Hallöchen !!!!
die Arge möchte Auskunft über die Finanzen meines Freundes... zwecks Kindesunterhalt und Betreunungsunterhalt...
Kindesunterhalt zahlt er...
nun zu meiner Frage:
wenn er dann unter dem Selbstbehalt liegt zahlt ja die arge weiter für mich....
Muß er dann diesen Betrag an die Arge zurückzahlen???
LG Ivonne
@Nightingale1969 & all..Betreff Betreuungsunterhalt
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Beitrag von saphira_2004 - 11.06.07 - 14:20 Uhr
Beitrag von juliafranziska - 11.06.07 - 19:49 Uhr
Hallo,
die ARGE holt sich jeden Cent von ihm zurück, den sie für Dich anstatt des Betreuungsunterhaltes in Form von Alg II bezahlt haben (ab 6 Wochen vor der Entbindung und bis zum 3. Lebensjahr des Kindes, wenn Du wegen der Kinderbetreeung nicht arbeitest).
Möglicherweise versucht die ARGE Deinen Anspruch auf Betreeungsunterhalt auf Dich zurückzuübertragen, so dass Du Dich per Anwalt um den Unterhalt für Dich kümmern musst - dem musst Du NICHT zustimmen.
Sich das Geld vom Kindsvater zurückzuholen ist deren Job!
In diesem Sinne,
juliafranziska
