Mutterschaftsgeld

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Beitrag von sunshinegirl23 - 13.06.07 - 12:22 Uhr

Hallo ihr Lieben#freu

Habe mal ne Frage. also ich bekomme doch sechs Wochen davor und acht Wochen danach Mutterschaftsgeld bezahlt. Jetzt habe ich vom Fa diesen gelben schein in der 35 ssw bekommen und soll auf der Rückseite was ausfüllen. Jetzt steht da: Ich erkläre wahrheitsgemäß, daß ich am ____ zuletzt gearbeitet habe. Was muss ich da für ein Datum rein schreiben, denn 22.01.2007, da ich nämlich seit dem 23.01.2007 ein Beschäftigungsverbot erhalten habe oder denn 28.05.2007 rein schreiben (Beginn Mutterschutz)???
Und mir Arbeitsentgelt bis zum ____ zusteht (sind damit die acht Wochen nach der geburt gemeint)?

#danke schon mal
#herzliche Grüße Jessy

Beitrag von mausimaus1281 - 13.06.07 - 13:05 Uhr

Hallo Jessy,

also ich habe bei meiner KK angerufen und gefragt. Man sagte mir, ich müsse den letzten Tag eintragen an dem ich tatsächlich gearbeitet habe. (ET 30.03.07, MuSchu ab 16.02.07, Urlaub ab 26.01.07). Somit habe ich also am 25.01.07 das letzte Mal gearbeitet.
Beim Arbeitsentgelt sollte ich den letzten Tag vor Beginn des MUSchu eintragen, also den 15.02.07, da ich ja ab dem 16.02.07 kein Arbeitsentgelt sondern Mutterschaftsgeld erhalten habe.

So wurde mir das gesagt und ich gehe davon aus dass das so richtig war...

LG, Stephie

Beitrag von sunshinegirl23 - 13.06.07 - 14:02 Uhr

Hallo liebe Stephie#freu

#danke für deine Antwort, bin froh das du mir geholfen hast. Hab auch dann auf der KK angerufen, und die sagte mir ich sollte bei der frage mit dem Arbeitsentgelt denn letzten Tag der achten Woche nach der geburt eintragen. Aber wenn ich das von dir höre, finde ich macht das eher sinn, eben wie gesagt, die kk zahlt ja ab sechs wochen vor und acht Wochen danach mit. Nur bekomme ich bzw meine Arbeit ja eig schon seit dem 23.01.2007 Geld von der KK wegen dem Beschäftigungsverbot.

Wünsche dir noch alles Gute.
#herzliche Grüße Jessy