Hallo ihr. habe gestern schon mal gefragt aber ich verstehe es nicht so richtig. Ich habe jetzt ein halbes Jahr gearbeitet. Davor war ich in der Ausbildung und habe Leistungen vom Staat bezogen. Mein Elterngeld wird jetzt also nur von dem halben Jahr aus berechnet? Also von dem was ich da verdient habe? Wird da noch was abgezogen dann, weil es eben nur ein halbes jahr war? Oder wie muss ich das verstehen?
Mit lieben Grüßen Sophie
Wie jetzt??
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Beitrag von sophie112 - 13.06.07 - 09:16 Uhr
Beitrag von baby1997 - 13.06.07 - 09:36 Uhr
Hallo,
das Elterngeld wird aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 12 Monaten berechnet. Bei dir zählen halt nur die 6 Monate, da du ja vorher staatliche Leistungen bekommen hast. Es wird noch ne Werbungskostenpauschale abgezogen.
Auf http://www.elterngeld.net kannst du es nochmals nachlesen. Dort gibt es auch einen Elterngeldrechner, da kannst du dir das ausrechnen.
Den Sockelbetrag von 300 Euro bekommst du auf jeden Fall auch wenn dein Durchschnittsverdienst drunter liegen sollte.
Gruß Christiane
Beitrag von nachtengel - 13.06.07 - 10:13 Uhr
Hallo,
es ist korrekt, dass nur die 6 Monate als Durchschnittsverdienst für 12 Monate berechnet werden.
Sofern Du jedoch unter 1000 Euro kommst, erhälst Du die sog. Geringverdienerkomponente, d. h. das Einkommen wird prozentual höher berechnet.
Der Rechner auf www.elterngeld.net ist tatsächlich ganz aufschlußreich, wenn auch nicht 100%ig.
Ich selbst habe nämlich auch das "Glück", dass ich aufgrund von Insolvenz der Firma bzw. Krankengeld nur 8 Monate angerechnet bekomme, obwohl ich nat. einiges mehr verdient habe 
Viele Grüße, Nachtengel
Beitrag von klau_die - 13.06.07 - 10:14 Uhr
Nein, es wird nicht anhand der 6 Monate berechnet, sondern anhand der letzten 12 Monate.
Die Monate ohne Einkommen (staatliche Leistungen sind kein Einkommen) werden mit 0 gerechnet. Also die 6 Monatseinkommen addieren und durch 12 teilen.
Jetzt klar?
Gruß,
Andrea
