Elterngeld bei Selbstständigen!

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Beitrag von kirschly - 13.06.07 - 09:18 Uhr

Hallo,

ich versuche gerade, mich durch den Elterngeldantrag zu wurschteln.

Hab jetzt mal meine Einnahmen aufgestellt und pauschal die 20% Betriebskosten abgezogen.
Vom Juli 06 - Dezember 06 bekam ich 1.600 € mtl. Existenzgründerzuschuß vom AA.
Weiß jemand, ob das mit in die Berechnung einbezogen werden kann??? Wär natürlich gut.

Und wenn ich selber ne Excel-Tabelle mit den Einnahmen erstelle und die entsprechenden Nachweise (Original oder Kopie???? #kratz) beilege, akzeptieren die das dann oder muß das zwingend ein Steuerberater machen?

Danke für Antworten,
Anja (ET: 10.08.2007)

Beitrag von sunjoy - 13.06.07 - 09:27 Uhr

Normalerweise werden die Leistungen von der Staat nicht miteinbezogen. Deswegen denke ich, dass beim Existenenzgründerzuschuß das nicht anderes sein wird.

Den rest kann du hier nachlesen (s. 22) :

http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=,rwb=true.pdf

LG

Beitrag von kirschly - 13.06.07 - 09:47 Uhr

Ok, vielen Dank schonmal.

Anja

Beitrag von justmissy - 14.06.07 - 11:33 Uhr

Hallo! Andere Frage: Mit was bist du den Selbstständig und wo bekommt ´man Existengründerzuschuß?

Bitte um schnelle Antwort!

Missy! DAnke schön!!!