So..
nun alle, die mir Tips gegeben haben..
Es ist nun offiziell, das mein Freund bei mir wohnt!
Mein Sachbearbeiter sagte, das wir trotzallem noch ca 80-100€ bekommen.
So, und nun habe ich endlich meine Ruhe, brauche nicht mehr in der Angst zu Leben, das jemand dahinter kommt!
ES IST RAUS und ich bin so froh!
LG Nadine
Endlich ist es raus! OFFIZIELL mein Freund...
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Beitrag von babydollbell - 13.06.07 - 15:00 Uhr
Beitrag von sophie112 - 13.06.07 - 17:01 Uhr
Hallo. Will dir deine Freude nicht nehmen, aber die Herren und Damen von der Arge oder sonst wo sind immer sehr "ehrlich" in solchen Dingen. Hätte ich mich nicht vorher erkundigt stände ich ab September ohne Krankenversicherung da. und noch was. Dein freund wird nicht mit einberechnet, da ihr erst nach einem Jahr (da müsst ihr nachweißen z.B. durch Ummeldebescheinigung deines freundes) zusammen wohnen, finanziell für einander aufkommen müsst. Also kannst du deinen Antrag allein stellen OHNE das dein Freund mit einberechnet wird. Quele: Anwalt.
Mit lieben Grüßen Sophie
Beitrag von silkstockings - 13.06.07 - 18:33 Uhr
>>Dein freund wird nicht mit einberechnet, da ihr erst nach einem Jahr (da müsst ihr nachweißen z.B. durch Ummeldebescheinigung deines freundes) zusammen wohnen, finanziell für einander aufkommen müsst. Also kannst du deinen Antrag allein stellen OHNE das dein Freund mit einberechnet wird. Quele: Anwalt. <<
Das glaub ich nicht.
Ich hab das hier schon so oft gelesen, dass, wenn man zusammenzieht, der Partner SOFORT auch für Kinder zuständig ist, die nicht von ihm sind.
Beitrag von goldtaube - 13.06.07 - 19:38 Uhr
Ist nicht so. Bei den beiden ist es ja klar, dass sie auch füreinander einstehen. Denn sie ist schwanger und ich vermute mal von ihm. Und sobald Kinder im Spiel sind oder eben klar ist, dass sie füreinander einstehen wird der Partner mit einbezogen. Da gilt das mit dem Jahr nicht.
Beitrag von silkstockings - 13.06.07 - 19:57 Uhr
Ja, aber was ist denn, wenn der Freund NICHT der Vater ist?
Ach, ich denke mir, heutzutage gilt das trotzdem. Sobald er einzieht, muss er für alle die im Haushalt wohnen geradestehen.
Beitrag von carrie1980 - 13.06.07 - 20:55 Uhr
Also mein Freund ist offiziell zum 1.6. bei mir und meiner Tochter eingezogen und er wird für genau 1 Jahr NICHT mit eingerechnet!!!
Wir mussten nur eine Erklärung abgeben,dass wir keine Eheähnliche Gemeinschaft sind (weil wir keine gemeinsamen Konten,Versicherungen etc haben z.b.)!!Ausserdem läuft der Mietvertrag nach wie vor nur auf mich!
Wäre er mitberechnet worden hätte ich NICHTS mehr von der ARGE bekommen und hätte meine Tochter und mich auch noch selber versichern müssen (hätte dann auch nicht gewusst WOVON noch..)!
Jedenfalls stimmt es nicht dass es automatisch eingerechnet wird sobald Kinder im Spiel sind.Bei einer Schwangerschaft sieht es allerdings anders aus!!Aber es ist nicht seine Tochter und so konnten wir 1 Jahr Schonfrist bekommen.
LG Carrie
Beitrag von silkstockings - 13.06.07 - 21:09 Uhr
Ist ja ein Ding. Also ich dachte, sobald man das Bett teilt, ist man eine eheähnliche Gemeinschaft. Sobald da die Zahnbürste im Bad steht, die Schlappen im Flur.
Mein Freund zieht demnächst in unsere Nähe, bisher führen wir eine Fernbeziehung.
Zusammenziehen wollen wir nicht,weil ich die nächsten Monate noch auf das ALG2 angewiesen bin, er seine Exfrau unterstützen muss und noch Schulden hat und deshalb nicht für mich und vier Kinder aufkommen kann.
Beitrag von kaptainkaracho - 14.06.07 - 07:10 Uhr
Hallo Carrie
Soweit ich das mal hier mitbekommen hatte ist aber die Userin schwanger und die beiden wollen bald heiraten.
Da ist es ja wohl keine Frage mehr ob man da für einander einsteht oder nicht!
