechnung mit dem Onlinerechner auf www.elterngeld.net.

Viele Grüße, Nachtengel