Hallo zusammen,
ich hab mal eine Frage? ich habe schon von mehreren Leuten gehört das wenn sich ein paar trennt und einer in der Trennungszeit Hartz4 bezieht und sich das paar wieder versöhnt man die leistungen wieder zurückzahklen muß? Stimmt das? Und zwar sieht es so aus:
Vor zwei Jahren hat mich mein Freund verlassen als ich schwanger war. Hab dann Hartz 4 beantragt und auch bekommen. Er zahtl Unterhalt. Jetzt haben wir den Weg zueinander wieder gefunden und wollen wenn alles gut geht im januar wieder zusammen ziehen. Bis Januar wollen wir schauen ob es wirkklich klappt mit uns. Wir haben zwar des öfteren Meinungsverschiedenheiten aber wir wollen auch wegen der Kinder wieder einen neustart versuchen.
Könnte es uns dann passieren das wir alles zurückzahlen müssen obwohl wir getrennt waren?
Danke für eure Antworten.
Liebe Grüße
Danni
Frage Hartz 4
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Beitrag von angel58339 - 11.06.07 - 10:54 Uhr
Beitrag von nanu1980 - 11.06.07 - 10:58 Uhr
hi
also weiß jetzt nicht ob ich es falsch verstehe.
wenn du alleine wohnst und alg2 bekommst dein freund nicht bei dir wohnt, warum solltest du dann was nachzahlen?
du schreibst ihr wollt im januar wieder zusammen ziehen, also bist du jetzt noch alleinerziehend und in keiner bedarfsgemeisnchaft.
ihr müsst an dem tag wo ihr zusammenzieht es melden, dann seit ihr ne bedarfsgemeinschaft und davor nichts. und musst nichts nachzahlen.
hoffe ich habe es richtig verstanden.
