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turbodonerl
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28.04.08, 19:03
Hallo Mädels,
hat von euch schon jemand Elterngeld mal beantragt bzw. kennt sich da jemand aus?
Soviel ich weiß bekomm ich doch den Grundbetrag von 300,- Euro. Aber wie sieht das aus, wenn ich mit meinem Freund zusammen wohne? Wird da was gekürzt o.ä.?
Habe nämlich am WE mal versucht den Gesetzestext zu lesen, aber da verstehe ich nur Bahnhof.
Vielleicht könnt ihr mir helfen!
lg toni
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rainbowhunter7
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[2]
28.04.08, 19:49
Hi,
der Grundbetrag sind 300,-€ - die kann man nicht kürzen. Das ist das minimalste, was du bekommst. Ich wohne mit Gatte und Kindern (logischerweise) zusammen und habe auch die 300,-€ mtl. bekommen...
LG ANJA
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margota
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[3]
28.04.08, 20:23
Hallo Toni,
wenn du vorher nicht gearbeitet hast, bekommst du den Mindestbetrag=300EUR, sonst wird das Elterngeld anhand der Einkommensnachweise lezter 12 Monate errechnet. Es muss kein Vollzeitjob gewesen sein! Ob dein Freund mit dir wohnt, hat keinen Einfluss auf die Höhe des Elterngeldes! Er kann aber die restlichen 2 Monate in Anspruch nehmen, d.h. du die 12 Monate und er dann 2 im Anschluss daran (in Ausnahmefällen kann auch 1 Elternteil 14 Monate Elterngeld beziehen, z.B. alleinerziehende). Er darf dann aber nicht mehr als 30Std/Woche arbeiten. Er muss sich aber auch in deinem Elterngeldantrag dazu äussern (rechte Spalte, Punkt 3), ob er den Antrag stellen will. Die Antwort ist bindend also wenn ihr das noch nicht wisst, kreuzt die dritte Möglichkeit an("kein Antrag, jedoch wird der Anspruch für 2 Lebensmonate angemeldet") und ihr könnt es später entscheiden. Wenn ihr "ja" ankreuzt, muss er seinen Teil des Antrags komplett ausfüllen und auch die entsprechenden Nachweise beilegen.
Schau auch unten: http://www.frauenbeauftragte.uni-erlangen.de/Familie%20und%20Wissenschaft/Finanzen/Erziehungsgeld.shtml
Den Antrag musst du in Nürnberg bei ZBFS, Bärenschanzstrasse 8a stellen.
Grüsse.
Margo
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turbodonerl
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[4]
29.04.08, 20:43
Hallo Margo,
danke für die Antwort! Hätte ich hier eher schauen sollen bevor ich dir geschrieben habe, aber jetzt hast halt zwei Mails.
lg toni
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ninotschka1983
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[5]
02.03.09, 20:21
Hallo zusammen!
Viell. könnt ihr mir zum Thema Elterngeld mit euren Erfahrungsberichten weiterhelfen:
Meine Situation sieht folgendermaßen aus:
Ich habe mich mit 26 Jahren vor Kurzem entschieden noch zu studieren. Ich bewerbe mich für das WS 2009/2010. Das Studium hat eine Regelstudienzeit von 6 Semestern.
Ich habe vorher eine Ausbildung gemacht, die ich im juli 2004 beendet habe. Ich bin also diesen Sommer seit 5 Jahren berufstätig.
Trotz meines Plans, zu studieren, wünschen mein Freund und ich uns sehr ein Kind. Das hängt auch damit zusammen, dass ich bereits 2x an der Gebärmutter operiert werden musste und mein Ärzte mir raten, bald schwanger zu werden.
Da mir dieses Studium jedoch für meine berufliche Zukunft sehr wichtig erscheint, plane ich, beides irgendwie unter einen Hut zu bekommen!
Jetzt meine Frage zum Thema Elterngeld: Es geht ja beim Elterngeld um die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Heißt das, falls ich das Kind während des Studiums bekommen würde, hätte ich nur noch Anspruch auf den Mindestbetrag von 300 EUR ???
Um mal die zahlen auf den Tisch zu legen: Ich verdiene z. Zt. 2.400 EUR brutto. Zwar nicht die Welt - aber immerhin würde dadurch sehr viel mehr Elterngeld zusammenkommen als 300 EUR!
Ich bin zur Zeit NICHT schwanger! Wir haben den 3. ÜZ gerade hinter uns und wissen natürlich noch nicht wie lange wir noch Üben müssen bis es klappt. Aber sollten sich meine Befürchtungen tatsächlich bestätigen, wäre das natürlich fast ein Grund noch zu warten, bis ich schwanger bin, das Jahr Elterngeld mitzunehmen und erst danach ins Studium zu starten...
Aber ich bin doch schon 26!!! Ich muss langsam mal loslegen!
Würde mich über eure Erfahrungsberichte sehr freuen! Viell. hat ja Jemand von euch eine ähnliche Situation erlebt?!
Lieben Gruß,
Nina
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