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tristep
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10.08.09, 13:44
Hallo,
ich bin Arbeitnehmerin und wollte für 24 Monate Elterngeld beantragen. Dann stellte ich fest, dass das mit den 24 Monaten eine Mogelpakung ist und ich nur für 20 Monate Elterngeld bekommen werde. Nun habe ich eine Frühgeburt. Meine Frage: Entbindung war am 31.07.2009, wenn ich das Elterngeld hälftig gezahlt haben möchte, bis wann habe ich Anspruch?
Weiß jemand von Euch, ob es gegen die Anrechnung der vollen 18 Wochen MUG schon Klageverfahren gibt? Ist jemand von Euch in der gleichen Situaton?
Danke für Eure Antworten.
LG tristep
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tanimami08
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[2]
10.08.09, 21:31
Hallo,
also in meinem Fall war das so...
ET war am 18.6.08 , geboren wurde der Kleine am 15.4.08 (9 Wochen zu früh), ich hatte noch ca. 16 Tage Urlaub und wollte diese vor dem MuSchu nehmen, sprich wäre seit dem 12.4. im Urlaub und ca 7.5. im MuSchu . Daraus wurde nichts, hatte seit Anfang März Beschäft.verbot.
Also wurden mir die 16 Tage an die12 Wochen nach der Geburt angerechnet( habe es vom Arbeitgeber ausgezahlt bekommen) So nun das Problem ich bekomme auch nur 16 Monate Elterngeld , statt 24 bzw. 20
WEIL ich erst ab 15.8. Anspruch auf Elterngeld wegen dem Urlaub usw habe. sind es logischer Weise nur 8 Monate bis zum 1. Geburtstag und weil ich es halbiert habe werde ich am 15.11.09 die letzte Zahlung erhalten, also nur 16 Monate. Da ist man schon bestraft und dann das
Von den Klageverfahren habe ich nichts gehört bzw gelesen,
Wünsche dir und deinem Baby alles Gute
LG Tanja
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redcayenne
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28.09.09, 11:41
huhu ich kann zwar nichts zumelterngeld sagen wollte aber nochmal anmerken, dass du bei einer frühgeburt acht wochen länger im mutterschutz bist und somit ach mehr geld von der krankenkasse bekomst, auch rückwirkend! ich wusste das damals nicht..
ganz leibe grüße, red
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tanimami08
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01.10.09, 22:10
Zitat von redcayenne: dass du bei einer frühgeburt acht wochen länger im mutterschutz bist und somit ach mehr geld von der krankenkasse bekomst, auch rückwirkend! ich wusste das damals nicht..
ganz leibe grüße, red
Hallo,
es sind nur 4 Wochen, man hat statt 8 Wochen 12 Wochen Mutterschutz nach der Geburt.
LG Tanja
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tristep
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[5]
04.10.09, 23:50
Hallo,
danke euch zwei für eure Antwort.
Mit dem längeren Mutterschutz, dass ist mir klar. Mir geht es auch nicht in erster Linie um das finanzielle. Ich wollte mit meinem Baby halt gern zwei Jahre zu Hause bleiben und mir mir Elterngeld klappt das leider nicht. Mir "fehlen" durch den längeren Muterschaftsgeldanspruch über 4 Monate ZEIT. Zum Glück gibt es bei uns noch Landeserziehungsgeld. Ist zwar nicht gerade berauschend von der Höhe her, aber ich will bei meinem Baby sein.
Übrigens hat man mich in der Elterngeldstelle super beraten, sich echt viel Zeit für mich genommen und alles gut erklärt. War echt überrascht.
LG tristep
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