Steuerfrage

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Beitrag von jenny811 - 13.06.07 - 19:42 Uhr

Hallo,

meine Verlobter hat heute einen anruf vom finazamt bekommen, da wurde ihm gesagt das er 415€ wieder bekommt.

nun zu meiner frage, mein verlobter hat steurklasse 1, er fährt im monat 1600km hin und zurück zur arbeit, wir haben auch ein Kind wo man ihm sagte das die hälfte des kindergeldesanrechnet wird.

Wieso bekommt er so wenig wieder wenn er doch soviel werbungskosten hat. und ich dachte man hat allein einen kinderfreibetrag vom ca 1824€ und die hälfte des kindergeldes wäre 924€ das geht doch irgendwie nicht auf. oder???

Ist hier vielleicht jemand der auch soviel fährt und ein kind hat und sagen kann ob er auch so wenig bekommt

lg jenny

Beitrag von baby1997 - 13.06.07 - 21:44 Uhr

Hallo,

wunder mich gerade warum das Finanzamt deinen Verlobten anruft!?
Egal, zu deiner Frage: Das Kind bringt meist gar keine Vorteile, erst ab einer bestimmten Einkommenshöhe. Jeder von euch hat einen 1/2 Kinderfreibetrag (1.824 Euro). Dies kannst du jedoch nicht mit dem Kindergeld vergleichen, sondern es wird die Differenz der Steuerersparnis genommen (wie gesagt, bewirkt bei den meisten nichts.).

Zu den Fahrtkosten: Die Fahrstrecke zählt einzelnd, d.h. nur 800 km monatlich. Wenn ich das mal kurz überschlage (800 x 12 x 0,3) ergibt das ca. 2.800 Euro an Werbungskosten wenn er sonst nichts weiter absetzen kann.

Wenn ich jetzt einfach mal davon ausgehe, dass er auch keine weiteren hohen Sonderausgaben hat, verringert sich das zuversteuernde Einkommen um 2.800 Euro. Die Steuerersparnis kann also ca. 400 Euro betragen. Das kann man so pauschal natürlich nicht sagen, da die Steuerlast ja nach der Höhe des Einkommens berechnet wird.

Hoffe ich konnte ein bißchen Licht ins Dunkle bringen.

Gruß Christiane

Beitrag von klau_die - 14.06.07 - 06:02 Uhr

Guten Tag,

also, mich haben "die" noch nie angerufen, um mir mitzuteilen, dass sie mir Geld überweisen....

Aber zu Deinen Fragen - mit den Fahrtkosten das kommt schon hin. Wie schon erwähnt, wird ja nur die einfache Strecke berechnet und Du bekommst dann nicht den Betrag ausgezahlt, sondern Dein zu versteuerndes Einkommen wird um diese Summe verringert...deshalb eben die 400 Euro.

Warum sollte das Kindergeld bzw. die Hälfte sich steuermindernd auswirken??? Das versteh ich nicht, es ist doch eine EINNAHME?


Gruß,

Andrea

Beitrag von jenny811 - 14.06.07 - 08:33 Uhr

wegen dem kindergeld, mein freund ist davon ausgegangen das das kindergeld bei ihm gar nicht angerechnet wird da ich es ja voll beziehe, da meinte die dame vom finazamt, das ihm die hälfte angerechnet wird. und sowie ich weiß bzw gelesen habe wird bei den steuern diese kinderfreibetrag gegen das kindergeld verglichen... was sich mehr lohnt. wenn man es so nimmt was wäre wenn ich auch steuern zahlen würde (bin grad im erziehungsurlaub) wäre bei mir der freibetrag auch bei 1824 doch wir erhalten ja nur einmal kindergeld in höhe von 1824€... das würde ja heißen er hätte da einenüberhang. so hat es die dame ausgelgt. habe ja selber keine ahnung davon

Beitrag von baby1997 - 14.06.07 - 14:09 Uhr

Hallo,

ist nicht so einfach zu erklären. Gehe mal auf Wikipedia und gib Kinderfreibetrag ein. Ist dort sehr verständlich erklärt.

Gruß Christiane

P.S. peterpanter hat Recht. Hab vergessen den bereits eingerechneten Betrag von 920 Euro abzuziehen. Sorry.

Beitrag von peterpanter - 14.06.07 - 09:31 Uhr

Hi,

die Antwort hier ist leider nicht richtig.

1. Fahrtkosten:

In der Tabelle für den monatlichen Abzug sind die Freibeträge für Werbungskosten und Sonderausgaben bereits berücksichtigt. Dies bedeutet das lediglich der übersteigende Betrag sich steuerlich auswirkt.

2. Kinderfreibetrag und Kindergeld:

hier wird eine "Günstigerrechung" erstellt. Dies bedeutet wenn die Steuereinsparung (nur die Steuer) durch den Ansatz des Kinderfreibetrages höher ist wie die Höhe des Kindergeldes, dann wird diese angesetzt. Allerdings muss das Kindergeld dann wieder zurück gezahlt werden (bzw. wird aufgerechnet).

grüßle

peter

Beitrag von jenny811 - 14.06.07 - 10:23 Uhr

in welcher tabelle ist der freibetrag für werbungskosten? Finde da nichts.

welche antwort war/ist flasch?

danke jenny

Beitrag von peterpanter - 14.06.07 - 11:31 Uhr

Hi,

es gab nur eine Antwort vorher und diese war leider nicht richtig. Die Erklärung mit dem Kinderfreibetrag und es machen sich nicht 2800 Euro bemerkbar, sondern lediglich 1800 wegen des bereits schon berücksichtigten Werbekosten FB.

Eingearbeitet sind die Freibeträge in die Lohnsteuertabelle die den monatlichen Abzug (so zu sagen die monatliche Einkommensteuer Vorauszahlung) vom Gehalt regelt. Dies hat nichts mit der Grund- oder Splittingtabelle zu tun.

Dies bedeutet, das bei der Erklärung die eigentliche Abrechnung erfolgt und man trotz Werbungskostenfreibetrag und Sonderausgabenpauschale keinerlei Erstattung vom Finanzamt erhält, wenn man über keine darüberhinausgehenden absetzbaren Aufwendungen verfügt.

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.

Lange Rede kurzer Sinn - die Erstattung geht wahrscheinlich so in Ordnung. Im zweifelsfalle musst du zusammen mit den Unterlagen diese noch einmal bei einem Steuerberater oder beim Lohnsteuerhilfeverein prüfen lassen und evtl. Einspruch einlegen. (Fristen beachten!) . Allerdings gibt es diese Leitung nicht umsonst.

Eine detailierte Aussage oder Beratung ist im Internet nicht erlaubt und ohne die genaue Kenntnis aller Unterlagen und Bescheide nicht möglich.

grüßle

peter