Hallo,
ich versuche gerade, mich durch den Elterngeldantrag zu wurschteln.
Hab jetzt mal meine Einnahmen aufgestellt und pauschal die 20% Betriebskosten abgezogen.
Vom Juli 06 - Dezember 06 bekam ich 1.600 € mtl. Existenzgründerzuschuß vom AA.
Weiß jemand, ob das mit in die Berechnung einbezogen werden kann??? Wär natürlich gut.
Und wenn ich selber ne Excel-Tabelle mit den Einnahmen erstelle und die entsprechenden Nachweise (Original oder Kopie????
) beilege, akzeptieren die das dann oder muß das zwingend ein Steuerberater machen?
Danke für Antworten,
Anja (ET: 10.08.2007)
Elterngeld bei Selbstständigen!
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Beitrag von kirschly - 13.06.07 - 09:18 Uhr
Beitrag von sunjoy - 13.06.07 - 09:27 Uhr
Normalerweise werden die Leistungen von der Staat nicht miteinbezogen. Deswegen denke ich, dass beim Existenenzgründerzuschuß das nicht anderes sein wird.
Den rest kann du hier nachlesen (s. 22) :
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf
LG
Beitrag von kirschly - 13.06.07 - 09:47 Uhr
Ok, vielen Dank schonmal.
Anja
Beitrag von justmissy - 14.06.07 - 11:33 Uhr
Hallo! Andere Frage: Mit was bist du den Selbstständig und wo bekommt ´man Existengründerzuschuß?
Bitte um schnelle Antwort!
Missy! DAnke schön!!!