Gruß Alexa
Beitrag von nightingale1969 - 14.06.07 - 09:10 Uhr
Das nenne ich schlicht und ergreifend "Glück gehabt, dass das anerkannt wurde."
"Jedenfalls stimmt es nicht dass es automatisch eingerechnet wird sobald Kinder im Spiel sind"
Stimmt sehr wohl:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Siehe Absatz 3a!
Beitrag von nightingale1969 - 13.06.07 - 19:48 Uhr
"Dein freund wird nicht mit einberechnet, da ihr erst nach einem Jahr (da müsst ihr nachweißen z.B. durch Ummeldebescheinigung deines freundes) zusammen wohnen, finanziell für einander aufkommen müsst."
Das ist NICHT! richtig.
Wenn ein Kind im Haushelt lebt, ist es SOFORT eine Bedarfsgemeinschaft und der Freund wird mit eingerechnet.
Quelle: SGB II, § 7 Absatz 3 a!
Beitrag von nightingale1969 - 13.06.07 - 19:49 Uhr
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html
Bitte nicht VERALTETE Tipps geben!
Gerade im SGB II ist vieles im Umbruch und ändert sich häufig!
Beitrag von sophie112 - 14.06.07 - 07:49 Uhr
Es ist egal ob Kind oder nicht. erst ab einem Jahr. meine Schwägerin hat Zwillinge von ihrem freund. Sie sind zusammengezogen als die Kids 1 Jahr alt waren und er wurde NICHT mit einberechnet. Nur muss man das selber auch beantragen. Die Herren und Damen von der ARGE teilen einem das nämlich nicht mit!
Mit lieben Grüßen Sophie
Beitrag von nightingale1969 - 14.06.07 - 09:08 Uhr
Offenbar ist die Gesetzesänderung ab 01.08.2006 komplett an Dir vorbeigegangen. Es ist nun per SGB II so, dass sobald Kinder im Haushalt sind, es sofort eine BedarfsGEMEINSCHAFT ist! Sofort! Nicht nach einem Jahr erst. Und bei gemeinsamen Kindern sowieso.
Und "beantragen" musste man da auch schon vorher nichts. Nur beweisen!, dass man trotz Kindern keine Einstehgemeinschaft ist. Und bei gemeinsamen Kindern finde ich, schrappt das schon hart am Beschiss vorbei, wenn man dem Amt "beweist", dass man keine Einstehgemeinschaft sein will!
"Die Herren und Damen von der ARGE teilen einem das nämlich nicht mit!"
Das ist schlicht
Ich habe Dir einen Link gepostet. Wenn Du nicht willens oder in der Lage bist, diesen zu lesen und zu verstehen, ist das Dein Problem. Aber hör auf, die Leute mit falschen Infos in Irrwege zu schicken!
Beitrag von sophie112 - 14.06.07 - 20:35 Uhr
Wer hier wohl die jenige mit dem
Gelapp ist steht meines erachtens nicht zur Depatte. Ich habe genau diese Diskussionen letzte Woche mit ARGE und Anwalt durch. Aber anscheinend weißt DU ja alles besser und deswegen sehe ich keinen Sinn in einer Unterhaltung mit dir.
Sophie (<-- bei der ihr Freund auch NICHT mit einberechnet wird!!!)
Beitrag von klau_die - 15.06.07 - 05:52 Uhr
"Sophie (<-- bei der ihr Freund auch NICHT mit einberechnet wird!!!) "
Du hast Deinen FREUND dort aber schon als Deinen Freund angegeben, ja?
Verdammt nochmal, warum ist es eigentlich aus der Mode gekommen, als Paar auch nur ansatzweise füreinander einzustehen???
Selbst, wenn Ihr es schafft, Euch irgendwelche Gesetzeslücken zu Nutze zu machen und seine Zahnbürste wegpackt, wenn es klingelt, findet Ihr es fair, die Allgemeinheit abzuzocken, obwohl Ihr sehr wohl ein Paar seid und damit auch füreinander verantwortlich? Ihr lebt zusammen, schlaft zusammen, viele zeugen sogar Kinder zusammen aber füreinander auch finanziell aufkommen - NEIN, dafür ist ja die blöde arbeitende Allgemeinheit da. Ich finde es zum Kotzen!
Gruß,
ANdrea
Beitrag von klau_die - 14.06.07 - 09:12 Uhr
Das muß man dann wohl nicht beantragen, sondern der ARGE irgendwie vorgaukeln bzw. sie besch...en!
Gemeinsame Kinder aber keine eheähnliche Gemeinschaft, das ist Sozialbetrug, der mich ankotzt.
Gruß,
Andrea
