Urlaub-Erziehungszeit-ALG2

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Beitrag von devadder - 12.06.07 - 06:39 Uhr

Hi!

Weiß hier eventuell jemand wie es ausschaut wenn eine alleinerziehende Mutter, die ALG2 bezieht und deren jüngstes Kind 1 Jahr alt ist, für zwei Wochen in Urlaub fahren möchte, ob sie dies der ARGE melden muß? Oder ob die ARGE diesen Urlaub sogar genehmigen muß?
Die Finanzierung ermöglich ihr das zurückgelegte Erziehungsgeld.

Danke schon mal.

Gruß

Beitrag von goldtaube - 12.06.07 - 07:08 Uhr

Die Finanzierung ist der ARGE egal. Sie muss sich aber bei der ARGE abmelden. Einen Urlaubsanspruch hat sie allerdings nicht. Der SB kann aber bis zu 3 Wochen Urlaub pro Jahr genehmigen. Das machen die in der Regel nur kurzfristig. Maximal 1 Woche vor Urlaubsbeginn. Sie muss auf jeden Fall früh genug fragen. Der SB guckt dann so 1 Woche vor Urlaubsantritt in den Computer ob irgendwas terminmäßig oder so anliegt in der Zeit und wenn nichts anliegt, kann er genehmigen. Machen die in der Regel auch, wenn nichts anliegt.

Fährt sie einfach so und die ARGE bekommt das mit, kann ihr für die Zeit wo sie einfach in Urlaub war, dass ALG II gestrichen werden.


Beitrag von goldtaube - 12.06.07 - 07:17 Uhr

Ach so, die Genehmigung sollte sie sich schriftlich geben lassen.

Beitrag von yoleena - 12.06.07 - 07:19 Uhr

Gilt das tatsächlich auch in der Erziehungszeit? Sie ist doch in dieser Zeit sowieso nicht vermittelbar oder?

LG Yoli

Beitrag von goldtaube - 12.06.07 - 07:59 Uhr

Ja, gibt es. Sie bezieht aber ALG II, auch wenn sie nicht arbeiten gehen kann und darum muss man sich für eine Ortsabwesenheit die Genehmigung holen. Der SB muss dann schauen ob was anliegt. In der Regel liegt, wenn jemand in Erziehungszeit ist nichts vor. Darum kann er dann auch genehmigen. Aber sie muss es sich in jedem Fall genehmigen lassen, auch wenn sie weiß das nichts vorliegt, weil sie in Erziehungszeit ist.

Es ist einfach so, dass sobald man ALG II bekommt, man keinen Anspruch auf Urlaub hat und dies nur eine Kann-Regelung beim ALG II ist. Und wie gesagt, wenn nichts anliegt, bekommt man die Ortsabwesenheit in der Regel auch genehmigt.

Beitrag von devadder - 12.06.07 - 13:20 Uhr

Ok. Prima. Vielen Dank Susanne.
Was passiert einem wenn man es gar nicht meldet?
Sanktionen? Geldhahn zu?

Danke noch mal.

Gruß

Beitrag von goldtaube - 12.06.07 - 13:57 Uhr

Wenn man sich die Genehmigung nicht holt, dann muss sie das ALG II für die Zeit wo sie weg war zurückzahlen.

Es ist aber wirklich kein Problem hinzugehen und um eine Genehmigung zu bitten In der Regel wird ein Urlaub genehmigt. Man muss nur rechtzeitig hingehen.