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04.06.09, 17:41
Hallo Sandra,
wie Dir nightingale im Forum schon geschrieben hat, ist es ratsam, dass Du Dich an eine Beratungsstelle wendest. Die können Dir bei den nötigen Formularen helfen und kennen sicher auch die angemessene Mietobergrenze in Deiner Stadt. Diese Obergrenzen sind von Stadt zu Stadt verschieden, so dass ich Dir da keine Auskunft geben kann.
Einheitlich ist allerdings die angemessene Wohnungsgröße geregelt. Angemessen sind 45 qm für eine Person und 15 qm für jede weitere (das Baby zählt natürlich erst, wenn es da ist).
Ich denke, dass Du die Wohnung zumindest von der Qm-Zahl behalten kannst (sollte man Dich wegen ein paar Qm zum Umzug auffordern, müsste die ARGE Umzug, Kaution etc zahlen und das wäre nicht wirtschaftlich). Ob die die angemessene Mietobergrenze hat, kann ich nicht beurteilen.
Du musst Dich auf alle Fälle um Unterhalt für Dich und die Kinder bemühen, da dieser vorgeht. Die ARGE würde zwar einspringen, bis die Unterhaltsangelegenheiten geklärt sind, aber sie wollen sehen, dass Du Dich darum kümmerst, da der Unterhalt aufs Alg II voll angerechnet wird.
Dafür benötigst Du einen Anwalt. Hast Du noch keinen, kann Dir sicher eine Beratungsstelle einen Familien-Anwalt nennen. Wenn Du kein Einkommen hast, erhältst dafür Prozesskosten-Hilfe.
Der Anwalt muss dafür sorgen, dass Dir die Wohnung zu alleinigen Nutzung zugewiesen wird, wenn Du nicht ausziehen willst. Und wenn der Mietvertrag auf Euch beide läuft, kann Dein Mann sich erst einmal weigern zu gehen.
Und abschließend noch ein Tipp:
Versuch alles Geld, falls ihr gemeinsame Konten habt, bei Seite zu schaffen. Teilen kann man dann immer noch. Auch Wertgegenstände an einen sicheren Ort bringen (zu einer Freundin z.B.).
Kopiere alles, was mit Finanzen zu tun, Dein Anwalt benötigt das (Gehaltszettel vom Mann, Finanzamt, Versicherungen, Vermögen etc) ... Männer können fies werden, wenn es ums Geld geht und lasse gerne Unterlagen verschwinden, bzw reichen sie für die Berechnungen nicht ein.
Gruß,
Julia
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