Hallo,
das Bafögamt fordert von mir bereits erhaltene Zahlungen zurück, da ich die Formulare ungenau ausgefüllt habe. Nun muss ich mir das Geld von meiner Mutter leihen. Wie soll ich die Zahlung nun aber vornehmen? Soll ich den Betrag bar einzahlen? Fragt mich dann im nächsten Atemzug das Amt, wo ich das Geld her habe und ob ich mein Vermögen unterm Kopfkissen habe um die Förderung zu kassieren? Auch wenn ich es auf mein Konto einzahle und von dort aus überweise könnte das Amt diesen Verdacht haben oder?
Also wie am besten bezahlen?
Vielen Dank
Gruß
PilotX
Bafög-Rückforderungsbetrag - Wie bezahlen?
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Beitrag von pilotx - 13.06.07 - 13:39 Uhr
Beitrag von pati_78 - 13.06.07 - 13:55 Uhr
Wenn Du die Formulare ungenau ausgefuellt hast, kannst Du doch erstmal Einspruch einlegen und die Formulare noch mal GENAU ausfuellen.
Beitrag von pilotx - 13.06.07 - 13:58 Uhr
Alles schon durch, war ein ewiger Kampf über 3 Jahre. Ist einfach nur unglücklich gelaufen.
Beitrag von anja1968bonn - 13.06.07 - 13:57 Uhr
Bin zwar nicht beim BAföG-Amt, aber bei einer anderen Stiftung, die analog BAföG Stipendien vergibt.
Zahle selbst zurück!
Wenn es zu Rückforderungen (aufgrund falscher Angaben oder nach Überprüfung aktueller Berechnungen) kommt, wird das Geld immer vom Empfänger selbst zurückgezahlt. Der Geldsegen auf Deinem Konto ist ja nur kurzfristig und damit nicht relevant für die BAföG-Berechnung.
LG
Anja
Beitrag von pilotx - 13.06.07 - 14:00 Uhr
Ja selbst zurückzahlen ist ja klar. Aber ich muss mir das Geld dafür leihen. Du meinst also, das Amt guckt nicht komisch wenn ich auf einmal 3000 EUR auf mein Konto buche um die Überweisung zu tätigen?
Beitrag von anja1968bonn - 13.06.07 - 15:40 Uhr
Mit selbst zurückzahlen meine ich natürlich, dass Du das geliehene Geld auf Dein Konto einzahlst und es dann von dort überweist.
Außerdem: Das Amt guckt doch nicht ständig auf Dein Konto - allenfalls wird stichprobenartig überprüft, ob gemachte Angaben stimmen ... Und auch Geld auf dem Konto darf man haben, nur wirkt sich ein Vermögen von über € 5.200,- eben auf die BAföG-Höhe aus. Du kannst z.B. auch zum Geburtstag Geld geschenkt bekommen und Dir davon ein Auto kaufen - nur darfst Du eben keine Rücklagen bilden.
LG
Anja
