Hallo,
folgendes:
Ich arbeite in einer 50 % Stelle im Nachtdienst. Jetzt ist schon seit 3 Wochen eine Kollegin krank, die andere jetzt seit dieser Woche im Urlaub. Wir sind die einzigen 3 festen und examinierten Nachtwachen.
4 Nächte mußte ich in dieser Zeit jetzt schon außerplanmäßig einspringen. Die andere vor ihrem Urlaub natürlich auch.
Jetzt habe ich im Dienstplan gesehen, dass die andere weiterhin krank ist und ich vermute auch bis zum Rest des Monats, weil sie da eh frei haben wollte und sich aufgeführt hat, warum das nicht ging ...
Wie ist das, muß ich IMMER einspringen, wenn der AG das verlangt oder kann ich auch ablehnen. Ich meine, ich habe ja bewusst nur eine halbe Stelle, weil es anders nicht geht. Zudem habe ich ein Kind unter 3 Jahren (also noch keinen Kiga-Platz) und einen ebenso voll berufstätigen Ehemann.
Und es ist eben immer nur Nachtdienst, kein normaler Dienst. Das schlaucht ja schon. Ich kann das immer alles nur gut organisieren, wenn ich es vorher weiß, aber das Einspringen wird jetzt zuviel, ich habe keine Betreuung und auch keine Kraft für mehr Stunden.
Bin um Tipps oder Postings zur rechtl. Lage dankbar!
Grüße,
Bianca
Wie ist das mit Übersunden / Mehrarbeit?
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Beitrag von haebia - 12.06.07 - 16:45 Uhr
Beitrag von rudi333 - 12.06.07 - 22:10 Uhr
Erklär Deinen Vorgesetzten klipp und klar, dass die Betreeuung deines Kindes nicht gewährleistet ist, weil Dein Mann z.B. dann und dann auch nachts arbeitet (auch wenn es nicht stimmt)
Im Gesundheitswesen herscht eigentlich noch etwas Einsichtigkeit.
Auf der anderen Seite überlege aber auch, dass Du auch krank werden könntest, dann müssen andere auch für Dich mitarbeiten.
