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08.07.09, 10:25
Mein Freund und ich haben vor 2 Monaten einen Erfolg vor dem Landgericht Hannover erzielt. Erik sollte mit Nachnamen heißen wie sein papa und seine große Schwester und das vor dem Hintergrund, dass wir dieses jahr endlich heiraten werden und ich den Namen meines Zukünftigen annehmen werde.
Das wurde uns vom Standesamt verwehrt. Mit uns wurde nicht umgesprungen wie mit trauernden Eltern die gerade ihr Liebstes verloren haben, sondern wie mit Bittstellern, denen man noch so richtig einen reinwürgen kann.
Wir haben uns das nicht gefallen lassen, es ging durch die Zeitungen, auch ein Fernsehteam war bei uns - es wurde allerdings nie gesendet. Am Ende bekamen wir vom Landgericht Hannover Recht. Das Namensbestimmungsrecht für Vor- und Nachnamen gilt für alle Babys, egal ob totgeboren, gesund geboren oder kurz nach der Geburt verstorben. Der Gesetzgeber hat es allerdings nicht geschafft, das verständlich und eindeutig zu formulieren, so dass vermutlich noch viele Eltern vor diesem Problem stehen werden.
Hat Jemand eine Ahnung, wie man sowas am Besten veröffentlicht, so dass alle die noch nach uns in die Situation kommen, etwas davon haben und sich den Kampf ersparen können?
LG Brini, die seit ein paar Tagen endlich die Urkunden für ihr Baby hat
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