UNterhaltsvorschuss...

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Beitrag von jenny260785 - 12.06.07 - 10:41 Uhr

Weiß nicht recht ob ich ins Kleinkindforum gehöre, aber da es um etwas finanzielles geht, bin ich hier bestimmt richtig:

Der Vater meiner Tochter kümmert sich nicht ein Stück um die Kleine. Ich habe lange versucht da irgendwas zu regeln, was aber leider gescheitert ist.
Auch finanziell wollte ich gutmütig sein und habe gedacht dann soll er mir pro Monat ein bissl Geld geben, 30€ oder so hätten vollkommen gereicht (er ist AL) dann ist das Thema durch, er sollte halt nur Wissen das er als Vater auch Verantwortung zu tragen hat und dran denkt, dass er ein Kind hat.
Nur kleine Geschenke an Geburtstagen und Weihnachten reichen meiner Meinung nach nicht, andere Männer zahlen monatl. hunderte von Euros, da tun ihm ein paar Euro auch nicht weh und schließlich habe ich auch keine Geldpresse im Keller.
Einmal in fast 3 Jahren hat er mir Geld in die Hand gedrückt und nun ist mir der Kragen geplatzt und ich habe im Februar Unterhaltsvorschuss beantragt.
Ich habe lange genug geredet, wer nicht will, der hat wohl schon!!! :-[

Der Antrag ist am 28. Februar in der Unterhaltsvorschusskasse eingegangen (ich habe ab Januar beantragt, weil man ja einen Monat rückwirkend beantragen kann)

Allerdings brauchten die noch eine Bescheinigung über Kindergeld.
Das habe ich total verschwitzt #schwitz und habe letzte Woche bescheid bekommen, die bräuchten noch das und das, ich soll es bis uzum 20.06 einreichen sonst würde der ntrag abgelehnt werden.
Habe ich natürlich sofort losgeschickt

LANGE REDE, KURZER SINN:

Nun ist meine Frage:
Bekomme ich trotzdem ab Januar/Februar Unterhaltschvorschuss?
Also eine Nachzahlung?

Ich kenne es so, das man Geld ab dem Tag bekommt, wo der Antrag eingegangen ist?!


Hat da jemand ähnliche erfahrung??



LG jenny

P.S. Man man höre ich mich Geldgierig an... ;-)

Beitrag von jamey - 12.06.07 - 10:45 Uhr

ich habs damals glaub ich nicht rückwirkend bekommen?!

Beitrag von laetitiajosephine - 12.06.07 - 11:36 Uhr

"ich soll es bis uzum 20.06 einreichen sonst würde der ntrag abgelehnt werden." Du schreibst dir deine Antwort doch schon selbst! Mit Antragseingang und positivem Bescheid bekommst du das Geld. Also wenns bis Juli dauert bekommst du eben ein halbes Jahr nachgezahlt. Ob du rückwirkend für Januar Geld bekommst, kann ich dir nicht sagen, aber ich denke schon, wenn dir die Auskunft so gegeben wurde...

Beitrag von jenny260785 - 12.06.07 - 11:47 Uhr

hmmmmm... #kratz

Da hab ich noch gar nicht dran gedacht.
Naja vielleicht bekomm ich ja eine Nachzahlung, denn wird meine Tochter erstmal neu eingekleidet, die wächst im moment was das zeug hält... #augen

#danke für Deine Antwort