Hallo
,
und zwar wollen wir mittag zur ARGE und einen ALGII stellen gehen um zu schauen ob wir was kriegen würden.
Es wär schön wenn mir jemand bei der Berechnung helfen könnte und sagen könnte ob und wieviel ich kriegen würde!
Und zwar habe ich einen 20Monate alten Sohn und befinde mich im Erziehungsurlaub und erhalte somit 300Euro Erziehungsgeld + 154Euro Kindergeld und 108Euro Wohngeld erhalte ich auch!
Ich bin jetzt mit unserem 2.Kind schwanger welches im Oktober auf die Welt kommt!
Ich lebe mit meinem Schatz zusammen und er verdient ca.1090Euro brutto, also so 910Euro Netto!
Unsere Ausgaben:
187,39 Kaltmiete
dazu kommen
40Euro Vorauszahlung für Betriebskosten
43Euro Wasser/Abwasser
41,43 Euro Mod.-Umlage
-> Die Warmmiete beträgt also 311,82Euro
Außerdem bezahlen wir 33Euro Strom + 80Euro Heizkosten!
Ansonsten haben wir noch so einige Ausgaben, wie Auto, Versicherungen, Telefon usw.!
Wie ist das eigentlich mit meiner Krankenversicherung? Ich bezahle 110Euro monatlich.
Wär echt lieb, wenn mir jemand sagen könnte ob und wieviel das sein könnte
!
sagt Anja
ALGII - Berechnung! Bitte schnell Hilfe! Was würde ich kriegen?
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Beitrag von astrostern18 - 14.06.07 - 13:08 Uhr
Beitrag von goldtaube - 14.06.07 - 13:21 Uhr
Euer Bedarf liegt bei 2x 312 Euro + 53 Euro Schwangerenmehrbedarf + 208 Euro fürs Kind + 311,82 Euro Warmmiete (sofern angemessen) + 80 Euro Heizkosten
= 1276,82 Euro ALG II Bedarf
Davon abgezogen wird das Kindergeld und das anzurechnende Einkommen deines Partners. Bist du dir sicher, dass das Bruttoeinkommen und das Nettoeinkommen stimmen? Wären extrem wenig Abzüge und von daher sehr verwunderlich. Aber ich geh mal davon aus, dass das stimmt.
1276,82 - 154 Euro - 641 Euro anzurechnendes Erwerbseinkommen = 481,82 Euro ALG II.
Wieviel Strom ihr zahlt ist egal, da dies nicht übernommen wird. Ebensowenig Telefon etc. Wenn ihr ALG II bekommt bist du darüber krankenversichert.
Wohngeld fällt natürlich komplett weg, da ALG II und Wohngeld zusammen nicht geht.
Angaben übrigens ohne Gewähr und es kann sein, je nachdem was noch an Einkommen vorhanden ist usw. dass ihr weniger bis gar nichts bekommt. Und wie gesagt bin ich mir nicht sicher ob das von dir angegebene Bruttogehalt und Nettogehalt stimmt. Und ich habe mit den Regelsätzen ab Juli gerechnet.
Beitrag von astrostern18 - 14.06.07 - 13:33 Uhr
Danke für deine schnelle Hilfe!
Ich habe die Brutto und Nettobeträge von seiner Gehaltsabrechnung abgelesen, hab sie nur aufgerundet!
Monatlich verdient er unterschiedlich.
Wie ist es denn, was wollen die von der Arge denn alles haben bzw. was muß ich alles abgeben?
Muß ich bei einem unterschiedlichen Verdienst meines Partners monatlich seine Gehaltsabrechnung hochschicken?
Und was sind meine Pflichten wenn ich ALGII beziehe gegenüber dem Amt?
Liebe Grüße
Anja
Beitrag von goldtaube - 14.06.07 - 13:45 Uhr
Eure Pflicht ist es die Hilfebedürftigkeit schnellstmöglich zu beenden. D. h. man muss sich bewerben etc. Da du aber bald ein Baby bekommst und ja auch noch ein Kind von 1 Jahr hast, hat sich das erst mal für dich erledigt. Zumindest bis die drei Jahre Erziehungszeit um ist.
Dein Partner hat aber ebenfalls die Verpflichtung dafür zu sorgen, dass die Hilfebedürftigkeit schnellstmöglich beendet wird. D. h. wenn die vom Amt einen Job für ihn haben der besser bezahlt wird, dann muss er sich da bewerben und falls er den Job bekommen kann ihn auch annehmen.
Wobei ja auch immer Kündigungsfristen zu beachten sind usw.
Bei unterschiedlichem Gehalt muss in jedem Monat die Gehaltsabrechnung vorgelegt werden und auch mitgeteilt werden, wann das Geld auf dem Konto eingegangen ist. Denn es wird in dem Monat angerechnet wo es aufs Konto eingegangen ist. Statt der Gehaltsabrechnung kann dein Freund von seinem Chef das Zusatzblatt zum Einkommen monatlich ausfüllen lassen und bei der ARGE einreichen.
Sehen wollen die in der Regel bei Antragsstellung die Kontoauszüge der letzten 3 bzw. 6 Monate; natürlich müsst ihr den Antrag ausfüllen und auch ob ihr Vermögen habt und ob ihr ein Auto habt und wieviel das noch wert ist usw. Und natürlich die Gehaltsabrechnung, ggf. Mietvertrag ... Kommt auf eure ARGE an.
Antrag mit allen Zusatzblättern gibts hier:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Allgemein/Formulare-Arbeitslosengeld-II.html
Sobald ihr ALG II bekommt, könnt ihr euch von den GEZ Gebühren befreien lassen. Dazu müsst ihr vom kompletten ALG II Bescheid eine Kopie machen und diese beglaubigen lassen. Die beglaubigte Kopie müsst ihr dann zur GEZ schicken mit dem Antrag auf Befreiung.
Beitrag von astrostern18 - 14.06.07 - 14:02 Uhr
Mein Freund ist aber nicht beim Amt gemeldet, da er ja bei der Zeitarbeitsfirma weiter genommen wurde!
Wie meinst du das, das er dann die Arbeit annehmen muß, die die Arge dann gibt?
Wenn er natürlich einen besser bezahlten Job kriegt, würde er ihn sehr sicher annehmen!
Ich stelle doch den ALGII antrag und bewerbungen sind ja bei ihm am laufen.
Beitrag von goldtaube - 14.06.07 - 14:30 Uhr
Auch wenn du den Antrag stellst, aber dadurch das ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, ist auch eher dazu verpflichtet alles zu tun, dass ihr vom ALG II weg kommt. D. h. sobald du den Antrag stellst, hängt er mit drin.
Wenn die ARGE Stellenangebote hat wo er mehr verdient als bei der jetzigen Firma und ihr dadurch vom ALG II weg kommt, dann muss er den Job annehmen.
