Hallo,
ich habe eine Frage zum Elterngeld. Meine Situation ist folgende:
Ich bin Studentin, habe aber noch einen Aushilfsjob wo ich 320€ verdiene und einen Job auf Honorarbasis (also quasi selbstständige Tätigkeit) wo ich 460€ bekomme.
Werden denn überhaupt geringfügige und selbständige Tätigkeiten beim Elterngeld berücksichtigt?
Vielleicht kann mir jemand von Euch weiterhelfen.
Gruß,
Anna
Bekomme ich Elterngeld?
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Beitrag von annosch - 12.06.07 - 11:32 Uhr
Beitrag von goldtaube - 12.06.07 - 11:39 Uhr
Natürlich bekommst du Elterngeld. Normalerweise 67 % des Nettoeinkommens, da du aber unter 1000 Euro liegst, bekommst du sogar noch etwas mehr.
Aber schau selber hier:
http://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html
Für dich trifft Punkt "Die Geringverdiener-Komponente beim Elterngeld" zu.
