Guten Morgen,
nun zu meiner Frage:
Ich bin momentan in EZ im 2. Jahr, habe zu anfang erstmals zwei Jahre beantragt. Ich könnte das 3. Jahr beantragen oder wieder arbeiten gehen in November.
Hatte mit meiner Stationsleitung mal darüber gesprochen, das 3. Jahr in der EZ teilzeit zu arbeiten, um zu shen, wie es mit mir und meiner Tochter und finanziell klappt. Sie meinte, dass ich keinen neuen Arbeitsvertrag bekommen würde. In der Personalabteilung wurde mir jetzt das Gegenteil gesagt, da ich ja in einem Betrieb mit mehr als 15 Beschäftigten(Krankenhaus) arbeite. Es steht ja auch so in dem Ratgeber vom Erziehungsgeld/Elternzeit.
Kann meine meine Vorgesetzte sich "quer" setzen und es ablehnen, dass ich während EZ teilzeit arbeiten gehe oder müssen sie/ das KH es mir gewähren?
für Antworten Jessie
Darf AG, Teilzeitbeschaft. während Elternzeit nicht erlauben?
Sie befinden sich im Archiv des urbia-Diskussionsforums.
Hier geht es zur vollständigen Version dieser Seite. Dort können Sie auch aktiv am Diskussionsgeschehen teilnehmen.
Beitrag von j_luisa - 13.06.07 - 09:05 Uhr
Beitrag von 051978 - 13.06.07 - 09:35 Uhr
Hi,
im Gesetz steht, dass er es verwehren kann, wenn wichtige betriebliche Gründe dagegen sprechen. Das bedeutet er kann es ablehnen, denn irgendwelche Gründe fallen dem AG immer ein.
Ich würde die TZ schriftlich beantragen, dann hat der AG 4 Wochen Zeit zu antworten.
Aber wenn er dir keine TZ-Stelle anbieten will, muss wer nicht, leider.
LG
Sanja
Beitrag von klau_die - 13.06.07 - 10:11 Uhr
Hallo,
wärend der Elternzeit kann der AG ablehnen. Nach der EZ hast Du zwar Anspruch bei der Größe des Betriebes, aber auch nur, wenn die betrieblichen Gegebenheiten nicht dagegen sprechen und nur auf einen, nicht Deinen alten Arbeitsplatz.
Gruß,
Andrea
