Hallo!
Folgendes Problem für alle die sich mit Arbeitsrecht auskennen:
Arbeit zahlt für erfolgreichen Abschluss Fachwirt gegen Verpflichtungserklärung f. 2 Jahre die Kosten für den Fachwirt. Jetzt haben Kollegen Geld bekommen (Verpflichtung unterschrieben dass sie zurückzahlen wenn sie vor 30.6.09 Arbeitsverhältnis beenden). Ich bekomme mein Geld nicht weil ich angebl. diese Verpflichtungserklärung nicht machen kann (bin 32. Woche und MuSchu ab 25.6., hab 3 Jahre Elternzeit vor). Ich bin der Meinung durch Muschu und Elt.Zeit ändert sich doch an meinem Arbeitsverhältnis nix, das wird doch dadurch nicht beendet oder? Wie komm ich zu meinem Geld? Ich darf doch als Schwangere wohl hier nicht benachteiligt werden oder? Hilfeeee????
LG Kili77
Muschu+Elternzeit was genau passiert mit Arbeitsverhältnis?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von kili77 - 12.06.07 - 17:55 Uhr
Beitrag von baby1997 - 12.06.07 - 20:46 Uhr
Hallo,
ich verstehe dein Problem nicht so ganz.
Habt ihr den Fachwirt bereits gemacht oder sollt ihr den machen?
Bitte um kurze Info.
Gruß Christiane
Beitrag von kili77 - 12.06.07 - 20:54 Uhr
Hallo!
Haben wir bereits gemacht und ich bin die einzige die keine Kohle bekommen hat weil ich ja jetzt schwanger bin 
Dank dir schon mal
Beitrag von baby1997 - 12.06.07 - 21:26 Uhr
Hi!
Das ist ne ziemlich vertrackte Situation. Aber ich würd mal sagen, dumm gelaufen.
Also der Mutterschutz zählt ganz normal als Arbeitszeit. Aber das sind ja nur 14 Wochen.
Die Elternzeit zählt nicht. Das ist ja für dich eine Wahlmöglichkeit und der AG muss dir für diese Zeit nur deinen Arbeitsplatz weiter zur Verfügung stellen. Da du in dieser Zeit jedoch nicht arbeitest, erwirbst du auch keine Ansprüche. Du bekommst ja in dieser Zeit auch keine Urlaub, Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Deswegen kannst du ja jetzt nicht eine Vereinbarung über 2 Jahre unterschreiben aber nicht arbeiten. Die anderen arbeiten dieses Geld ja sozusagen ab. Stellen somit eine Bereicherung da.
Ich weiß jedoch nicht, ob der AG dir eventuell die Möglichkeit geben muss, nach der Elternzeit so eine Vereinbarung zu geben.
Habt ihr vielleicht einen Betriebsrat oder bist du in der Gewerkschaft? Ich würde da dann nochmal nachfragen.
Gruß Christiane
Beitrag von kili77 - 12.06.07 - 21:51 Uhr
ok, aber die Kolleginnen haben das ja auch unterschrieben und wenn die in nächster Zeit schwanger werden, dann müssen die ja nix zurückzahlen. Haben nix derartiges unterschrieben. Das was unterschrieben wurde ist "Rückzahlung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses" aber Elternzeit beendet doch das Arbeitsverhältnis nicht, oder?
Außerdem gibt es da doch noch so ein Gleichstellungsgesetz wonach Schwangere nicht benachteiligt werden dürfen. Zählt das hier nicht?
Betriebsrat haben wir leider keinen und Gewerkschaft bin ich auch nicht.
Hast du beruflich mit sowas zu tun, weil du dich da auskennst?
Beitrag von baby1997 - 12.06.07 - 22:07 Uhr
Hi!
Ich studiere BWL unter anderem Personalwesen. Kenne mich jedoch eher mit dem allgemeinem Arbeitsrecht aus. Wie gesagt, ist ne sehr vertrackte Sache.
Die Elternzeit selber beendet nicht das Arbeitsverhältnis. Aber leider ist es oft so, dass einem nach der Elternzeit die Kündigung ausgesprochen wird und meist kommt der AG damit auch durch. Das Gleichstellungsgesetz ist so ne Sache. Hört sich meist gut an, aber wenn mans braucht, hilfts auch nichts.
Mit deinen Kolleginnen hast du Recht. Heut abend komm ich da leider nicht weiter, aber ich guck gerne morgen nochmal in meinen Unterlagen und Gesetzen nach und meld mich dann nochmal. Das mit deinen Kolleginnen gibt mir nämlich zu denken und das wäre wirklich eine Ungleichbehandlung (bezogen auf die Frau an sich).
Sorry, das ich dir da im Moment nicht weiterhelfen kann, aber gib die Hoffnung noch nicht auf.
Meld mich morgen.
Gruß Christiane
Beitrag von kili77 - 12.06.07 - 22:17 Uhr
Danke!! Das ist total lieb von Dir! Das ist alles so verzwickt, bissl so ein Halbwissen hab ich ja auch und ich google mich zu Tode, weil ich einfach irgendwie was genaues in der Hand haben will, bevor ich die angehe!
Kannst mich gerne auch anmailen über VK!
Schönen Abend noch
Beitrag von baby1997 - 12.06.07 - 22:23 Uhr
Hi!
Ja kann ich nachvollziehen. Bin auch immer gern gut informiert bevor ich irgendwo Beschwerde einlegen möchte.
Meld mich morgen.
Schönen Abend.
Gruß Christiane
Beitrag von sockeline - 13.06.07 - 08:47 Uhr
Ja, eine ganz vertrackte Situation.
Solche Zahlungen bzw. Vereinbarungen sind immer freiwillige Leistungen des AG. Er ist dazu nicht verpflichtet und darf es durchaus dem einen gewähren und dem anderen nicht. Ist zwar nicht fair, aber leider legitim.
In deinem Fall wird er sich darauf berufen, daß du die vereinbarten 2 Jahre nicht abarbeiten kannst, da du dich in Elternzeit befindest. Außerdem wird er anführen, daß du danach sicher TZ arbeiten möchtest und du für diese Stelle (du hast keinen Anspruch auf deine frühere Tätigkeit) diese Qualifikation nicht brauchst.
Ist schwierig, aber ich denke arbeitsrechtlich bekommt er in jedem Fall recht.
