Guten Morgen!
Mein kleiner Sohn ist ziemlich oft krank und deshalb habe ich schon fast die 10 Tage Sonderurlaub verbraucht. Ich möchte aber auch bei ihm sein, wenn er krank ist.
Kann man dann unbezahlten Urlaub nehmen und wie oft?
Sabrina
Wer kennt sich aus mit unbezahltem Urlaub?
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Beitrag von brianna123 - 13.06.07 - 07:38 Uhr
Beitrag von baby1997 - 13.06.07 - 08:14 Uhr
Hallo,
ob du nen Anspruch auf unbezahlten Urlaub hast, weiß ich nicht. Das wäre ja auch ne Absprache mit dem AG, würd einfach mal in der Personalabteilung, Buchhaltung oder mit Chef direkt besprechen.
Dein Mann hat aber auch Anspruch auf 10 Tage Sonderurlaub wegen Krankheit des Kindes (solltest du alleinerziehend sein hast du Anspruch auf 20 Tage). Eventuell will dein AG auch erst das er seinen Anspruch geltend macht.
Gruß Christiane
Beitrag von klau_die - 13.06.07 - 08:30 Uhr
Dass Dein Mann auch Anspruch hat und Du alleinerziehend die doppelte Anzahl Tage hast, wurde ja schon gesagt.
Dass Du darüber hinaus Anspruch hast, glaube ich nicht. Hier ist es nicht so. Wäre also reine Verhandlungssache und davon abhängig, ob Dein Arbeitgeber auf Dich verzichten kann.
Gruß,
Andrea
Beitrag von urbani - 13.06.07 - 08:46 Uhr
Mich wundert es immer, dass hier davon gesprochen wird, dass beide - Mann und Frau - jeweils 10 Tage Anspruch auf Kinder-krank-Tage haben. Erst letzte Woche las ich in einer Zeitschrift, dass das nur der Fall ist, wenn man in unterschiedlichen Krankenkassen versichert ist, also dass eine Krankenkasse für ein und das selbe Kind tatsächlich nur 10 Tage frei gewährt und nicht für jede bei ihr versicherte Person. Wer klärt mich auf, was denn nun wirklich stimmt?
Ich habe im April 3 Tage freibekommen, weil mein Sohn krank war und warte jetzt auf das Geld von der Krankenkasse. Wie lange hat das bei euch gedauert?
Vielen Dank!
urbani
Beitrag von klau_die - 13.06.07 - 10:22 Uhr
Gute Frage aber ich bin mir relativ sicher, dass hier Kollegen doppelt frei bekommen haben, obwohl bei der gleichen Kasse und gleiches Kind 
Ich frag im Laufe des Tages mal nach und meld mich!
Wie lange das dauert - keine Ahnung aber die Kasse kann ja erst aktiv werden, wenn sie die Verdienstausfallbescheinigung vom Arbeitgeber hat, wann hast die denn eingereicht?
LG,
Andrea
Beitrag von fly02 - 13.06.07 - 15:26 Uhr
Hallo Sabrina,
Du kannst Dich bei Deiner Krankenkasse erkundigen: Krankengeld zur Pflege des kranken Kindes...
Schau mal unter "www.bkk-heilberufe.de (meine Krankenkasse), dann unter "Leistungen" und unter "Kinderkrankengeld"...
Liebe Grüße
