Hallo!
Bin geschieden und habe mal eine Frage an Euch: Wenn mein EX-Mann ALG II beantragt-für sich und seine neue Freundin (er geht arbeiten, aber es reicht wohl nicht, um auch seine schwangere Freundin mitzuernähren), wird das Amt dann auch an mich herantreten, zwecks Unterhalt? Ich bin noch in der Ausbildung und verdiene eh nicht viel, zumal ich auch unseren Sohn habe. Ich wohne aber mit meinem neuen Lebensgefährten zusammen und er verdient recht viel-wird sein Einkommen dann auch mit angerechnet? 
Danke und viele Grüße cheesy
Unterhalt
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Beitrag von cheesy80 - 11.06.07 - 09:27 Uhr
Beitrag von pontia_pilata - 11.06.07 - 09:40 Uhr
Du kannst in dem Fall Unterhaltsvorschuss beantragen und musst keinen Unterhalt an deinen Ex zahlen. Das Einkommen deines LG spielt keine Rolle.
Beitrag von here.i.am - 11.06.07 - 10:12 Uhr
Dein Lebensgefährte hat nichts mit deinem Ex zu tun. Also warum sollte sein Einkommen da von Interesse sein?
Und warum solltest du Unterhalt an deinen Ex-Mann zahlen? Du betreust doch euer gemeinsames Kind, nicht er.
Mach dir da mal keine Gedanken.
Beitrag von mariella70 - 11.06.07 - 12:20 Uhr
Hi Cheesy,
ganz klar: Nein! Das Gehalt des Ehepartners kann nur in Ausnahmefällen herangezogen werden, wenn jemand sich mutwillig arm macht, um seinen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber den Kindern nicht nachzukommen. Es kann dann ein "fiktives Einkommen" angenommen werden, zu dem u. A. auch ein Entgelt für die im Haushalt als Hausfrau/mann erbrachten Leistungen, angenommen wird.
Sowas ist jedoch ausgesprochen selten und nicht die Regel, meist liegen dann schohn einige Verstöße vor.
Dein Ex ist gegenüber eurem Sohn hingegen selbstverständlich weiterhin unterhaltspflichtig, kann aber wahrscheinlich nicht zahlen und wenn ihr ohne seine Kohle auskommt, dann ist es schon ok. Damit entlastest du ihn ja bereits.
Liebe Grüße
Mariella
