Zuschläge für Heirat und Kind im ÖD? Außerdem: Steuerkarte+Kindergeld

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Beitrag von nachtengel - 12.06.07 - 15:18 Uhr

Hallo,

vielleicht kann mir die Frage jemand beantworten:

Mein Mann und ich haben am 18.05. geheiratet und voraussichtlich Anfang Juli kommt unser erstes Kind.

Welche Zuschläge bekommt mein Mann zusätzlich zu seinem bisherigen Gehalt? In welcher Höhe ungefähr? Er arbeitet als Erzieher im ÖD in NRW. Er hat von der Steuerklasse I zu IV gewechselt.

Weiterhin würde mich interessieren, auf welche Steuerkarte wir das Baby am Besten eintragen lassen? Wir haben für dieses Jahr beide Steuerklasse IV, ab dem nächsten Jahr hat er erst mal III und ich V, ab dem Sommer evtl. wieder IV/IV wegen Arbeitsaufnahme meinerseits.

Und ist es relevant für evtl. Zuschläge im ÖD, wer von uns beiden das Kindergeld beantragt?

Wir suchen eine Lösung, die eine geringe Steuernachzahlung (wenn überhaupt) mit sich bringt...

Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Bin eigentlich ein absolutes Finanzgenie, aber hier bin ich echt überfragt ;-)

Danke und viele Grüße, Nachtengel

Beitrag von tigerbaby1976 - 12.06.07 - 15:30 Uhr

Hallo,
vielleicht hilft Dir folgende Seite weiter(zumindest was die Zuschläge anbelangt:
www.lbv.nrw.de
Gruß
Andrea

Beitrag von nachtengel - 12.06.07 - 22:05 Uhr

Leider nicht das gefunden, was ich gesucht habe, dafür was anderes, was auch interessant war ;-)

Danke!

Beitrag von jerry123 - 12.06.07 - 17:01 Uhr

Huhu,
bin auch ÖD, seit der Abschaffung des BAT und Umstellung auf den TVöD gibt es diese Zuschläge leider nicht mehr.
Je nachdem, wo im ÖD Dein Mann arbeitet, wird das Kindergeld jedoch durch seinen AG ausgezahlt statt durch die Familienkasse.
Steuerklasse: bei der III/V ist das Kind automatisch bei dem mit der III mit drauf, bei IV/IV ist es meines Wissens nach automatisch bei jedem ein halbes Kind ;-) Nachzahlungen hast Du max mit III/V zu befürchten, bei IV/IV von der Steuerklasse her eh nicht, kann höchstens im Falle von Elterngeldbezug durch den Progressionsvorbehalt passieren.
LG
Jerry

Beitrag von nachtengel - 12.06.07 - 22:04 Uhr

Och, schade #schmoll

Aber es ist ja grundsätzlich egal, ob wir das Kindergeld von der Familienkasse oder von seinem AG erhalten, oder? Gibts denn da Unterschiede bzw. Vorteile/Nachteile?

Zum Kind auf der Steuerkarte: Macht es hier einen Unterschied (Vorteile/Nachteile), bei wem das Kind drauf ist? Ich kenne mich da leider gar nicht aus...

Und zu guter Letzt: Uns wurde geraten, ab Januar 2008 Steuerklassen III/V zu nehmen, trotz Elterngeld und Progessionsvorbehalt. Ab Sommer 2008 möchte ich wieder arbeiten gehen, weiß aber noch nicht, ob wir III/V beibehalten oder wieder IV/IV nehmen.

Ist es nicht besser, im gesamten Jahr IV/IV zu nehmen und lieber auf eine Erstattung als auf eine Nachzahlung zu hoffen?

Vielleicht kannst Du Licht ins Dunkel bringen ;-)

Vielen Dank!