Hartz IV und Ebay

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Beitrag von lilly_may1981 - 11.06.07 - 11:46 Uhr

HUHU,

also ich hab da mal ne Frage:

ist es erlaubt, natürlich nur ab und zu, Dinge zu verkaufen, ohne dass es angerechnet wird? Das nennt sich doch Vermögensumschichtung oder so ähnlich.

Ich meine, wenn ich meine alten Klamotten verkaufe, um mir davon neue zu kaufen, ist dass ok oder nicht?

#danke

Beitrag von goldtaube - 11.06.07 - 11:55 Uhr

Das ist absolut ok. So lange du deine alten Sachen verkaufst, nennt sich das Vermögensumschichtung.

Beitrag von lilly_may1981 - 11.06.07 - 11:57 Uhr

#danke

Weil ich nämlich bei meinem letzten Antrag meine Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzeigen musste (wie immer) und da war eine einzige Einnahme von 20 Euro drauf, und die gute Frau meinte: Naja, da kann ich gerade nochmal ein Auge zudrücken.

Ist das nur bei Klamotten erlaubt???

Beitrag von goldtaube - 11.06.07 - 12:02 Uhr

Das ist auch erlaubt, wenn du andere Gegenstände aus deinem Haushalt verkaufst.

Was nicht erlaubt ist, wenn du z. B. ein Erbstück hast, was einen großen Wert hat und dieses nicht beim Antrag angegeben hattest und das dann verkaufst. Oder wenn du Sachen kaufst um sie zu verkaufen.

Beitrag von sunny100 - 12.06.07 - 00:19 Uhr

Hallo,

ich habe in einen Monat mal was für ca. 70 € verkauft im Monat darauf für 80€ und es wurde voll angerechnt, obwohl es nur Sachen vom Haushalt waren.

Gruß
Sunny

Beitrag von goldtaube - 12.06.07 - 07:03 Uhr

Dürfen sie aber nicht. Du hättest dir das nicht gefallen lassen müssen.