Hallo!
Kann mir vielleicht jemand sagen, wie lange man Zeit hat um ein Erbe nicht abzulehnen?
Und wenn man das Erbe ablehnt, muss man sich um die Wohnungsauflösung, Kontenauflösung etc. kümmern oder macht das dann das Amt?
Es geht nicht darum, sich davor zu drücken!!! Allerdings ist mein Onkel gestorben und sein einziger Sohn ist noch nicht so alt.
LG
Frage zu Erbrecht
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Beitrag von nicnac25 - 13.06.07 - 21:17 Uhr
Beitrag von klau_die - 14.06.07 - 05:59 Uhr
"Und wenn man das Erbe ablehnt, muss man sich um die Wohnungsauflösung, Kontenauflösung etc. kümmern oder macht das dann das Amt? "
Wegen der Fristen ruf beim Amtsgericht an oder einen Anwalt/Notar, die können Dir exakt Auskunft geben.
Zu o. g. Frage: Kann ich mir nicht vorstellen, wer soll das denn dann bezahlen, "der Steuerzahler"? Ich denke, das funktioniert nur, wenn Ihr alle nachweist, dass Ihr finanziell nicht in der Lage seid oder niemand mehr am Leben ist, der in Frage käme.
Gruß,
Andrea
Beitrag von pontia_pilata - 14.06.07 - 09:28 Uhr
Stop!
Wenn ein Erbe abgelehnt wird hat man natürlich auch nichts mit ausräumen etc. zu tun denn das wird dann aus dem Erlös des Erbes bestritten!
Beitrag von klau_die - 14.06.07 - 09:52 Uhr
Na, ein Erbe, bei dem Erlös zu erwarten ist, wird wohl niemand ausschlagen!
Und das Erbe hat doch nichts mit der Verpflichtung zu tun, die man im Todesfall eines Angehörigen hat - wir haben ein Erbe ausgeschlagen und durften selbstverständlich trotzdem für die Bestattungskosten und die Räumung der Wohnung aufkommen. Um die Kosten dafür kommt man nur, wenn man nachweislich nicht in der Lage ist, herum. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass "der Staat" eine Entrümpelungsfirma bezahlt, solange irgendwelche direkten Angehörigen greifbar sind, die diese KOsten übernehmen könnten.
Beitrag von pontia_pilata - 14.06.07 - 12:06 Uhr
Direkte Angehörige sind NUR Kinder/Eltern/Grosseltern/Enkel. Alles andere zählt nicht.
Beitrag von pontia_pilata - 14.06.07 - 09:30 Uhr
Das Erbe des Sohnes kann nur der Vormund des Kindes ablehnen!
Dann bekommt das Kind aber auch NICHTS aus demNachlass und hat auch Nichts mit evetuellem Wohnung ausräumen etc. zu tun. Die Frist ist 6 Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls.
Beitrag von nicnac25 - 14.06.07 - 12:12 Uhr
Ich Danke Dir!
Das hilft ein bisschen weiter.
LG Nicole
