Hallo,
ich bin seit dem 1. März 2007 arbeitslos gemeldet.
Bei meinem Antrag auf ALG 1 musste ich angeben, in welchem Umkreis ich nach einer neuen Stelle suche.
Da ich demnächst mit meinem Freund zusammen ziehen möchte, habe ich seinen Wohnort angegeben (ca. 500 km von meinem Wohnort entfernt). Meine Arbeitsberaterin hat mir dann gesagt, ich müsste aber meinen Wohnort auch angeben, da ich sonst kein ALG erhalten würde. 
Seit meinem ersten Gespräch mit der guten Dame von der Arbeitsagentur werde ich fast täglich mit Stellenangeboten bombardiert. Freut mich ja auch, dass sich da echt jemand Mühe gibt, mir zu einem neuen Job zu verhelfen. Aber ich verstehe einfach nicht, warum ich hier vor Ort eine Stelle antreten soll, wenn ich doch eh bald umziehe. 
Fakt ist, dass ich mich schon die ganze Zeit auf Stellen in der Heimatstadt meines Freundes bewerbe. Also meiner "Pflicht" auch nachkomme. Ich will ja auch garnicht arbeitslos sein, sondern meinen Lebensunterhalt selber finanzieren.
Den Stellenangeboten von der Arbeitsagentur ist immer eine schöne Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt. Heißt, ich muss mich auf die Stellen hier vor Ort bewerben. Das ist doch totaler Schwachsinn. Bewerbe ich mich aber nicht, streicht man mir die Leistung.
Meine Fragen dazu:
Stimmt es, dass ich in meinem Profil bei der Arbeitsagentur meinen aktuellen Wohnort mit angeben muss?
Reicht es nicht, wenn ich in meinem neuen Wohnort angebe?
Gibt es dafür gesetzliche Grundlagen?
Ich kann einfach nicht einsehen, dass ich mich hier bewerben soll. Das kostet doch alles nur unnötig Geld und Zeit.
LG
Sassi
Arbeitslos, ALG 1 und Umzug - Fragen dazu
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Beitrag von sassi31 - 11.06.07 - 00:54 Uhr
Beitrag von klau_die - 11.06.07 - 05:32 Uhr
Moin!
Wann ist denn "demnächst", gibt es bereits einen festen Termin für den Umzug?
Je nachdem, ob der überhaupt jetzt schon feststeht und wann das ist, kann ich schon nachvollziehen, dass Du jetzt nicht über Monate eine "Schonfrist" bekommst, da könnt ja jeder kommen und sich dann ewig lange auf einem evtl. demnächst anstehenden Umzug auszuruhen.
Gruß,
Andrea
Beitrag von sassi31 - 11.06.07 - 18:18 Uhr
Hallo Andrea,
danke für deine Antwort.
Ich wäre schon umgezogen, wenn die Vermieterin meines Freundes erreichbar gewesen wäre. Wir wollten gern schriftlich haben, dass sie mit meinem Einzug dort einverstanden ist. Leider war die Vermieterin im Krankenhaus, hat aber inzwischen ihr ok gegeben.
Jetzt muss ich hier noch ein paar Vorbereitungen treffen und dann werde ich wohl so in 6 Wochen umziehen.
LG
Sassi
Beitrag von goldtaube - 11.06.07 - 06:58 Uhr
Du musst deinen Wohnort angeben, denn wenn du keinen angibst dann wäre das Amt für dich nicht zuständig. Du müsstest dann am Wohnort deines Freundes ALG I beantragen. Die wären aber nicht zuständig, da du in Wirklichkeit ja noch gar nicht da wohnst.
Aus diesem Grund musst du deinen Wohnort angeben.
Du musst dich auf die Stellenangebote die dir die Arbeitsagentur schickt bewerben. Da kommst du nicht drumherum.
