Hallöchen!!
Heute muss ich für meine Freundin mal nachfragen:
Wenn man 2 Jobs hat, einen Teilzeit und einen 300 Euro (angemeldet, aber nicht auf Lohnsteuerkarte), auf welchen wird dann das Elterngeld angerechnet?
Nur auf den einen, größeren, oder?
Und dann meinte sie, um Elterngeld zu bekommen, dürfe man vorher nicht mehr als 30 Stunden die Woche gearbeitet haben.....
Ich dachte, dass es egal ist, wie viel man vorher gearbeitet hat?
für Eure Antworten, freu mich schon!
Viele liebe Grüße, 
die Silly & Travis Dean, *28.10.2006
Elterngeld bei 2 Jobs????
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Beitrag von silly16 - 12.06.07 - 16:01 Uhr
Beitrag von haebia - 12.06.07 - 16:13 Uhr
Hallo,
wieviel du vorher gearbeitet hast, ist egal.
Es zählen die Einkommen der letzten 12 Monate vor Geburt, alles - also auch der 300 Euro-Job.
Um die Rechte der Elternzeit zu haben (also diese bis zu 3 Jahre Kündigungsschutz, Sozialversicherungsfreiheit, Möglichkeit, daheim zu bleiben etc.), darf man nicht mehr als 30 Std. die Woche WÄHREND der Elternzeit (dem Erziehungsurlaub sozusagen) nicht arbeiten.
Gruß,
Bianca
Beitrag von haebia - 12.06.07 - 16:15 Uhr
Ach, sie meint vielleicht das:
Um Elterngeld zu bekommen bzw. den vollen Satz, der einem nach Berechnung zu steht, darf sie nicht mehr wie 30 Stunden die Woche arbeiten. ABER jedes Einkommen, dass sie während dem Elterngeldbezug hat, wird auch auf das Elterngeld angerechnet und dieses dann demnach dementsprechend gekürzt.
