Elterngeldberechnung-welche 12 Mon. vor/mit Mutterschutz?

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Beitrag von supergirl1 - 12.06.07 - 21:31 Uhr

Hallo,

bin da etwas Ratlos.#kratz

Mein Mutterschutz beginnt am 30.08. da ich am 11.10 ET habe.

Da ich aber nur einen Minijob habe, erhalte ich als Mutterschaftsgeld lediglich die Einmalzahlung von 210,00€ (gut, besser als nix).

Welchen Zeitraum nehme ich dann zur Berechnung des Elterngeldes? Die 12 Monate vor Beginn des Mutterschutzes #kratz? - oder die 12 Monate vor Geburt des Kindes???

Kann mir da bitte jemand helfen?

Danke, LG Carina

Beitrag von lieserl - 13.06.07 - 09:54 Uhr

Hallo!

Zur Berechnung werden die 12 Monate VOR Mutterschutz genommen. Allerdings kann es sein, dass du ab der Geburt Elterngeld bekommst. War bei mir so, da ich weniger Mutterschaftsgeld als Elterngeld bekommen habe. Die Differenz wurde mir vom Elterngeld bezahlt!

Grüße
Lieserl

Beitrag von supergirl1 - 13.06.07 - 13:36 Uhr

Hallo Lieserl

danke für Deine Antwort. Jetzt bin ich schlauer und kann mir ungefähr ausrechnen, was wir an Elterngeld bekommen.

Ich gehe stark davon aus, dass wir es direkt nach der Geburt erhalten, also je nach Bearbeitungsszeit.

Wie lange hat es denn bei euch gedauert?

LG, Carina

Beitrag von lieserl - 13.06.07 - 13:40 Uhr

Unser kleiner ist ende Januar geboren. Anfang März hab ich den Antrag abgeschickt und mitte Mai hatte ich das Geld. Sogar mehr als erwartet#freu

Musste grad schmunzel, meine Schwester heißt auch Carina MIT C!! (gaaaanz wichtig ;-))

grüße

Beitrag von supergirl1 - 13.06.07 - 13:44 Uhr

Ja, das C ist mir auch wichtig!!!;-)

Zwei Monate kann man ja gerade noch so verkraften!!

Danke nochmal für Deine Antwort!!!!

Carina (mit C#freu)